Anpassung der Fahrscheintarife der VAB GmbH zum 01.01.2020
Daten angezeigt aus Sitzung:
2. Sitzung des Werksenates, 09.05.2019
Beratungsreihenfolge
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die am 21.12.2016 neu gegründete Verkehrsgemeinschaft am Bayerischen Untermain - VAB GmbH plant eine Anpassung des VAB-Tarifes zum 01.01.2020. Die Abstimmung über die Höhe der Tarifanpassung wird in der nächsten Gesellschafterversammlung der VAB GmbH am 18.07.2019 zwischen den Gesellschaftern verhandelt.
Laut Gesellschaftsvertrag der VAB GmbH sind unter § 10 Abs. (2) die Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung sowie die Stimmquoren geregelt. Tarifangelegenheiten sind dementsprechend einstimmig zu beschließen, weswegen die Werkleitung ein Mandat benötigt um die Interessen der Stadtwerke Aschaffenburg vertreten zu können.
Durch die Neugründung der VAB GmbH kann die eigentliche Beantragung des Tarifes bei der nach dem PBefG § 39 zuständigen Behörde, hier die Regierung von Unterfranken, nicht mehr wie in der Vergangenheit von jedem Verkehrsunternehmen in eigenem Namen, sondern nur noch von der VAB GmbH gestellt werden.
.Beschluss:
I. Der Bericht der Stadtwerke Aschaffenburg zur geplanten Anpassung der Fahrscheintarife der VAB GmbH, ab dem 01.01.2020 wird zur Kenntnis genommen.
Die Werkleitung wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der VAB GmbH am 18.07.2019 eine angemessene Tarifanpassung in der Größenordnung von ca. 2,5 % zu verhandeln.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
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nein [ x ]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 1
Datenstand vom 30.07.2019 08:33 Uhr