Aufhebung des Stadtratsbeschlusses aus der 11. Sitzung des PVS vom 03.12.2013 („Grundstück Haidstraße/Woernerstraße – Planungsvorschlag für die Neuordnung des Wohnumfeldes“) zur Neugestaltung des städtischen Grundstücks (Fl.-Nr. 38, Gem. Damm) als öffentliche Parkplatz- und Grünfläche; - Aufhebungsbeschluss und Planungsänderung


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 28.05.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 6. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 28.05.2019 ö Beschließend 8PVS/6/8/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

I.

Zu 1.

Am 29.05.2019 soll der Bauantrag für den Wohnhausneubau (10 WE) mit Stellplätzen und Doppelparkern auf den Baugrundstücken Gem. Damm, Fl.Nrn. 38 (städtisches Grundstück), 39/2, 39/3, Haidstraße 45 (BV-Nr. 20190074) im Umwelt- und Verwaltungssenat behandelt werden.

Wesentliche Inhalte des Bauantrags für das Bauvorhaben „BV 20190074 Wohnhausneubau (10 WE) mit Stellplätzen und Doppelparkern“

Am 18.04.2019 wurde ein Bauantrag der „TVK Immobilien GmbH“ für einen Wohnhausneubau (10 WE) mit Stellplätzen (davon sechs öffentlich) und Doppelparkern auf den Baugrundstücken Gem. Damm, Fl.Nrn. 38 (städtisches Grundstück), 39/2, 39/3, Haidstraße 45, gestellt. Geplant ist die Errichtung eines dreigeschossigen Mehrfamilienwohnhauses mit 10 WE an der Einmündung Haidstraße / Woernerstraße.
Das Bestandsgebäude Haidstraße 43 wird abgebrochen, der freiwerdende rückwärtige Grundstücksbereich wird als Grünfläche incl. eines Kleinkinderspielplatzes hergestellt.
Der Neubau soll an das bestehende Haus Haidstraße 41 und an die Grundstücksgrenze zur Fl.Nr. 40/2 angebaut werden. Er überragt die Trauf- und Firsthöhe der Haidstraße 41 um ca. 70cm / 3m (aufgrund der größeren Grundstücks- und Gebäudetiefe).
In der Erdgeschosszone sind Hauseingang, Kellerersatzräume, Fahrradabstellraum, Müllraum angeordnet, außerdem Kfz-Stellplätze. 6 Stellplätze sind öffentliche Stellplätze, anfahrbar von der Woernerstraße. Im Einmündungsbereich Woernerstraße/Haidstraße ist das Gebäude wegen der öffentlichen Kanaltrasse eingerückt.

Zu 2 und 3.

Zur Neuordnung des städtischen Grundstücks hatte der PVS am 03.12.2013 den Beschluss gefasst, öffentliche Stellplätze anzulegen. Auf dem ca. 330m² großen Eckgrundstück Haidstraße / Woernerstraße sollten öffentliche Stellplätze in wassergebundener Oberfläche incl. einer Randeinfassung mit Kantensteinen und Randeingrünung entstehen.
Die beschlossene Maßnahme wurde vom Garten- und Friedhofsamt mit Ausnahme der Baumpflanzungen realisiert.

Zwischenzeitlich gibt es durch den Bauantrag für das Bauvorhaben „BV 20190074 Wohnhausneubau (10 WE) mit Stellplätzen und Doppelparkern“ einen neuen Sachstand.

Die Verwaltung befürwortet dieses Bauvorhaben, mit dem unter Erhalt bzw. Bereitstellung von sechs öffentlichen Stellplätzen der bisher „ausgefranste“ bauliche Rand im Einmündungsbereich Haidstraße / Woernerstraße neu gefasst wird. Eine Realisierung des Bauvorhabens unter Einbeziehung des durch den Bauherrn zu erwerbenden städtischen Grundstücks setzt aber die Aufhebung des Stadtratsbeschlusses des PVS vom 03.12.2013 und die Zustimmung des o.g. Bauantrags im UVS (vorgesehen in der Sitzung des UVS am 29.05.2019) voraus.







Für eine Genehmigung und Realisierung des Bauvorhabens sind dabei seitens der Stadt Aschaffenburg 3 Beschlüsse notwendig:

  1. Beschluss zur Aufhebung des Beschlusses des PVS vom 03.12.2013 „Grundstück Haidstraße/Woernerstraße – Planungsvorschlag für die Neuordnung des Wohnumfeldes“ und
  2. Beschluss des Umwelt- und Verwaltungssenats zur Genehmigung des Bauantrags BV 20190074
  3. Beschluss des Hauptsenats über notwendige(n) Grundstückserwerb / -regelungen

Die Verwaltung empfiehlt diese Beschlüsse zu fassen, um so die Ziele der Stadtverwaltung in Damm umzusetzen.

.Beschluss:

1. Der Planungs- und Verkehrssenat nimmt den vorliegenden Bauantrag „BV 20190074 Wohnhausneubau (10 WE) mit Stellplätzen und Doppelparkern“ des Bauherrn TVK Immobilien GmbH auf den Baugrundstücken Gem. Damm, Fl.-Nrn. 38 (städtisches Grundstück), 39/2, 39/3, Haidstraße 45  zur Kenntnis.

2. Der Planungs- und Verkehrssenat beauftragt die Verwaltung mit dem Bauherren erneut zu verhandeln, mit dem Ziel dem Bau von Wohnungen Vorrang gegenüber der Schaffung bzw. Erhaltung von öffentlichen Stellplätzen einzuräumen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.09.2019 10:34 Uhr