Jahresrechnung und Rechenschaftsbericht nach Art. 102 Abs. 1 GO für das Haushaltsjahr 2018


Daten angezeigt aus Sitzung:  9. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 24.06.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 9. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 24.06.2019 ö Beschließend 6PL/9/6/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Jahresrechnung 2018 wurde innerhalb der nach Art. 102 GO bestimmten Frist von 6 Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres aufgestellt. Nach Erledigung aller Abschlussarbeiten wurde der Enddruck der Jahresrechnung am 21.03.2019 von der AKDB erstellt.


Die Drucksache “Auszüge aus der Jahresrechnung 2018” enthält neben dem erforderlichen Rechenschaftsbericht gemäß § 77 Abs. 2 Ziffer 5 KommHV weitere Übersichten, Tabellen und Vergleiche zur Dokumentation der Entwicklung des abgelaufenen Haushaltsjahres.

Die Haushaltseinnahme- und Ausgabereste wurden vom Haupt- und Finanzsenat in der Sitzung am 18.03.2019 beschlossen.

.Beschluss:

  1. Der Rechenschaftsbericht der Verwaltung nach Art. 102 Abs. 1 GO für das Haushaltsjahr 2018 und die Drucksache “Auszüge aus der Jahresrechnung 2018” werden zur Kenntnis
    genommen (Anlage 3).

  2. Die – ungedeckten - über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2018 werden, soweit nicht bereits beschlossen, gemäß Art. 66 Abs. 1 GO festgestellt

    für den Verwaltungshaushalt mit dem Betrag von        12.912.203,36 €
    (Seite 1185 der Jahresrechnung – Haushaltsüberschreitungen)

    für den Vermögenshaushalt mit dem Betrag von        9.453.020,08 €
    (Seite 1191 der Jahresrechnung – Haushaltsüberschreitungen)

  3. Haushaltseinnahmereste werden gebildet für den Betrag von        1.751.500,00 €
    (Seite 32 der Drucksache)

  4. Haushaltsausgabereste aus Vorjahren werden in Höhe von        6.465.539,35 €
    gebildet (Seite 33 bis 34 der Drucksache)

  5. Die Bildung von Haushaltsausgaberesten nach § 79 Abs. 2 Satz 1
    KommHV, und zwar

    neue Haushaltsausgabereste für den Verwaltungshaushalt        1.345.820,16 €
    (Seiten 35 bis 38 der Drucksache)

    und neue Haushaltsausgabereste für den Vermögenshaushalt        17.918.749,76 €
    (Seiten 39 bis 41 der Drucksache)
    wird zur Kenntnis genommen.
  6. Bei Zusammenfassung dieser Ergebnisse ist die
    Jahresrechnung 2018 mit dem Betrag von        316.574.486,28 €
    in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen.
    Hiervon entfallen auf den

    Verwaltungshaushalt        262.596.694,74 €

    Vermögenshaushalt        53.977.791,54 €

    Die Jahresrechnung weist den Zuführungsbetrag
    vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt aus mit        43.930.945,42 €

    Der Allgemeinen Rücklage wird der
    Betrag in Höhe von                9.038.038,09 €
    zugeführt.

    Darüber hinaus wird der Sonderrücklage

    Schulbauten ein Betrag von        8.000.000,00 €

    zugeführt.

    Bezüglich des Zustandekommens dieser Veränderungen wird im Einzelnen auf den Rechenschaftsbericht verwiesen. Die Jahresrechnung 2018 wird mit diesen Feststellungen an den Rechnungsprüfungsausschuss überwiesen.


  7. Die Jahresrechnung 2018 der Hospital-Stiftung ist in Einnahmen und Ausgaben
    ausgeglichen

    im Verwaltungshaushalt mit dem Betrag von        1.368.474,64 €

    im Vermögenshaushalt mit dem Betrag von        254.355,50 €

    Der Gesamthaushalt beträgt damit        1.622.832,14 €.


    Der Zuführungsbetrag vom Verwaltungs- an den
    Vermögenshaushalt ist gebucht mit dem Betrag von        254.355,50 €.

    Der Allgemeinen Rücklage
    wird ein Betrag in Höhe von         41.630,35 €        
    zugeführt.

    Haushaltseinnahmereste wurden in Höhe von        0,00 €
    im Vermögenshaushalt neu gebildet.

    Haushaltsausgabereste wurden in Höhe von        70.000,00 €
    im Vermögenshaushalt neu gebildet.

    Zusätzlich werden Haushaltsausgabereste aus Vorjahren 
    in Höhe von        0,00
    übertragen

    Die Jahresrechnung 2018 der Hospital-Stiftung wird mit diesen Feststellungen an den Rechnungsprüfungsausschuss überwiesen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 38, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.09.2019 08:11 Uhr