Kongress- und Touristikbetriebe;
Änderung der Betriebssatzung der Kongressbetriebe der Stadt Aschaffenburg laut § 6 Absatz 1 Nr. 1 (siehe Art. 88 Absatz 5 Satz 2 der Gemeindeordnung)
Daten angezeigt aus Sitzung:
9. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 24.06.2019
Beratungsreihenfolge
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten für die Organisation und Abwicklung der Märkte und Feste der Stadt Aschaffenburg liegen bei der Betriebssparte „Veranstaltungsmanagement“ der Kongress- und Touristikbetriebe. Im Laufe der Jahre hat sich diese Begrifflichkeit durchgesetzt, auch um eine klare inhaltliche Abgrenzung zu den Services der Betriebssparte „Stadthalle“ zu haben. In der Betriebssatzung steht jedoch nach wie vor der Begriff „Veranstaltungs-Service“.
Das Rechnungsprüfungsamt monierte bereits in den beiden vergangenen Wirtschaftsjahren
in seinem Prüfbericht die Bezeichnung „Veranstaltungsmanagement“ in den Wirtschaftsplänen
und Erfolgsrechnungen, da dies nicht im Einklang mit der Betriebssatzung stehe. Die Empfehlung zur Änderung der Begrifflichkeit resultiert aus dem Prüfbericht des Rechnungsprüfungsausschusses, SPNr. RPA/3/4/18 vom 26.11.2018.
Um dieser Aufforderung auf Änderung nachzukommen, bitten die Kongress- und Touristikbetriebe um die redaktionelle Anpassung sowie um Zustimmung zum geänderten Text (s.Seite 1 der seit 01.01.2009 gültigen Betriebssatzung) gemäß beiliegender Vorlage ab 01.07.2019.
.Beschluss:
Das Plenum beschließt die als Anlage 5 beigefügte Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg“.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 35, Dagegen: 0
Datenstand vom 24.09.2019 08:11 Uhr