Mit Schreiben vom 26.5.2019 haben alle im Stadtrat vertretenen Parteien und Gruppierungen beantragt, dass der Stadtrat gemäß Beschlussvorlag entscheidet.
Nachdem alle im Stadtrat vertretenen Parteien und Gruppierungen den Antrag unterstützen, stellt sich die Thematik der Befassungskompetenz eines Stadtrates mit der Thematik von Atomwaffen, die in den 80er Jahren anlässlich der Gemeinderatsbeschlüsse zu „atomwaffenfreien Zonen“ entwickelt wurde, nicht.
„Am 20. September 2017 hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen (VN) den Vertrag zum Verbot von Atomwaffen (Treaty on the Prohibition of Nuclear Weapons, Atomwaffenverbotsvertrag) feierlich zur Unterschrift ausgelegt.
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Der Atomwaffenverbotsvertrag verbietet nunmehr umfassend Herstellung, Erprobung, Besitz, Einsatz bzw. die Androhung eines Einsatzes, Transfer über und Stationierung von Atomwaffen im eigenen Staatsgebiet sowie jegliche Beihilfe zu den vorgenannten Verhaltensweisen. Jeder Staat, der beim Beitritt Atomwaffen besitzt, verpflichtet sich, diese so bald wie möglich zu vernichten. Ferner verpflichten sich die Mitgliedstaaten, Opfern von Atomwaffentests oder -einsätzen medizinische, psychologische, wirtschaftliche und soziale Hilfe zu leisten und in ihrem Hoheitsgebiet Maßnahmen zur Sanierung kontaminierter Gebiete zu ergreifen.
Das Echo auf den vorgelegten Vertragstext fiel geteilt aus. Atomwaffenstaaten wie die USA argumentieren, dass der Atomwaffenverbotsvertrag das Konzept der nuklearen Abschreckung delegitimiere und damit die nach dem Zweiten Weltkrieg bewährte, internationale Sicherheitsarchitektur destabilisiere. Die aktuelle weltpolitische Lage erlaube keine absolute Ächtung von Atomwaffen. Zudem könnten sich Staaten, die unter dem nuklearen Abwehrschirm der NATO stünden, durch den Atomwaffenverbotsvertrag gezwungen sehen, die Abschreckungsfähigkeit der USA indirekt zu vermindern. Schließlich sei der Ansatz der ausdrücklichen Ächtung von Atomwaffen zu radikal. Vorzugswürdig sei ein diplomatischer Schritt-für-Schritt-Ansatz wie ihn der Atomwaffensperrvertrag verfolge.
Die Befürworter des Atomwaffenverbotsvertrages halten dem entgegen, den zunehmenden Aufrüstungsbestrebungen einiger Staaten dürfe nicht tatenlos zugesehen werden. Der diplomatische Ansatz des Atomwaffensperrvertrages habe sich in der Staatenpraxis gerade nicht bewährt, weshalb mit dem neuen Text bewusst ein klares Statement gesetzt werden solle. Ziel sei es, eine „Koalition der Willigen“ zu formen, die alle noch zögerlichen Staaten einlädt, dem Abkommen beizutreten. Die Vertragspartner würden, so die Erwartungen, mittelbar politischen Druck auf Nicht-Vertragsstaaten ausüben können, da sie über einen starken, zivilgesellschaftlichen Rückhalt verfügten.
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Der Text des Appells stammt von ICAN (Internationale Kampagne zur Abschaffung von Atomwaffen). ICAN wurde 2017 mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnet. Der Städteappell ist hier zu finden:
Soweit ersichtlich haben sich die im Bundestag vertretenen Parteien zuletzt in der Plenumssitzung vom 18.10.2018 (Protokoll S. 6494; http://dipbt.bundestag.de/doc/btp/19/19058.pdf) anlässlich eines Antrages der Fraktion DIE LINKE (BT-Drs. 19/98, 19/1734) mit unterschiedlichen Positionierungen befasst.