Feststellung der Bedarfsnotwendigkeit von Kitaplätzen nach Art. 7 Abs. 2 Bayerisches Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG)
Daten angezeigt aus Sitzung:
10. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 15.07.2019
Beratungsreihenfolge
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die katholische Kirchenstiftung St. Kilian betreibt erfolgreich die Kindertageseinrichtung Zauberwald mit 100 Kindergarten- und 12 Krippenplätzen.
Die Nachfrage nach Krippenplätzen im Stadtteil Nilkheim ist angestiegen und nicht alle Elternanfragen können gedeckt werden.
Im Gebäude der Einrichtung soll durch Umbau neben der bereits bestehenden Krippe eine weitere Krippengruppe entstehen, um den Bedarf an Krippenplätzen zu decken.
.Beschluss:
I. Der Stadtrat erkennt ab dem 01.09.2020 in der Kindertagesstätte „Zauberwald“ St. Kilian im Ulmenweg 13, 63741 Aschaffenburg, Stadtteil Nilkheim, 12 Krippenplätze als bedarfsnotwendig im Sinne des Art. 7 Abs. 2 des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes an.
Für die Plätze ist die Feststellung der Bedarfsnotwendigkeit Voraussetzung für die staatliche und kommunale Betriebskostenförderung. Sie ist durch Beschluss des Stadtrates festzustellen.
(Art. 29 i.V.m.
Art. 37 GO
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [X]
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nein [ ]
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Sofern Kosten entstehen:
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Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
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ja [ ]
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nein [X]
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Es entstehen Folgekosten
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ja [X]
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nein [ ]
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Häufigkeit der Folgekosten
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einmalig
[ ]
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wiederkehrend
[X]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 39, Dagegen: 0
Datenstand vom 24.09.2019 08:12 Uhr