Neubau und An- und Umbau von zwei Gebäuden auf den Baugrundstücken Fl.Nrn. xxx und xxx, Gem. Aschaffenburg, Bahnweg xxx, 63743 Aschaffenburg durch die Firma Joyson Safety Systems, BV-Nr.: xxx


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates, 17.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 8. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 17.07.2019 ö Beschließend 3UVS/8/3/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

I.
Mit Bauantrag, eingegangen bei der Stadt Aschaffenburg am 31.05.2019 beantragte die Firma Joyson Safety Systems den Neubau des Gebäudes 50 und den Einbau, bzw. Anbau von Gebäudeteilen an Gebäude 35 auf den Baugrundstücken Fl.Nrn. xxx und xxx, Gem. Aschaffenburg, Bahnweg xxx, 63743 Aschaffenburg.

Geplant ist auf dem Werkgelände am Bahnweg xxx der Abbruch, bzw. der Rückbau drei kleinerer Gebäude (Nrn. 19, 20 und 29), im rückwärtigen Bereich des Gebäudes 35. Bei Gebäude 35 sind neue Einbauten und drei kleinere Anbauten geplant. An Stelle der drei abzubrechenden Gebäude wird Gebäude 50 neu errichtet.

Die Baumaßnahmen stehen im Zusammenhang mit dem geplanten Umzug der bestehenden Bereiche Werkzeugbau und Sondermaschinenbau innerhalb des Werkgeländes der Firma Joyson Safety Systems. Außerdem wird etwa Mitte 2020 der Bereich Ausbildung vom Werk Nilkheim in das Werk Aschaffenburg (Werk 1) verlagert. In den Gebäuden 35 und 50 werden künftig bis zu 160 Personen beschäftigt sein.

Im Gebäude 35 werden im Bereich Werkzeugbau hochwertige Werkzeuge für die Prozesse Druckgießen, Kunststoffspritzguss und Schäumen konstruiert und hergestellt. Im Kopf des Gebäudes entstehen mittels neuen Ebenen zugehörige Büroarbeitsplätze und mit einer verglasten Galerie sowie einem Zugangssteg erhalten Kunden einen Einblick in den Produktionsprozess, sowie den Zugang zum Sondermaschinenbau im östlichen Gebäudeteil des Gebäudes 50.

Der Bereich Ausbildung wird im westlichen Gebäudeteil des neu geplanten Gebäudes 50 auf zwei Ebenen positioniert. Im Erdgeschoss werden die praktischen Fähigkeiten an Maschinen, wie Schleifen, Fräsen, Drehen und Scheiden vermittelt. In fortgeschrittenem Ausbildungsstand wird der Umgang und das Bedienen von voll- und halbautomatischen Maschinen, wie CNC-Anlagen und Robotik-Anlagen gelehrt. Durch die räumliche Nähe ist auch ein Einsatz der Auszubildenden im Bereich der Produktion und im Sonderanlagenbau möglich. Die theoretische Ausbildung wird in 3 Schulungsräumen im Obergeschoss des Gebäudes vermittelt.

Die drei abzubrechenden Gebäude weisen eine Grundfläche von ca. 38 m x 29 m auf. Der Neubau des Gebäudes 50 umfasst eine Grundfläche von ca. 66 m x 29 m. Die beiden Anbauten auf der Nordseite des Gebäudes 35 weisen Grundflächen von ca. 26 m, bzw. 11 m x je 5 m und auf der Westseite 32 m x 5 m auf. Die Gesamtgrundstücksfläche liegt bei ca. 118.200 m²

II.
Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, jedoch in einem „im Zusammenhang bebauten Ortsteil“ im Sinne des § 34 BauGB. Die nähere Umgebung hat den Charakter eines „Gewerbegebietes“ im Sinne des § 8 BauNVO. Aus der näheren Umgebung leiten sich folgende Vorgaben ab:

Gewerbegebiet - GE
bis zu III + D Vollgeschosse
überbaute Grundstücksfläche: bis zu 60 %, max. 20.000 m²
abweichende Bauweise

Die geplanten Gebäudeein- bzw. anbauten bei Gebäude 35, sowie der Neubau des Gebäudes 50 mit gewerblich zu nutzenden Büro-, Ausbildungs- und Werkräumen fügen sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der zu überbauenden Grundstücksfläche in die Eigenart der näheren Umgebung ein und sind planungsrechtlich gem. § 34 Abs. 1 und 2 BauGB i.V.m. § 8 BauNVO zulässig. Bei einer Grundstücksfläche von ca. 118.200 m² und einer Gebäudegrundfläche von ca. 45.390 m² ergibt sich eine überbaute Grundstücksfläche von ca. 38 %, sowie eine Geschossfläche (ca. 63.400 m²) mit einer GFZ von 0,54.

Gemäß der städtischen Garagen-, Stellplatz- und Abstellplatzsatzung ist für Büro- und Verwaltungsräume je 40 m² Nutzfläche ein PKW-Stellplatz vorzuhalten. Das Werksgelände verfügt über eine Gesamtnutzfläche, verteilt auf 12 Gebäude, einschließlich des Neubauvorhabens von ca. 18.030 m². Hieraus errechnet sich ein Bedarf von 451 PKW-Stellplätzen. Für den Bereich der Produktion ist 1 Stellplatz je 3 Beschäftigte vorzuhalten. Bei 360 Beschäftigten errechnet sich ein zusätzlicher PKW-Stellplatzbedarf i.H.v. 120 Plätzen. Insgesamt sind 571 PKW-Stellplätze zu schaffen. Nachgewiesen werden auf dem Betriebsgrundstück 745 Stellplätze.

Bei Fahrradabstellplätzen ergibt sich für den Büro- und Verwaltungsbereich ein Bedarf von 1 Stellplatz je 60 m² Nutzfläche. Hieraus errechnen sich 301 Fahrradabstellplätze. Für den Bereich der Produktion ist 1 Stellplatz je 5 Beschäftigte vorzuhalten. Hieraus errechnen sich 72 Fahrradabstellplätze. Insgesamt sind 373 Fahrradabstellplätze zu schaffen. Nachgewiesen werden auf dem Betriebsgrundstück 376 Stellplätze.

Der Stellplatznachweis ist daher erbracht.

Die Betriebsgebäude und die Stellplätze werden allerdings auf unterschiedlichen, selbständigen Grundstücken errichtet. Die Baugenehmigung ergeht unter der Bedingung, dass die notwendigen PKW-Stellplätze und Fahrradabstellplätze dem Werk 1 als wirtschaftlicher Einheit dauerhaft zu Verfügung stehen. Eine Veräußerung von Grundstücken oder Teilflächen, welche dem Bauvorhaben zugeordnete Stellplätze umfassen ist nicht zulässig.

Dem Umwelt- und Verwaltungssenat wird die Zustimmung zur Erteilung der beantragten Baugenehmigung vorgeschlagen.

.Beschluss:

I.
Dem Antrag der Firma Joyson Safety Systems zum Neubau und An- und Umbau von zwei Gebäuden auf den Baugrundstücken Fl.-Nrn. xxx und xxx, Gem. Aschaffenburg, Bahnweg xxx, 63743 Aschaffenburg,  entsprechend den bauaufsichtlich geprüften Plänen wird unter der Voraussetzung zugestimmt, dass die Nebenbestimmungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden.

Bedingung:
Die Baugenehmigung ergeht unter der Bedingung, dass die, auf verschiedenen, selbständigen Grundstücken nachgewiesenen PKW-Stellplätze und Fahrradabstellplätze dem Werk 1 als wirtschaftlicher Einheit dauerhaft zu Verfügung stehen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [X]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [X]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [X]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 23.09.2019 15:02 Uhr