Feststellung der Bedarfsnotwendigkeit von Kindergartenplätzen nach Art. 7, Abs. 2 Bayerisches Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) im Stadtteil Damm
Daten angezeigt aus Sitzung: 1. Sitzung des Feriensenates, 26.08.2019
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | SP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|---|
Feriensenat | 1. Sitzung des Feriensenates | 26.08.2019 | ö | Beschließend | 2 | FS/1/2/19 |
.Beschluss:
I. Die Stadt Aschaffenburg erkennt 75 Kindergartenplätze und 12 Krippenplätze im Stadtteil Damm an der Ottostraße bedarfsnotwendig im Sinne des Art. 7, Abs. 2 Bayerisches Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) an.
Für die Plätze ist die Feststellung der Bedarfsnotwendigkeit Voraussetzung für die staatliche und kommunale Betriebskostenförderung. Sie ist durch Beschluss des Stadtrates festzustellen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 24.09.2019 08:18 Uhr