Radweg Röderäcker; - Zurückbleiben des Ausbaus hinter den Festsetzungen des Bebauungsplanes für das Gebiet „Röderäcker“ zwischen Mühlweg, Kiesgrube, Staatsstraße 2309, Grundstück Fl.-Nr. 8026 (einschließlich), Bollenwaldstraße und Vereinsheim des Tennisclubs Obernau (Nr. 25/12)


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 07.05.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 5. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 07.05.2019 ö Beschließend 8PVS/5/8/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Anlass der Feststellung ist der Beschluss des Planungs- und Verkehrssenats vom 12.02.2019, die Erschließung des Baugebiets „Röderäcker“ im Stadtteil Obernau vorzubereiten.
Bei der Überprüfung, den Aufwand und den Ertrag über die Grundstücksverkäufe zu optimieren, hatte sich ergeben, dass die Stadt Aschaffenburg bei einem Verzicht der Verlegung des Radweges Kosten einsparen könnte.

Die Abweichungen vom Bebauungsplan bleiben hinter den Festsetzungen des Bebauungsplans zurück (§ 125 Abs. 3 Nr. 1 BauGB), weil von der geplanten Verlegung des Fahrradwegs abgesehen wird und seine bestehende Streckenführung erhalten bleibt.

Die Abweichungen vom Bebauungsplan sind mit den Grundzügen der Planung vereinbar (§ 125 Abs. 3 Satz 1 HS 2 BauGB), da der ursprüngliche Wille des Planers, eine Radverbindung über Obernau zum Mainradweg zu schaffen, auch bei einem Zurückbleiben hinter den Festsetzungen des Bebauungsplans berücksichtigt bleibt. Der Radweg bietet im Vergleich zur Festsetzung im Bebauungsplan mit einer geringen Streckenänderung nach wie vor eine Anbindung an den Mainradweg.

.Beschluss:

I.
Im Hinblick auf § 125 Abs. 3 Nr. 1 BauGB wird festgestellt, dass die Verlegung des Radwegs parallel zur Bollenwaldstraße Obernau nicht erforderlich ist.
In Abweichung zu den Festsetzungen des Bebauungsplans für das Gebiet „Röderäcker“ zwischen Mühlweg, Kiesgrube, Staatsstraße 2309, Grundstück Fl.-Nr. 8026 (einschließlich), Bollenwaldstraße und Vereinsheim des Tennisclubs Obernau (Nr. 25/12) im Bereich zwischen der Ortslage und dem Gewerbegebiet wird der Radweg nicht wie vorgesehen über das Grundstück der Fl.-Nr 8000/2 auf öffentlichem Grund geführt werden. Es bleibt bei seiner bisherigen Lage mit dem Verlauf über die städtischen Grundstücke mit den Fl-.Nrn 8000/5, 8000/6, 8000/7, 8020/1 sowie über ein bislang privates Grundstück (Fl.-Nr. 8020/2) (Anlage 4).



II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [  x]



Direkte Kosten entstehen durch diesen Beschluss nicht.
Allerdings muss für den bestehenden Radweg noch eine kleine Fläche (bis zu 10 qm) vom Privateigentümer des Grundstücks Fl.-N r. 8020/2 erworben werden.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 26.09.2019 09:21 Uhr