Nutzungsänderung v. Gewerbeflächen zu 7 Wohnungen
Daten angezeigt aus Sitzung:
5. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates, 08.05.2019
Beratungsreihenfolge
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
I.
Mit Bauantrag, eingegangen bei der Stadt Aschaffenburg am 29.11.2018, beantragten die Bauherren xxx die bauaufsichtliche Genehmigung der Nutzungsänderung von Gewerbeflächen zu 7 Wohnungen für das Gebäude auf dem Baugrundstück, Fl. Nr. xxx, Gem. Aschaffenburg, xxx, 63739 Aschaffenburg.
Der Antrag auf Nutzungsänderung wurde in der Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenats vom 16.01.2019 behandelt.
Die Nutzungsänderung bezog sich auf ein denkmalgeschütztes Gebäude und beinhaltete lediglich Änderungen im Inneren des Gebäudes. Änderungen an der äußeren Gebäudehülle ergaben sich nicht. Das Grundstück ist in der zentralen Innenstadt gelegen und verfügt, außer über eine Zufahrt zu hinter liegenden Grundstücken über keine eigenen Freiflächen. Für die Nutzungsänderung von Gewerbeflächen in Wohnräume ist grundsätzlich der Nachweis eines Kinderspielplatzes erforderlich. Zur Erfüllung der Verpflichtung wurde vorliegend beschlossen einen Ablösebetrag i.H. v. xxx € zu fordern.
II.
Der Bauherr hat beantragt, auf den Ablösebetrag zu verzichten, bzw. diesen zumindest zu reduzieren.
Das Gebäude steht unter Denkmalschutz und der Grundstückszuschnitt lässt die Errichtung eines Kinderspielplatzes nicht zu. Es erfolgt lediglich eine Umnutzung im Gebäudeinneren. Anbauten oder Aufstockungen und damit eine Vergrößerung der Nutzfläche erfolgen nicht. Darüber hinaus sind 3 der 7 Wohnungen von der Größe, bzw. dem Zuschnitt nicht oder nur bedingt als familiengerechte Wohnungen geeignet.
Einer Reduzierung auf xxx € kann aus v. g. Gründen zugestimmt werden.
Dem Umwelt- und Verwaltungssenat wird vorgeschlagen, den Beschluss vom 16.01.2019 zu ändern und den Ablösebetrag von xxx € auf xxx € zu reduzieren.
.Beschluss:
I.
Der Beschluss in der Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenats vom 16.01.2019 mi der BV-Nr. 20180284 wird wie folgt geändert:
Der Ablösebetrag für die Ablösung der Verpflichtung zur Errichtung eines Kinderspielplatzes wird von xxx,-- € auf xxx,--
€ reduziert.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
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nein [ x ]
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Sofern Kosten entstehen:
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Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
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ja [ ]
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nein [ x ]
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Es entstehen Folgekosten
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ja [ ]
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nein [ x ]
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Häufigkeit der Folgekosten
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einmalig
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wiederkehrend
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Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
Datenstand vom 30.07.2019 08:04 Uhr