- Sachstand und Anlass
Der Planungs- und Verkehrssenat hat in seiner Sitzung vom 04.12.2018 der Vorplanung zur Neuanlage eines Fußgängerüberweges (FGÜ) an der Einmündung Hildenbrandstraße /Schweinheimer Straße zugestimmt.
Am 05.11.2019 folgte die Freigabe der Entwurfsplanung der beiden Bushaltestellen (BHS), der Sanierung der Schweinheimer Straße zwischen Bergstraße und Hildenbrandstraße, der Neuanlage eines FGÜ und dem barrierefreien Umbau des bestehenden FGÜ auf der Schweinheimer Höhe durch den Planungs- und Verkehrssenat.
Zusätzlich wurde die Verwaltung mit der Prüfung einer Schulwegsicherung der Pestalozzischüler über die Matthäusstraße beauftragt.
- Projektbeschreibung
Schulwegsicherung über die Matthäusstraße
Folgende Sachverhalte sind zu beachten:
In der Matthäusstraße ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h innerhalb einer T30 Zone. Die Straße endet in einer Sackgasse. Ein Abschnitt der Matthäusstraße ist bereits vor einiger Zeit eingeengt worden. Dieser Abschnitt befindet sich am Anfang der Matthäusstraße von der Schweinheimer Straße aus und ist seinerzeit wegen der Schulwegsicherung eingerichtet worden. Hier stehen auch die Schülerlotsen der Mittelschule und hier kreuzen auch die meisten Schüler die Matthäusstraße. Es läge also nahe, diese schon vorhandene Einengung als FGÜ auszubauen. Allerdings handelt es sich gleichzeitig von beiden Seiten um eine Zufahrt. Auf der Seite der Schule befindet sich eine der Hauptzufahrten in das Schulgelände, auf der gegenüberliegenden Seite befindet sich die Ausfahrt aus den Stellplätzen vor der Bäckerei /ehemalige Sparkasse. Eine weitere Einengung ist aufgrund der Zufahrten bzw. der Schlepp-kurven der ein- und ausfahrenden Fahrzeuge nicht möglich.
Die Fahrbahn der Engstelle ist gepflastert, ebenso wie der nördlich angrenzende Gehweg. Ab dieser Einengung verläuft die Matthäusstraße im Asphaltoberbau mit getrennter Fahrbahn und beidseitigen Gehwegen.
Die Verwaltung hat einen möglichen Standort für einen FGÜ sowie zwei alternative Vorschläge für eine Querung geprüft. Dazu wurden Stellungnahmen sowohl von der Polizei als auch von der Pestalozzigrundschule und der Mittelschule eingeholt.
Vorschlag 1: Einrichten eines FGÜ
Ein FGÜ auf Höhe der Einengung mit ihren beiden Zufahrten ist nur sehr eingeschränkt realisierbar. Es können keine barrierefreien Elemente (taktile Elemente und unterschiedliche Bordhöhen) errichtet werden, da sich diese nicht für eine dauerhafte Befahrung durch den Kraftverkehr eignen. Es ist nicht sinnvoll neue FGÜ im Bereich von Zufahrten zu errichten, da die Aufstellfläche der Fußgänger gerade im Abfahrtsbereich von öffentlichen Stellplätzen permanent überfahren wird. Durch die Anlage eines FGÜ würde die Verwaltung u. U. eine Gefahrenstelle schaffen, da der Konflikt zwischen Fußgängern und ein- bzw. ausfahrenden Verkehr deutlich zunehmen würde. Da die Markierung ungeeignet für Pflasterflächen ist, müsste hier ein größerer Umbau der Fahrbahndecke erfolgen (Asphalt im Bereich der FGÜ-Markierung). Dazu müsste mind. 1 Stellplatz entfallen, da für die Sichtweiten strengere Kriterien bestehen (R-FGÜ; bei T 30 muss die Mindestentfernung für die Erkennbarkeit 30 m betragen). Die Verwaltung, die Polizei und die Schulen lehnen den Vorschlag ab.
Sollte der FGÜ weiter in Richtung 2.Eingang zur Schule eingerichtet werden, müssen aufgrund der Sichtweiten mind. drei Stellplätze entfallen. Für den Einbau eines FGÜ ist jedoch die Bündelung der Fußgänger von entscheidender Bedeutung. Die R-FGÜ vermerken dazu folgendes: „Die Anordnung eines FGÜ setzt voraus, dass der Fußgänger Querverkehr im Bereich der vorgesehenen Überquerungsstelle hinreichend gebündelt auftritt“. Eine derartige Bündelung tritt jedoch nur im Bereich der vorhandenen Engstelle auf. Diese Bündelung ist auch beabsichtigt, da hier auch Schülerlotsen tätig sind.
Beide Schulen sowie die Polizei lehnen den Vorschlag eines FGÜ vor dem 2.Eingang ab, da die Querung an dieser Stelle mit Blick auf den gesamten Schulweg ungeeignet ist.
Vorschlag 2: Einengung im Bereich der 2. Zufahrt zum Schulgelände in Form von sogenannten „Verkehrswächter“
Auch bei diesem Vorschlag müssten drei Stellplätze entfallen, um die Sicht auf die wartenden Kinder zu verbessern. Aufgrund der Schleppkurven kann eine derartige Einengung nicht unmittelbar vor der Zufahrt eingerichtet werden. Auch dieser Vorschlag stößt bei den Schulen und der Polizei nicht auf Zustimmung. Beide verweisen darauf, dass die Kinder zumeist vorne am 1. Eingang schon die Straße queren oder dann im Verlauf der Straße auf breiter Linie kreuzen, aber eine „Bündelung“ vor dem 2. Zugang wird kritisch gesehen.
Sowohl Mittelschule als auch Polizei halten die derzeitige Einrichtung der Einengung am Beginn der Straße für ausreichend. Die Mittelschule verweist noch auf die Schülerlotsen im Bereich der vorhandenen Engstelle, die eine gute und funktionierende Einrichtung sei, die sich sehr etabliert habe.
Vorschlag 3: Beschilderung „Kinder“
Während die Polizei und die Mittelschule keinen weiteren Bedarf zur Schulwegsicherung sehen, schlägt die Grundschule zur Verdeutlichung die Markierung eines roten Balkens vor der vorhandenen Einengung vor. Da dies aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht nicht abbildbar und zudem die Bedeutung für die Verkehrsteilnehmer nicht erkennbar ist, schlägt die Verwaltung die Verdeutlichung des Übergangs/der Einengung durch eine Beschilderung „Kinder“ vor. Die Beschilderung soll den Längsverkehr noch eindeutiger darauf aufmerksam machen, dass hier Kinder die Straße queren. Mit diesem Vorschlag ist auch die Grundschule einverstanden.
Bauablauf für den Bau des 1.Bauabschnittes
Für die Abwicklung der Baustelle ist es aufgrund des Vollausbaus der Schweinheimer Straße notwendig, die beiden Buslinien 4 und 10 während der Bauausführung zu verlegen. Die Linie 4 fährt mit Gelenkbussen viertelstündlich, die Linie 10 mit Standardbusse halbstündlich. Eine Begegnung zwischen zwei Bussen ist daher nicht zu vermeiden. Aber weder die Schneeberg-straße noch die umliegenden Straßenzüge weisen einen ausreichend breiten Querschnitt für einen Begegnungsverkehr Bus-Bus oder Bus-Transporter auf.
In einem Gremium aus Vertretern von Tiefbauamt, Stadtplanungsamt, Straßenverkehrsamt, Verkehrsbetriebe und Polizei wurde gemeinsam ein Umleitungsplan erstellt. Dieser sieht vor, dass die beiden Linien Richtung Schweinheim über die Schneebergstraße und über die Molkenbornstraße geleitet werden. Dazu muss jedoch das Parken auf der Südseite der Straße mittels Halteverbote verhindert werden.
In Richtung Zentrum werden die beiden Buslinien über die Rhönstraße geleitet, da ein Begegnungsverkehr auf der Schneebergstraße nicht möglich ist. Dazu kann jedoch der motorisierte Verkehr nur in eine Richtung zugelassen werden, da die Breite der Rhönstraße von 5,50 m nicht für den Begegnungsverkehr Bus-Transporter ausreicht. Für die Dauer des 1.Bauabschnittes wird daher die Rhönstraße zwischen Rotwasserstraße und Kreisverkehrsplatz an der Schweinheimer Straße zur Einbahnstraße. Ein Halteverbot für die Parker in der Rhönstraße ist nicht notwendig. Diese können wie gewohnt angedient werden. Für das Rosenseegebiet gilt dann aufgrund der Einbahnsituation vorgeschriebene Ausfahrt in die Rhönstraße nach rechts und eine Abfahrt Richtung Würzburger Straße über die Schneebergstraße oder die Spessartstraße.
Der motorisierte Individualverkehr wird offiziell in beide Richtungen über die Würzburger Straße geleitet (Richtung Zentrum via Molkenbornstraße; Richtung Schweinheim via Spessartstraße). Ortskundige Fahrer können natürlich eine kleinräumige Umfahrung wählen. Der Radfahrer kann absteigen und durch die Baustelle mit dem Fußverkehr schieben oder über die Schneeberg-straße und Böhmerwaldstraße die Baustelle umfahren.
- Kosten
Das Projekt wird aus haushaltstechnischen Gründen in zwei Bauabschnitte geteilt. Es ist vorgesehen, die Bauleistungen in einem gemeinsamen Leistungsverzeichnis mit zwei Losen und losweiser Vergabe auszuschreiben. Der erste Bauabschnitt zwischen Hildebrandstr. und Haidbergstr. soll im Jahr 2020 ausgebaut werden, der zweite Abschnitt im Jahr 2021. Die berechneten Kosten im Rahmen des bepreisten Leistungsverzeichnisses für die einzelnen Maßnahmen in den Bauabschnitten betragen:
alle Angaben brutto
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Baukosten
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Beleuchtung
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Bauneben-kosten 20%
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Gesamt
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Neuanlage FGÜ
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36.905,68 €
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15.000 €
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10.381,14 €
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62.286,82 €
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Sanierung Schweinheimer Str. 1.BA
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284,086,42 €
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3.500 €
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51517,28 €
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345.103.70 €
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Sanierung Schweinheimer Str. 2.BA
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151815,86 €
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3.500 €
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31.063,17 €
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186.379,03 €
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Umbau BHS Schweinheimer Höhe
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84.076,67 €
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0 €
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16.815,33 €
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100.829,00 €
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Umbau FGÜ Schweinheimer Höhe
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24.473,12 €
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15.000 €
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7.894,62 €
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47.367,47 €
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Gesamt
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581.357,75 €
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37.000,00 €
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123.671,55 €
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742.029,30 €
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Für den ersten Bauabschnitt ergeben sich so Gesamtkosten von 508.282,52 € brutto.
Der zweite Bauabschnitt ist mit 233.746,78 € brutto veranschlagt.
Die Gesamtkosten für beide Abschnitte liegen zusammen bei 742.029,30 €.
Die Baukosten sind nach derzeitigem Preis - und Verfahrensstand ermittelt (bepreistes Leistungsverzeichnis, ortsübliche Einheitspreise). Es wird darauf hingewiesen, dass die Preise von Bietern von den aus heutiger Sicht zu erwartenden Kosten abweichen können. Die Kosten für die Beleuchtung wurden bislang nur abgeschätzt. Die Baunebenkosten liegen erfahrungs-gemäß bei 20% der Baukosten einschließlich Beleuchtung. Im Vergleich zu der Kosten-berechnung in der Phase der Entwurfsplanung mit Gesamtkosten von 766.140 € ergeben sich somit Minderkosten von 24.110,70 €.
- Finanzierung
Das Projekt „Umbau Schweinheimer Höhe“ wird über drei Haushaltsstellen finanziert. Im Haushalt 2020 und 2021 werden auf der Haushaltstelle 1.6400.9501 die Mittel für den Straßenumbau angemeldet. Die Fußgängerüberwege werden über die Haushaltsstelle 1.6350.9500 abgerechnet, die Bushaltestellen über die Haushaltsstelle 1.6400.9500.
- Weiteres Vorgehen
Eine Vergabe der Bauleistungen des 1.Bauabschnittes ist im 2.Quartal des Jahres 2020 geplant. Die Bauausführung des ersten Bauabschnitts schließt sich ab dem 3.Quartal an.