Wettbewerb „Neue Mitte Damm“ - Ergebnis - weiteres Vorgehen


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 03.03.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 3. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 03.03.2020 ö Beschließend 6PVS/3/6/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Ortskern das Stadtteils Damm liegt im Geltungsbereich der Satzung über das „Sanierungsgebiet Ortskern Damm“, die am 01.11.2018 rechtskräftig wurde. Dieses ist in das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“ aufgenommen. Anzuwenden sind die Vorschriften über das vereinfachte Verfahren, so dass von den Grundstückseigentümern im Sanierungsgebiet keine Ausgleichsbeträge für sanierungsbedingte Bodenwertsteigerungen zu erheben sind.

Grundlage für die Ausweisung des Sanierungsgebietes bildeten die Vorbereitenden Untersuchungen (VU) mit Integriertem Handlungskonzept (IHK) des Büros Harald Neu - Architekt & Städtebauarchitekt BDA - und des Büros Salm & Stegen - Geographen und Stadtplaner. Hierin wird als Impulsprojekt für dieses Sanierungsgebiet die Durchführung eines Wettbewerbsverfahrens zur Umgestaltung des Michaels-Platzes und der Burchardt- sowie der Mittelstraße vorgeschlagen Damit soll eine qualitätvolle Neugestaltung dieses Bereichs gewährleistet werden.

Der Stadtrat hat in der Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates am 16.07.2019 die Auslobungsunterlagen gebilligt und die Verwaltung beauftragt, das Wettbewerbsverfahren durchzuführen. Die Wettbewerbssumme wurde auf Basis der anrechenbaren Baukosten nach den Vorgaben der HOAI für Verkehrsanlagen und Freianlagen auf 60.000 € festgesetzt.

Das Wettbewerbsgebiet umfasst den Bereich zwischen dem Platz vor der der ehemaligen Kapelle an der Dorfstraße und dem südlichen Ende der Burchardtstraße sowie die angrenzenden Teilflächen der Schillerstraße. Das Wettbewerbsgebiet ist in 2 Bereiche unterteilt:
  • Der Realisierungsteil umfasst den Bereich um den Platz vor der Kirche St. Michael (Teile der Mittelstraße, der Burchardtstraße und der Schillerstraße) mit einer Fläche von ca. 4.600 m².
  • Für das übrige Wettbewerbsgebiet mit den an den Realisierungsteil nach Norden und Süden angrenzenden Straßenflächen (Mittelstraße, Aschaffbrücke und Dorfstraße bis zur ehemaligen Kapelle, Burchardtstraße bis zum Kreuzungsbereich mit Merlostraße und Mühlstraße) und einem Umgriff von ca. 3.000 m² wurde ein Ideenwettbewerb ausgeschrieben.

Durchgeführt wurde ein nicht offener Wettbewerb. In einem ersten Schritt wurde ein Bewerbungsverfahren (ohne räumliche Beschränkung der Herkunft der Bewerber) durchgeführt. Fristgerecht gingen 24 Bewerbungen ein. Aus diesen wurden 20 Büros unter notarieller Aufsicht zur Teilnahme am Wettbewerb ausgelost. Nachdem 4 der ausgelosten Büros auf eine Teilnahme verzichteten, konnten die 4 nicht gelosten Büros nachrücken.

Tatsächlich wurden 15 Arbeiten fristgerecht abgegeben. Alle hatten die Vorgaben aus der Ausschreibung eingehalten, so dass im Rahmen der Vorprüfung keine Arbeit ausgeschieden werden musste.

Das Preisgericht tagte am 23.01.2020 im Pfarrsaal der Pfarrei St. Michael. Nach einem Informationsrundgang zeigte sich, dass für die Beurteilung der Arbeiten folgende Kriterien besondere Beachtung finden sollten:
  • Identität / Stadtraum
  • Auflösung der Zäsur Schillerstraße, Verbindung Nord - Süd
  • Verkehrsbeziehungen in alle Richtungen möglich, aber keine rein verkehrstechnischen Lösungen
  • Hinsichtlich der Planungsfortschreibung robuste und flexible Gestaltungsidee
  • Berücksichtigung der Höhensituation im Übergang Schillerstraße - Michaelsplatz
  • Lösung der Aufgabenstellung innerhalb der Grenzen des Wettbewerbsgebiets
  • angemessene Ausbildung für Radverkehr in der Schillerstraße als Hauptverbindung 1. Ordnung

In einem ersten Wertungsrundgang wurden 3 Arbeiten wegen schwerwiegender städtebaulicher oder funktionaler Mängel einstimmig ausgeschieden.

Im zweiten Wertungsrundgang wurden die verbleibenden Arbeiten detailliert diskutiert und beurteilt. Dabei wurden 6 Arbeiten mit Stimmenmehrheit wegen Mängeln in einzelnen Bereichen ausgeschieden.

Somit kamen 6 Arbeiten in die engere Wahl. Nach intensiver Diskussion wurde die Rangfolge jeweils einstimmig mit 13:0 Stimmen festgelegt. Zudem empfahl das Preisgericht einstimmig, den Entwurf des 1. Preisträgers unter Berücksichtigung der Anregungen aus den schriftlichen Beurteilungen mit der weiteren Planung zu beauftragen.

Erst im Anschluss hieran wurde die Umschläge mit den Verfassererklärungen geöffnet und die Namen der Preisträger festgestellt. Es ergab sich folgendes Ergebnis:

Platzierung
Tarnzahl
Büro
Preisgeld
zzgl. MWSt.
1. Preis
1005
Holl Wieden Partnerschaft, Würzburg
24.000 €
2. Preis
1012
A24 Landschaft GmbH, Berlin
15.000 €
3. Preis
1003
Glück Landschaftsarchitektur, Stuttgart mit
Daniel Schöne Architektur und Stadtplanung, Stuttgart
9.000 €
4. Preis
1001
bbz landschaftsarchitekten berlin gmbh, Berlin
6.000 €
Anerkennung
1010
Sqema, Architekten - Stadtplaner, CH-Zürich
3.000 €
Anerkennung
1013
Arge Heinz / Kroitsch, Rosenheim / Gröbenzell
3.000 €

Zur Beauftragung eines Preisträgers wurde in der Auslobung des Wettbewerbs u. a. ausgeführt:

„Die Ausloberin wird unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts einen der Preisträger mit der weiteren Planung gemäß der HOAI 2013 beauftragen, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht.
Folgende Teilleistungen sind Gegenstand der Auftragsvergabe:
1. Freianlagen, §38 ff. HOAI, min. Lph 2-5, Honorarzone IV
2. Verkehrsanlagen, §46 ff. HOAI, min. Lph 2-5, Honorarzone IV
Ideenteile die in Zusammenhang mit dem Realisierungsteil stehen, können optional beauftragt werden.
Im Falle einer weiteren Beauftragung werden durch den Wettbewerb erbrachte Leistungen bis zur Höhe der Preissumme nicht erneut vergütet, wenn der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.“

Im Hinblick auf die Empfehlung des Preisgerichts und den herausragenden Vorschlag des 1. Preisträgers empfiehlt die Verwaltung, das Büro Holl Wieden Partnerschaft mit der weiteren Planung zu beauftragen. Es handelt sich um ein sehr erfahrenes Büro, das bereits eine Reihe ähnlicher Aufgabenstellungen hervorragend gelöst hat.

Wesentlicher Inhalt dieser Planung ist die Schaffung einer neuen Stadtteilmitte mit einem Stadtplatz auf dem St.-Michael-Platz mit der Möglichkeit der multifunktionalen Nutzung (z. B. kleinere Märkte, Kultur -und Stadtteilveranstaltungen). Vorgesehen sind mehrere Bäume, (temporär demontierbare) Bankgruppen und ein Brunnen (Fontänenfeld).

Die Schillerstraße soll beidseitig begrünt und auf 1 KFZ-Spur pro Fahrtrichtung reduziert werden. Neben Gehwegen sind beidseitig 2 m breite Radwege hinter dem Parkstreifen (mit Sicherheitsabstand) vorgesehen. Die Kreuzung Schillerstraße / Burchardtstraße kann entweder signalisiert oder aber mit Fußgängerüberwegen markiert werden. Es können alle Abbiegebeziehungen (wenn auch ohne eigene Linksabbiegerspur) ermöglicht werden. Das Geschwindigkeitsniveau sollte deutlich verringert werden (30 km/h in der Schillerstraße, 20 km/h in Burchardt- und Mittelstraße). In der Mittelstraße und der Burchardtstraße sollen ebenfalls Baumreihen vorgesehen werden.

Der Stadtboden soll mit einem durchgehenden Pflasterplattenbelag aus gefärbten Werkbetonsteinen in variierenden Hellrot- und Hellgrautönen neu gestaltet werden. Im Bereich der Schillerstraße müssen aber die Belastungen durch LKW- und Busverkehr und die hier wirkenden Kräfte beim Abbiegen berücksichtigt werden. Eine barrierefreie Gestaltung ist selbstverständlich. Im Bereich der Bushaltestellen werden „Kasseler Hochborde“ eingebaut.

Stellplätze werden im Straßenraum berücksichtigt, z. B. beiderseits der Schillerstraße (Baumreihen mit Längsparken), in der Mittelstraße und der Burchardtstraße. Die Zahl der Stellplätze bleibt bei Umsetzung des 1. Preises im Wesentlichen erhalten.

Über diese Arbeit wird im Protokoll der Preisgerichtssitzung u. a. ausgeführt:

„Den Verfassern gelingt es eine für den Ort angemessene und eine hinsichtlich der funktionalen Anforderungen der Auslobung überzeugende Lösung anzubieten. Der Entwurf stellt einen qualitätsvollen und gut umsetzbaren Beitrag zur Wettbewerbsaufgabe dar.“

Details der Wertung sind dem beiliegenden Protokoll über die Sitzung des Preisgerichts zu entnehmen.

Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem 1. Preisträger Kontakt aufzunehmen und das weitere Vorgehen zu klären.

.Beschluss:

I.

  1. Das Ergebnis des nicht offenen freiraumplanerischen Wettbewerbs „Neue Mitte Damm“ wird zur Kenntnis genommen (Anlage 4).

  2. Der Stadtrat stimmt der Umsetzung der Planung des 1. Preisträgers (Holl Wieden Partnerschaft, Stadtplaner und Architekten, Würzburg) zu.

  3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Details der Bearbeitung mit dem 1. Preisträger zu klären. Zunächst soll der Realisierungsteil mit zusätzlichen Flächen an der Schillerstraße (bis zur Schulstraße) baulich neu gestaltet werden. Nach einer Konkretisierung der Planung findet eine Bürgerbeteiligung (Bürgerworkshop) statt.


II. Angaben zu den Kosten:

Durch diesen Beschluss entstehen noch keine Kosten. Diese fallen erst an, wenn auch ein Auftrag an das Planungs büro erteilt wird. (Rest-)Mittel stehen noch auf der HHSt. 1.6170.9595 zur Verfügung.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 16.09.2020 08:30 Uhr