Bike +Ride-Offensive in Aschaffenburg - Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 13.04.2018 - Antrag von Herrn Stadtrat Wolfgang Autz vom 11.11.2019


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 03.03.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 3. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 03.03.2020 ö Beschließend 9PVS/3/9/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Vorbemerkung
An den Aschaffenburger Schienenhaltepunkten sollen Anzahl und Qualität der Fahrradabstellanlagen verbessert werden. Neben der Herstellung funktionaler Abstellanlagen (Standsicherheit & Diebstahlsicherheit) sollten diese an Bike+Ride-Standorte auch überdacht sein.

In Aschaffenburg gibt es aktuell vier Schienenhaltepunkte:

1. Hauptbahnhof
2. Hochschule
3. Südbahnhof
4. Obernau

Für den Hauptbahnhof als wichtigsten Bahnhof der Stadt wurde schon 2018 und damit vor der Bike + Ride-Offensive der Deutschen Bahn mit den Planungen begonnen. Auch die Erstellung eines Förderantrages beim Freistaat Bayern zum Ausbau der Fahrradabstellanlagen mit Doppelstockparkern an Gleis 1 und 2 sowie zur Überdachung der Fahrradabstellanlagen an Gleis 1 wurde bereits vor der Bike+Ride-Offensive erstellt. Die Umsetzung des 1. Bauabschnittes findet aktuell statt. Mit der Radstation ist hier zudem schon ein besonders hochwertiges Angebot vorhanden.

Für die anderen drei Schienenhaltepunkte nimmt die Stadt Aschaffenburg nun am Standardverfahren im Rahmen der „Bike+Ride-Offensive“ der Deutschen Bahn teil. Dieses verspricht eine deutlich schnellere und systematisierte Bearbeitung und vor allem eine wesentlich kostengünstigere Erstellung der notwendigen Gestattungsverträge. Dennoch waren zahlreiche Planungen und Abstimmungstermine mit verschiedenen Konzernbereichen der Deutschen Bahn notwendig.

Im weiteren Projektablauf ist eine Förderung der Fahrradabstellanlagen in Höhe von 40 % über das Umweltbundesamt möglich und vorgesehen. Eine zusätzliche Förderung über die Regierung von Unterfranken und den Freistaat Bayern ist diesmal nicht möglich. Die dafür notwendige Mindestgröße von 50 Stellplätze je Haltestelle werden unterschritten und auch die für den Verwendungsnachweis notwendige Auslastung der Fahrradabstellanlagen von 80 % wird an den Aschaffenburger Haltepunkten kurzfristig nicht erreicht werden können.

Planung der Fahrradabstellanlagen
Die Planungsdokumentation im Anhang ist als Endergebnis eines langwierigen Abstimmungs- und Planungsprozesses zu sehen. Der Radverkehrsbeauftragte hat bei der Vorbereitung einige Zählungen und eine Bestandsaufnahme durchgeführt. Die aktuelle Nachfrage wurde erfasst und auch die theoretische Bedeutung jeder Haltestelle für Bike + Ride wurde ermittelt. In Abstimmung mit dem Tiefbauamt und dem Gartenamt wurden dann Planungsvarianten für jede der drei Haltestellen erstellt.

Diese wurden dann mit dem jeweiligen Stationsmanagement der Deutschen Bahn sowie zusätzlich mit Vertretern der Bike + Ride-Offensive abgestimmt. Für jede Haltestelle wurden die Planungsvarianten durch die verschiedenen Konzernteile der Deutschen Bahn geprüft und Gestattungsverträge zur Nutzung von Bahnflächen wurden ausgestellt.

Für jede neuerliche Änderung müsste das Verfahren wiederholt werden.




Modellauswahl
Im Rahmen der Bike + Ride-Offensive der Deutschen Bahn wurde 2019 eine europaweite Ausschreibung durchgeführt. Somit stehen den teilnehmenden Kommunen auch nur bestimmte Anlagentypen zur Verfügung. Dies ist aber nicht als Einschränkung zu sehen. Denn im Ergebnis sind die ausgewählten Anlagen vom Hersteller Orion-Bausysteme hervorragend geeignet, entsprechen den aktuellen Standards und Richtlinien und sind vom ADFC empfohlen und zertifiziert. Der Hersteller der Doppelstockparker wurde vom Stadtplanungsamt auch schon zuvor für den Auftrag am Hauptbahnhof ausgewählt.

Im Rahmen der Ausschreibung der Deutschen Bahn haben sich außerordentlich günstige Stückkosten in Höhe von 180 EUR je Stellplatz in Doppelstockparker ergeben. Diese haben den großen Vorteil, auf weniger Grundfläche mehr Stellplätze zu ermöglichen. Außerdem ergeben sich an den Haltestellen eine einheitliche Optik und gleichartige Abstellanlagen erleichtern auch die technische Betreuung und Pflege.

Eine Überdachung der Anlagen ist seitens der Deutschen Bahn standardmäßig nicht vorgesehen. Die Verwaltung empfiehlt aber ausdrücklich die Überdachung der Anlagen und hat diese auch an allen Standorten vorgesehen und im Rahmen des Planungsverfahrens durchgesetzt. Denn für die Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger und für eine ganzjährige Nutzung des Fahrrads als Verkehrsmittel im Alltag sind überdachte Fahrradabstellanlagen an Bahnhaltestellen unverzichtbar.


Kosten
Alle Planungsdetails, Lagepläne und Fotos sind in der Planungsdokumentation im Anhang detailliert dargestellt. Zusammengefasst sind folgende Kosten für den Ausbau zu erwarten:

Hochschule:
23.200 EUR für jeweils eine Abstellanlage mit 20 Stellplätzen an den beiden Zugängen

Südbahnhof:
12.800 EUR für zwei Abstellanlagen am zentralen Gleiszugang mit zusammen 30 Stellplätzen. Hier limitieren die Anforderungen der Bahn und die begrenzte Flächenverfügbarkeit einen umfangreicheren Ausbau.

Obernau:
10.600 EUR für eine Abstellanlage mit 20 Stellplätzen am jetzigen Standort. Für die geringe Nachfrage und Bedeutung der Haltestelle wird diese Kapazität auch mittelfristig ausreichen. Zudem gibt es hier weitere Ausbaumöglichkeiten auf städtischen Flächen. Im Falle einer zukünftigen Erweiterung muss dann das aufwendige Planungsverfahren mit der Deutschen Bahn nicht noch einmal durchlaufen werden.

.Beschluss:

I.
1.        Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen (Anlage 6).
2.        Die Verwaltung wird beauftragt, die vorliegenden und mit der Deutschen Bahn abgestimmten Planungen an den Bahnhaltestellen
  • Hochschule
  • Südbahnhof
  • Obernau
umzusetzen.
3.        Die Verwaltung wird beauftragt, dafür die im Rahmen der bike+ride-Offensive vorgesehene Förderung über das Umweltbundesamt in Höhe von 40 % zu beantragen.


II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [X  ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [X  ]
nein [  ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [ X ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[X ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 16.09.2020 08:30 Uhr