Art. 19 LStVG; Mainfest am Dalberg


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates, 04.03.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 3. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 04.03.2020 ö Beschließend 3UVS/3/3/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Firma xxx Festbetriebe GmbH beantragte mit Schreiben vom 05.01.2020 das Mainfest am Dalberg vom 24.07.-26.07.2020 auf dem Perth Inch durchzuführen.

Der Antrag wurde seitens des gewerblichen Veranstalters wie folgt begründet:

„Nach dem auf dem Schlossparkplatz am Main Umbau Maßnahmen geplant sind, worüber wir auch schon schriftlich informiert worden sind und die Baustelle auf der Dalbergstraße auch noch nicht komplett abgeschlossen ist und auch in der Altstadt weitere Baustellen geplant sind würden wir gerne wieder runter an den Main.

Am Main konnten wir unseren Kunden ein tolles Entertaiment Programm bieten und diese auch von unserem Konzept überzeugen. Nach 3 erfolgreichen Tagen konnten wir eine positive Resonanz ziehen und unsere Kunden und Gäste lobten das neu geplante Mainfest am Dalberg.

Schon zu Beginn unserer Planung, stellten wir fest, dass unten am Main vieles einfacher ist.
Im Folgenden unsere Auflistung.

•   Keine Störung der Anwohner bei Auf- Abbau & während der Veranstaltung
•   Mehr Platz für Gäste ohne enge Passagen
•   Kein Parkplatz sperren für die Anwohner & Pendler
•   Bessere Logistik für Lieferanten, aber auch für Einsatzfahrzeuge im Notfall
•   Keine Sperrung der Straße, keine Beeinträchtigung für Nachbarn und Bewohner“

Die Veranstaltung fand im vergangenen Jahr auf dem Parkplatz an der Suicardusstraße statt. Diese Fläche wird für die Lagerung des Erdaushubs der Baustelle des Regenrückhaltebeckens benötigt und steht daher für die Veranstaltung auch in den kommenden Jahren nicht zur Verfügung.

Seitens des Gartenamtes könnte die Fläche zur Verfügung gestellt werden, wenn folgende Auflagen beachtet werden:

  • Sicherheitskonzept für Fußgänger und Radfahrer wegen Fahrverkehr auf dem Fuß- und Radweg
  • Konzept für Rettungswege
  • Erstellung eines Möblierungsplanes vor Erteilung einer Genehmigung (was wird wohin gefahren und abgestellt, welche Flächen werden in Anspruch genommen. Seitens der Stadt sollte es einen Lageplan geben, in den der Nutzer die Ausstattung einzeichnet.)
  • Bei sehr ungünstiger Witterung Schutz der Rasenfläche durch Überbauung mit Bohlenbelägen oder Baustraßenelementen für extrem beanspruchte Flächen, z. B. vor stark frequentierten Verkaufsständen / die Notwendigkeit kann erst in der Veranstaltungswoche definiert werden
  • Vertragsklausel zur Regelung bei Schäden an der Grünfläche
  • Verbot der Abstellung von nicht für den Festbetrieb notwendiger Fahrzeuge

Wobei das Gartenamt grundsätzlich die Durchführung auf einer geschotterten oder asphaltierten Fläche mit ausreichend Abstell- und Parkmöglichkeiten präferiert.

Es handelt sich, unter Berücksichtigung der seitens des Veranstalters gemeldeten Besucherzahlen, um eine nicht genehmigungspflichtige Veranstaltung. Seitens der Verwaltung würden nach Stellungnahme der zu beteiligenden Behörden ein Auflagenbescheid zum Schutz der Gäste und Nachbarn im üblichen Umfang erlassen werden. Die Nutzung sollte auf den Zeitraum beschränkt werden, bis die Umgestaltung der Dalbergstraße abgeschlossen ist, bzw. bis der Umbau des Mainufers abgeschlossen ist, da erst danach entschieden werden kann, wie die Veranstaltung künftig stattfinden kann. Für den Zeitraum der Umgestaltung der Grünfläche kann diese Fläche nicht zur Verfügung gestellt werden.


.Beschluss:

Dem Antrag, das „Dalbergstraßenfest“, für die Dauer von 3 Tagen bis zum Abschluss des Umbaus der Dalbergstraße bzw. der Baumaßnahme Regenrückhaltebecken am Main als „Mainfest am Dalberg“ ausnahmsweise im Bereich Perth Inch durchzuführen, wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 15.01.2021 12:35 Uhr