Nach Art. 46 Abs. 1 Satz 2 GO beschließt der Gemeinderat über die Verteilung der Geschäfte unter den Gemeinderatsmitgliedern. Der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg hat daher über die Zuweisung der Geschäfte, also die Referats-Zuschnitte, der 2.Bürgermeisterin und des 3.Bürgermeisters zu entscheiden (gem. § 2 Nr. 4 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg - GeschO oder auch Prandl/Zimmermann/Büchner Nr. 4 zu Art. 46 GO).
Die Verwaltung schlägt vor, die Geschäftsbereiche Jugend, Schule und Soziales der bisherigen
2. berufsmäßigen Bürgermeisterin mit den entsprechenden städtischen Dienststellen (Schulverwaltungs- und Sportamt, Meisterschule, Technikerschule, Volkshochschule, Amt für soziale Leistungen und Jugendamt) zu belassen. Dies entspricht der bisherigen Praxis des Stadtrates. Frau Bürgermeisterin Euler ist sodann als berufsmäßige Referentin der Stadtverwaltung für diese Aufgabenbereiche zuständig.
Für den Geschäftsbereich des 3. Bürgermeisters soll ein Referat mit der Aufgabenstellung
„Digitalstrategie, Personalmanagement und zentrale Dienste“
gebildet werden.
Der Stadtrat hat in der vergangenen Wahlperiode die Weiterentwicklung der digitalen Agenda der Stadtverwaltung gefordert. Um dies zu gewährleisten, muss eine nachhaltige Digitalstrategie entwickelt werden, was ressortübergreifend erfolgen muss. Alle Aspekte einer Smart City müssen darüber hinaus weiterentwickelt und vorangebracht werden.
Um die organisatorischen Anstrengungen zu bündeln, wird vorgeschlagen, in dem Referat das Amt für zentrale Dienste zu integrieren, in dem auch die zentrale IT-Planung und -Administration der Stadtverwaltung angesiedelt ist. Im Digitalkontext hat sich innerhalb der letzten Jahre eine Lenkungsgruppe Digitalisierung in der Verwaltung etabliert, die unter der Federführung des Büros des Oberbürgermeisters gemeinsam mit dem Amt für zentrale Dienste und dem Stadt- und Stiftsarchiv alle relevanten Fragen diskutiert und vorangebracht hat. Es hat sich gezeigt, dass eine Bündelung der strategischen Leitung sinnvoll und wichtig ist, da Digitalisierung ein ämterübergreifendes Themenfeld ist, das alle Bereiche umfasst und verschiedene Leistungen an unterschiedlichen Stellen erbracht werden (müssen). Eine institutionalisierte Zusammenarbeit, insbesondere auch mit dem städtischen Eigenbetrieb, ist das Ziel einer Bündelung. Außerdem ist eine starke gesellschaftliche Komponente betroffen, deren Berücksichtigung bisher nur wenig Möglichkeiten ließ. Künftige Ideen von Beteiligungsplattformen bis hin zu einem gesellschaftlichen Dialog über die Fortentwicklung von Digitalthemen, lassen es naheliegen, eine Verbesserung der Organisationsstrukturen vorzunehmen und diese im Sinne einer Fortentwicklung von Smart City Themen und E-Government, angefangen von der E-Akte bis hin zu Breitbandausbau oder 5-G-Netzen oder digitaler Mess- und Steuertechnik auszubauen.
Die Entscheidung des Stadtrates über die Verteilung der Geschäfte unter den Stadtratsmitgliedern bzw. weiteren Bürgermeistern erfolgt unter dem Vorbehalt, da es dem Stadtrat rechtlich möglich ist, während der Wahlzeit neu über die Verteilung der Geschäftsbereiche zu entscheiden (gem. Art. 46 Abs. 1 GO, Prandl/Zimmermann/Büchner Nr. 4 zu Art. 46 GO oder auch das Verwaltungs-gericht Würzburg vom 29.09.1999, Az. W 2 K 99.664).
Die weiteren organisatorischen Schritte zur Zuweisung der einzelnen städtischen Dienststellen in die Referate der Stadtverwaltung (Aufbau- und Ablauforganisation) fällt nach Art. 46 Abs. 1 Satz 1 GO i. V. m. § 10 GeschO in die Zuständigkeit des Oberbürgermeisters als Leiter der Stadtverwaltung (so auch Widtmann/Grasser/Glaser Rn. 2 ff zu Art. 46 GO oder Prandl/Zimmermann/Büchner Nr. 1 und Nr. 3 zu Art. 46 GO).