1. Sachstand
Auf Veranlassung des Staatlichen Bauamtes Aschaffenburg hat die Regierung von Unterfranken am 29.10.2012 ein Planfeststellungsverfahren für den Ausbau der Knotenpunkte "Hafen-West" und "Hafen-Mitte" der B 26, Darmstädter Straße, eingeleitet und im weiteren Verfahren die Stadt Aschaffenburg an der Planung beteiligt.
Nachdem ein Bürgerentscheid am 02.02.2014 den vorgesehenen Ausbau ablehnte, ruhte das Planfeststellungsverfahren und es erfolgte ein Runder Tisch, in dem die Ausbauvarianten intensiv diskutiert wurden. In einem weiteren Bürgerentscheid am 24.09.2017 wurde schließlich dem Ausbauvorhaben des Staatlichen Bauamtes zugestimmt, so dass die Stadt Aschaffenburg ebenfalls dem Ausbau der B 26 zustimmte.
Demzufolge änderte das Staatliche Bauamt ab Herbst 2017 auf der Grundlage des neuen Verkehrsgutachtens die Planfeststellungsunterlagen unter Einarbeitung der Ergebnisse aus dem Erörterungstermin vom 21.10.2013 und unter Beachtung der am 24.10.2016 vom Stadtrat festgelegten kommunalen Ziele für das weitere Planungsverfahren.
Mit Schreiben vom 19.06.2018 hat das Staatliche Bauamt Aschaffenburg bei der Regierung von Unterfranken die Durchführung eines Planänderungsverfahrens und einer Umweltverträglich-keitsprüfung für das o. g. Bauvorhaben beantragt und somit das Planfeststellungsverfahren weitergeführt. Am 11.11.2019 hat dann die Regierung von Unterfranken den Planfeststellungs-beschluss für den Ausbau gefasst. Nachdem innerhalb der Rechtsmittelfrist keine Klage einging, ist der Planfeststellungsbeschluss mittlerweile bestandskräftig.
2. Rechtsgrundlage
Die Darmstädter Straße unterliegt als Bundesstraße den Regelungen des Fernstraßengesetzes (FStrG). Beim Ausbau der Kreuzung der Darmstädter Straße mit dem Stockstadter Weg handelt es sich um die Änderung einer bestehenden höhengleichen Kreuzung. Gemäß § 12 Abs. 3a FStrG haben bei der Änderung einer höhengleichen Kreuzung die Träger der Straßenbaulast die Kosten der Kreuzungsanlage im Verhältnis der Fahrbahnbreiten der an der Kreuzung beteiligten Straßenäste zu tragen. Die Regelungen der Bagatellklausel greifen entgegen den ursprünglichen Planungen nicht mehr, da mittlerweile der Verkehr auf dem Stockstadter Weg auf über 20% des Gesamtaufkommens an der Kreuzung gestiegen ist. Damit ist die Stadt als Baulastträger des Stockstadter Wegs kostenbeteiligt.
3. Kreuzungsvereinbarung
Das Staatliche Bauamt erstellt zurzeit die Ausführungsplanung für den Ausbau der Darmstädter Straße. In diesem Zuge hat das Staatliche Bauamt einen bereits mit der Regierung von Unterfranken vorabgestimmten Vereinbarungsentwurf auf der Grundlage des FStrG und der Straßenkreuzungsrichtlinien vorgelegt. Bei einer Besprechung am 11.02.2020 wurden die Grundlagen und Randbedingungen für die Kreuzungsvereinbarung ausführlich erörtert und gemeinsam festgelegt.
Nach der vorliegenden Vereinbarung belaufen sich die kreuzungsbedingten Kosten auf insgesamt 2,591 Mio Euro (Grundlage: Kostenfortschreibung 2018). Der städtische Anteil beträgt dann bei einem Teilungsverhältnis von 29,35% (Stadt) zu 70,65 % (StBA) rund 760.500 Euro. Abgerechnet wird nach tatsächlichen Kosten.
Für den städtischen Kostenanteil kann die Stadt Zuwendungen - nach derzeitigem Stand in Höhe von 40% - beantragen.
Es wird vorgeschlagen der Kreuzungsvereinbarung in der als Anlage vorliegenden Fassung zuzustimmen.