In einer Kiesgrube zwischen Kleinostheim und Karlstein-Dettingen betrieben zunächst die beiden Nachbargemeinden eine Mülldeponie, die ab 1968 von der Stadt Aschaffenburg mitbenutzt und dann erworben und bis 1972 - bis nach Inkrafttreten des bayerischen Abfallgesetzes - betrieben wurde.
Aufgrund der wasserrechtlichen Erlaubnis vom 23.10.1968 und der Baugenehmigung vom 10.02.1970 für die Deponie besteht die Rekultivierungsverpflichtung, das benutzte Gelände 50 cm mit Bodenaushub und darüber mit Humus abzudecken. Dies ist in den 70er Jahren nicht in ausreichendem Umfang erfolgt.
Die Regierung von Unterfranken hat daher 2009 festgestellt, dass die Deponie in der Vergangenheit noch nicht endgültig stillgelegt und aus der abfallrechtlichen Nachsorge entlassen wurde. Somit unterliegt die Deponie nach wie vor dem Abfallrecht und die Regierung von Unterfranken ist weiterhin die abfallrechtlich zuständige Behörde.
Die Deponieverordnung findet außer für die Verwertung von Deponieersatzbaustoffen allerdings keine Anwendung.
In den vergangenen 30 Jahren wurden Konzepte mit Teilumlagerung zur Schaffung von Gewerbeflächen oder die Abdichtung durch eine Bauschuttdeponie auf der Deponie geprüft und wieder verworfen. Daneben wurden die erforderlichen Überwachungsanalysen durchgeführt und die Kosten entsprechend der Einwohnerzahlen von 1972 zwischen Karlstein-Dettingen, Kleinostheim und Aschaffenburg aufgeteilt.
Aus den in der Regel jährlichen Grundwasseranalysen ist bekannt, dass durch die sauerstoffarmen, reduzierenden Bedingungen im Bereich der Deponie Arsen im Grundwasser gelöst und im Abstrom Richtung Main wieder im Boden festgelegt wird, sobald ausreichend Sauerstoff zur Verfügung steht.
Auf Forderung der Bezirksregierung wurde die R & H Umwelt GmbH mit einer Sanierungsuntersuchung beauftragt, in der 7 Varianten mit dem Ziel verglichen wurden, die Deponie Karlstein-Dettingen langfristigen aus der abfallrechtlichen Nachsorge entlassen zu können.
In der von den Stadtwerken favorisierten Variante 7 soll die Deponieoberfläche durch einen Bodenauftrag abgedeckt und der Eintrag von Niederschlagswasser durch
den Bau einer PV-Anlage weiter minimiert werden.
Durch den Bau zusätzlicher Grundwassermessstellen und anschließende Pumpversuche soll der Nachweis für die Arsenausfällung im deponienahen Abstrom zur Absicherung eines sog. monitored natural attenuation (MNA) erbracht werden. Das Landesamt für Umwelt und das Wasserwirtschaftsamt sind als Fachbehörden mit dieser Variante einverstanden, wenn der Nachweis der Arsenausfällung im natürlichen Prozessgeschehen erbracht werden kann. Bei erfolgreichem MNA könnte auf eine Oberflächenabdichtung verzichtet werden.