Personalaufstockung im Forstamt; - Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 06.02.2020


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates, 15.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 6. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 15.07.2020 ö Beschließend 1UVS/6/1/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1.        CSU-Antrag

Im Zuge der Haushaltsberatungen für das Haushaltsjahr 2020 hat die CSU-Fraktion beantragt, dass im Forstamt ein zusätzlicher „Forstarbeiter“ eingestellt wird, um die Personalausfälle und den Mehraufwand für die Beseitigung Unwetter- und Klimawandelschäden zu kompensieren. Auf Nachfrage wurde von der Fraktion bestätigt, dass mit „Forstarbeiter“ im Sinne des Antrages eine Position auf Revierleiterebene gemeint war. Im Zuge der Haushaltsberatungen wurde vom Oberbürgermeister vorgeschlagen, dass man über diesen Antrag nicht im Rahmen der Haushaltsberatungen entscheiden sollte, sondern im Rahmen einer gesonderten Beratung im zuständigen Fachsenat, dem Umwelt- und Verwaltungssenat. Damit war die CSU-Fraktion einverstanden.

2.        Personalausstattung Forstamt

Zur Personalausstattung ist zunächst festzustellen, dass das Forstamt laut Stellenplan (Unterabschnitte 5932 und 8500) auf Leitungsebene über eine Stelle der Besoldungsstufe A 13 und über zwei Stellen der Besoldungsstufe A 11 verfügt. Alle drei Stellen sind zurzeit besetzt. Auf Mitarbeiterebene verfügt das Forstamt laut Stellenplan über 13 Stellen, die nach dem Sondertarif MTW (Manteltarifvertrag für Waldarbeiter der Länder und der Gemeinden) eingruppiert sind. Von diesen Stellen sind zurzeit 3 Stellen unbesetzt. Hinzu kommt noch eine halbe Stelle EG 5 für das Sekretariat.

3.        Rückstände durch Personalausfall und erhöhtem Schadensaufkommen

Wie die CSU-Fraktion richtig ausführt sind die Stellen auf Leitungsebene zwar formal besetzt. Faktisch fehlt jedoch seit rund vier Jahren durchgehend jeweils eine Person. Zunächst war die frühere Amtsleitung krankheits- und urlaubsbedingt über zwei Jahre fast ununterbrochen abwesend. Mit Ausscheiden des Amtsleiters und seinem Ersatz durch den heutigen Amtsleiter war dessen Revierleiterposition ausschreibungsbedingt ein Jahr unbesetzt. Seit 15 Monaten ist nun der andere Revierleiter krankheitsbedingt abwesend. Wann diese Abwesenheit endet ist zurzeit nicht mit Sicherheit vorherzusagen.

Die Ausfälle wurden jeweils durch die verbliebenen Personen mit Ableisten von Überstunden aufgefangen. Der größte Teil der zu erbringenden Arbeiten wurde auf das absolut notwendige Maß zurückgeschraubt. Nur so konnte der Betrieb aufrechterhalten werden.

Hinzu kam, dass sämtliche Planungen des Forstamtes obsolet wurden durch die aufgetretenen Unwetterschäden und insbesondere durch Baumschäden aufgrund von Hitzeauswirkungen und massiven Schädlingsbefall. Bezüglich der Hitzeschäden wird verwiesen auf die Berichterstattung des Forstamtes im UVS vom 26.6.2019. Bezüglich der Sturm- und Schädlingsschäden wird verwiesen auf die Informationsveranstaltung des Forstamtes für den UVS am 21.2.2019 im Forstamt. Auch die Vermarktung des anfallenden Holzes gestaltet sich zunehmend schwierig, weil die Märkte gesättigt sind.

Angesichts des Aufholungsbedarfes für ausgefallene Leitungsstunden und des Mehraufwandes für die Schadensbeseitigung ergibt sich ein Arbeitsvolumen auf Leitungsebene von rund vier Jahren.

4.        Kompensation

Auf der Basis der bisherigen Eingruppierung der zu kompensierenden Personalausfälle wäre ein Ersatz in Form einer Vollzeitstelle mit einer Eingruppierung nach A 11 (Beamter; befristet nicht möglich) bzw. EG 11 (Angestellter) befristet auf 3 Jahre vertretbar.

Die Erfahrung hat allerdings gezeigt, dass befristete Stellen mit dieser Eingruppierung im Angestelltenverhältnis schwer zu besetzen sind, weil sich die Eingruppierung eher im unteren Bereich der Vergleichsgruppe bewegt und daher die Motivation den Arbeitgeber zu wechseln gering ist. Selbst wenn man gutes Personal findet, ist die Neigung den Arbeitgeber Stadt für eine Dauerstelle zu verlassen relativ groß.

Die Verwaltung schlägt daher vor, die Stelle als beamtenrechtliche Dauerstelle auszuschreiben. Als Teilkompensation wird angeboten, dass eine der nichtbesetzten MTW-Stellen nicht mehr besetzt wird. Sollte einer der vorhandenen Revierförster aus dem Dienst ausscheiden wird überprüft, ob die Stelle nicht wieder gestrichen werden kann.

Völlig losgelöst von der Kompensationsthematik ist es aus Sicht der Verwaltung sinnvoll, manche Bereiche intensiver zu bearbeiten, als dies in der Vergangenheit der Fall war. Für den Aufgabenkreis der neu einzustellenden Person wurde folgendes Stellenprofil erarbeitet:

Aufgrund der aktuellen Waldschadensproblematik mit z.T. regionalem
Totalausfall ganzer Waldbestände hat das städtische Forstamt ganz massive Mehraufwendungen, die mit den jetzigen Stellenbesetzungen nicht mehr zu bewältigen sind:        geschätzter
monatlicher
Zeitbedarf
in Stunden
          
Forstschutzmonitoring:        95
Kontrolle der Waldbestände, insbesondere in den stadtnahen und sehr stark durch die Bürger frequentierten Erholungswäldern mit Sicherung der Verkehrssicherheit zumindest an den Hauptwanderwegen         
Regelmäßige intensive Kontrolle aller Fichten-, Lärchen- und Kiefernbestände mindestens alle 4 Wochen auf Borkenkäferbefall (und anderen Schädlingsbefall bzw. abiotische Schädigungen) gemäß Bekanntmachung der Regierung von Unterfranken vom 15.01.2019, Az.: 11-7833-1-1; bei festgestelltem Befall Einleiten der unverzüglichen Bekämpfung durch Fällung und Abfuhr des befallenen Holzes         
Regelmäßige Kontrolle der z.T. sehr stark geschädigten bis hin zu teilweise absterbenden Laubholzbestände auf Schädlingsbefall sowie auf Trocknisschäden         
Regelmäßige Kontrolle der Kulturzäune auf Beschädigungen durch z.B. umgestürzte Bäume, Vandalismus etc.         
          
Wiederanpflanzungen        35
Planung der Wiederanpflanzung mit Auswahl von standortsangepassten und vermutlich zukunftssicheren Baumarten         
Erstellung von Förderanträgen mit Nutzung eines GIS-Programmes für die Wiederaufforstungen         
Nach Prüfung der Förderanträge durch das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF): Durchführung und Beaufsichtigung der Schutzmaßnahmen (Zaunbau oder Einzelschutz) und der Pflanzmaßnahmen mit Ausschreibung,
detaillierte Einweisung der Unternehmen, Kontrolle der Schutzmaßnahmen, Kontrolle der Pflanzenlieferungen und der Pflanzung, Abrechnung der Maßnahmen         
Stark erhöhter Kontrollaufwand im Hinblick auf Wildverbiss in den Wiederaufforstungen verbunden mit Rehwildabschuss in den Kulturzäunen, damit zumindest die Anpflanzungen nicht durch Wildverbiss ausfallen (führt zur Rückforderung der Fördermittel durch das AELF)         
          
Jagd        5
Verstärkte Bejagung der Wiederaufforstungsflächen in den  Regiejagdrevieren         
Prophylaktische Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest; bei Ausbruch der Seuche: ganz massiver Bekämpfungsaufwand         
          
Administrative Aufgaben        10
Digitalisierung der Akten und Dateiablage nach dem Einheitsaktenplan         
Aussonderung bzw. Vernichtung von Akten in Abstimmung mit dem Archiv         
Aufbau und Schulung in GIS-Anwendungen für das Forstamt         
Erstellung von rechtssicheren Vertragsentwurfsvorlagen für den Holzverkauf         
Erstellung von rechtssicheren Vertragsentwurfsvorlagen für die Ausschreibung von Unternehmereinsätzen incl. der damit notwendigen Arbeitsaufträge für die Arbeitsbereiche:
- Zaunbau und Pflanzung mit Anwuchskontrolle
- Pflege von Kulturen
- Läuterung von Jungbeständen
- Zaunkontrolle, etc.         
          
Naturschutz im Wald        10
Konzept erarbeiten für Naturschutz im Wald im Hinblick auf:         
1.    Flächen aus der Nutzung nehmen,
2.   Bestände für VNP (Förderung für Habitatbäume) definieren
3.  Kartierung und Erstellung eines Entwicklungsplanes für Biotope im Wald
4.  Kartierung von Methusalembäumen
5.  Biotopaufnahme im Wald         
 
 
 
 
Konzept zur Generierung von Ökopunkten im Wald in Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt und dem Umweltamt erarbeiten         
          
Naherholung, Waldpädagogik        5
Evtl. Aufbau eines Waldpädagogikkonzeptes für Vorschulkinder, Schulkinder und auch für Erwachsene         
Planung und Durchführung von Pflanzaktionen mit Schulklassen und/oder Bürgern         
          
Gesamtsumme:        160
Vertretungsregelung         
Vertretung der Revierleiter bei längerer Abwesenheit        je nach
Abwesenheit

.Beschluss:

I. Der Umwelt- und Verwaltungssenat schlägt dem Stadtrat vor, im Nachtragshaushalt eine zusätzliche Dauerstelle für einen verbeamteten Revierförster, besoldet nach A 11, in den Stellenplan einzustellen. Stattdessen wird eine Stelle, die auf der Basis des MTW eingruppiert ist, gestrichen. Bei Ausscheiden eines der vorhandenen Revierförster wird geprüft, ob die Stelle wieder eingezogen werden kann.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [ x ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.11.2020 07:57 Uhr