Änderung der Betriebssatzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Stadthallensenates, 20.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadthallensenat 1. Sitzung des Stadthallensenates 20.07.2020 ö Beschließend 5SHS/1/5/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

In der Betriebssatzung wird unter § 4 (3) dem Werkleiter die Zuständigkeit für Einstellungen, Höhergruppierungen und Entlassungen von Beschäftigten übertragen. Bisher galt dies für Beschäftigte bis zur Entgeltgruppe 9 des TVÖD.

Im TVÖD hatte sich die Struktur der Eingruppierungen durch die Einführung der neuen Entgeltgruppen 9a, 9b und 9c geändert. Um dies in der Betriebssatzung entsprechend abzubilden, ist eine redaktionelle Änderung notwendig. Zum Erhalt der bisherigen Zuständigkeit soll die Werkleitung künftig für die entsprechenden Entscheidungen bis einschließlich Entgeltgruppe 9a verantwortlich sein.

In der Betriebssatzung alt hieß es bislang:
§ 4 (3) „Die Werkleitung ist Dienstvorgesetzter der Beamten in den Kongress- und Touristikbetrieben der Stadt Aschaffenburg und führt die Dienstaufsicht über sie und in den Kongress- und Touristikbetrieben der Stadt Aschaffenburg tätigen Beschäftigten (Art. 88 Abs. 3, Satz 3 der Gemeindeordnung). Die Werkleitung ist zuständig für die Entscheidungen über Einstellung, Höhergruppierung und Entlassung von Beschäftigten bis Entgeltgruppe 9 TVÖD. Der Stadthallensenat ist jeweils darüber zu informieren.“

Neu soll es dann heißen:
„…Die Werkleitung ist zuständig für die Entscheidungen über Einstellungen, Höhergruppierungen und Entlassung von Beschäftigten bis einschließlich Entgeltgruppe 9a TVÖD…“

Ab der Entgeltgruppe 9b wird in der Regel ein Studium vorausgesetzt. Die Bereichsleiter in den Kongress- und Touristikbetrieben werden i.d.R. in die Entgeltgruppe 9b eingruppiert.

.Beschluss:

I. Der Stadthallensenat beschließt die redaktionelle Änderung der Betriebssatzung unter § 4 (3) wie folgt:

„…Die Werkleitung ist zuständig für die Entscheidungen über Einstellungen, Höhergruppierungen und Entlassung von Beschäftigten bis einschließlich Entgeltgruppe 9a TVÖD…“

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 25.11.2020 09:10 Uhr