Neubau Kindertagesstätte Ottostraße Vorplanung


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 15.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 7. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 15.09.2020 ö Beschließend 3PVS/7/3/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Konzeptplanung zum Neubau einer Kindertagesstätte an der Ottostraße wurde am 07.05.2019 und am 25.06.2019 im Planungs- und Verkehrssenat vorgestellt.
Am 26.08.2019 wurde durch den Feriensenat die Bedarfsnotwendigkeit von Kindergartenplätzen im Stadtteil Damm festgestellt.
Am 17.02.2020 wurde im Plenum die Architektenleistung zur Planung der Kita Ottostraße an Ritter + Bauer Architekten aus Aschaffenburg nach einem EU-weiten VgV Verfahren vergeben. Die notwendigen Fachplaner wurden ebenfalls beauftragt.
Der Vorentwurf der Kindertagesstätte wurde am 23.07.2020 dem Referat 4 und dem Jugendamt sowie am 05.08.2020 der Behindertenbeauftragten der Stadt Aschaffenburg vorgestellt und zuvor mit dem Stadtplanungsamt, Tiefbauamt und Gartenamt abgestimmt.


1.        Konzept

Die Kindertagesstätte ist als 4-gruppige (3 Kita-Gruppen und 1 Krippengruppe) Einrichtung geplant. Diese bestehen jeweils aus einem Gruppenraum, einem Nebenraum und Sanitärraum, hinzu kommen Mehrzweckraum, Essraum, Aufwärmküche, Personalraum, Leitungsbüro, Sprechzimmer und weitere untergeordnete Räume.
Die Lage des Neubaus befindet sich zwischen dem Nordring und der Ottostraße, so dass ein besonderes Augenmerk auf das Schallschutzkonzept gerichtet ist.
Der L-förmige eingeschossige Neubau ohne Unterkellerung schottet sich mit seiner Rückseite vom Nordring ab und öffnet sich zur Außenfläche, die parallel der Ottostraße verläuft.
Der Haupteingang liegt auf der Westseite des Gebäudes wie auch der separate Eingang zur Küche. Die Gruppenräume öffnen sich nach Norden zur Freifläche, die mit einer Schallschutzwand parallel zur Ottostraße abschließt. Die untergeordneten Räume wie Hausanschlussraum, Heizungsraum, Lagerraum, Putzmittelraum, WC, Flur sind nach Süden zum Nordring angeordnet.


2.        Architektur

Das Tragwerk der Kita besteht aus betonierten Außenwänden, die mit einer Wärmedämmung und einer Holzfassade verkleidet sind. Für die Fensteröffnungen sind Holz-Alu-Fenster vorgesehen.
Die Decken werden abgehängt und sind akustisch wirksam. Alle Böden erhalten eine Fußbodenheizung. Die Dachkonstruktion besteht aus einem gedämmten Betontragwerk, das mit einer bituminösen Außenhaut geschützt wird. Das Dach wird teilweise extensiv begrünt.


3.        Energiekonzept

Das Gebäude wird mit einer Luft-Wasser-Wärmepumpe beheizt, um ein ökologisches und nachhaltiges Gebäudekonzept zu realisieren. Auf dem Dach wird eine PV-Anlage montiert, die für die eigene Energieversorgung vorgesehen ist. Die Projektierung erfolgt in Anlehnung an die Passivhaus Kriterien. Der für ein Passivhaus erforderliche Heizwärmebedarf von 15 kWh(m2/a) kann nur annähernd erreicht werden. Die Auflagen des Schallschutzes (Gebäudeausrichtung nach Norden) und die große Hüllfläche bei einer eingeschossigen Bauweise stehen der Passivhaus-Zertifizierung entgegen.

Der Stromverbrauch wird voraussichtlich bei ca. 243,60 MWh/a liegen. (< 340 MWh/a)
Die prognostizierte CO2-Emissionen beträgt nach PHPP ca. 19,4 Tonnen/a. (< 170 to/a)
Dadurch erfolgt die Einstufung des Gebäudes als teilweise klimarelevant, gemäß Beschluss des Umwelt- und Verkehrssenates am 15.07.2020.



4.        Außenanlage

Die Außenanlage der Kindertagesstätte Ottostraße wird vom Gartenamt der Stadt Aschaffenburg geplant. Auf der Westseite des Grundstückes sind sechs Parkplätze und ein Behinderten Parkplatz um ein bestehendes Trafohäuschen herum geplant. Hinter den Parkplätzen im Westen ist der Standort der Wärmepumpe vorgesehen. Gegenüber der Westfassade / Eingangsgebereich des Gebäudes sind die Fahrradständer und ein kleines Gebäude mit einem Raum für die Kinderwagen und einen Raum für die Mülltonnen vorgesehen.
Die Außenspielfläche wird durch das L-förmige Gebäude vom Westen und vom Süden eingefasst und durch eine Schallschutzwand aus Holz im Norden (Ottostraße) und Osten begrenzt.
An der Nordost-Ecke ist ein Geräteraum vorgesehen. Die gefaltete Schallschutzwand im Norden, die auch höhenmäßig variiert, wird mit einem Spielturm und einem Spielhaus sowie einer Maltafel in die Spielfläche einbezogen. Die Außenanlage gliedert sich in Rasenflächen, Sandkasten, Holzhackschnitzel im Bereich der Spielgeräte, Holzpodest, gepflasterte Wege und bepflanzte Flächen. Sonnensegel und ein neugepflanzter Baum sorgen für Schatten.  


5.        Barrierefreiheit

Sämtliche Räume und Außenanlagen sind barrierefrei erschlossen. Alle Bewegungsflächen entsprechen den gesetzlichen Vorgaben.


6.        Kostenschätzung nach DIN 276 vom 24.08.2020

KG 100        Baugrundstück                                      0,00 € brutto
KG 200        Vorbereitende Maßnahmen                     33.379,50 € brutto
KG 300        Bauwerk- Baukonstruktion                2.783.987,15 € brutto
KG 400        Bauwerk – Technische Anlagen           959.786,45 € brutto
KG 500        Außenanlagen und Freiflächen           348.408,80 € brutto
KG 600        Ausstattung                                   142.443,00 € brutto
KG 700        Baunebenkosten                        1.066.996,72 € brutto
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                 Gesamtkosten                                  5.334.983,62 € brutto


Für die Durchführung des EU-weiten VgV-Verfahrens wurde im Dezember 2018 eine Konzeptplanung für einen eingeschossigen kompakten Kindergarten, mit einer Bruttogeschoßfläche von 850 m² und einem Kostenrahmen von 3.552.625,00 € brutto erstellt. Durch die Verkleinerung des Grundstückes -zusätzliches Baufeld Sporthalle- konnte die kompakte Bauweise nicht mehr weiterverfolgt werden.

Der erste Vorentwurf des beauftragten Architekturbüros Ritter+Bauer lag eine Bruttogeschoßfläche von 1139 qm zugrunde. Die Vorprüfung durch die Regierung von Unterfranken kam zu dem Ergebnis, daß die Förderung noch nicht voll ausgeschöpft ist, da die förderfähige Hauptnutzfläche um 44 qm unterschritten ist. Gleichzeitig kam der Wunsch des Jugendamtes, daß alle Gruppenräume gleichgroß gestaltet werden sollen, um eine flexiblere Nutzung zwischen Krippen- und Kindergartengruppen zu ermöglichen.
Durch die Verlängerung des Gebäudes an der Bahnparallelen ergibt sich jetzt eine Bruttogeschoßfläche von 1230 qm. Die förderfähige Hauptnutzfläche ist immer noch um ca. 5,00 qm unterschritten.

Die Vergrößerung des Gebäudes hat zu einem besseren Schallschutz der Freiflächen geführt, da der Baukörper die Außenanlagen nach Süden (Bahnhof und Bahnparallele) jetzt komplett abschirmt.


Die Differenz zur jetzigen Kostenschätzung stellt sich wie folgt dar:


1.        Baupreisindex (2018 bis 2020 = 5,5 %)                =           195.390,00 € brutto
2.        Tatsächliche Gebäudegröße: 1.230 m² (+380 m²)        =        1.588.210,00 € brutto
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Gesamt                                                =        1.783.600,00 € brutto



7.        Förderung

Die Vorplanung wurde mit der Regierung von Unterfranken abgestimmt. Unter der Voraussetzung, dass als förderfähige Hauptnutzfläche 496 m² anerkannt werden, beträgt die Förderung voraussichtlich 1.212.224,00 €. (496,00 m² x 4.888,00 €/m² x 50 %).
Die Anerkennung der zuwendungsfähigen Flächen wird erst im Rahmen des Förderantrages von der Regierung geklärt.


8.        Zeitplan

Das Bauvorhaben ist in einem Bauabschnitt geplant. Der Baubeginn ist für Herbst 2021 geplant, die Fertigstellung soll im Frühjahr 2023 erfolgen.

.Beschluss:

I. Der Planungs- und Verkehrssenat nimmt die Vorplanung für den Neubau der Kindertagesstätte Ottostraße zustimmend zur Kenntnis.

II. Mit der Kostenschätzung nach DIN 276 in Höhe von 5.334.983,62 € besteht Einverständnis.

III. Auf Grundlage des Vorentwurfes soll die Entwurfsplanung und Kostenberechnung erstellt werden.

IV. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ X]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ X ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [X ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 1

Datenstand vom 04.02.2021 09:08 Uhr