Vollzug des Bay. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) - Widmung der Wendelbergstraße, Bayreuther Straße, Fürther Straße, Ahornweg, Großostheimer Straße und Friedenstraße


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 08.12.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 10. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 08.12.2020 ö Beschließend 3PVS/10/3/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Bei der Überprüfung der Widmungsunterlagen wurde festgestellt, dass diese Flächen noch nicht gewidmet sind.
Die zu widmenden Flächen sind öffentliche Verkehrsflächen und im Eigentum der Stadt.
Die Widmung ist vom Träger der Straßenbaulast zu verfügen.


nachrichtlich zur Wendelbergstraße

Das bisher gewidmete Teilstück von der Berliner Allee bis auf Höhe Sportheim TVA (Länge 135 m) hatte zum Zeitpunkt der Widmung im Jahr 1986 die Fl.Nr. xxx (Gemarkung Aschaffenburg). Diese wurde mittlerweile in die Fl.Nr. xxx (Gemarkung Aschaffenburg) geändert.
Die Eintragungsverfügung ist entsprechend zu berichtigen.


Fürther Straße
Die Widmung umfasst nur die im städtischen Eigentum befindlichen Grundstücke bzw. Teilflächen hiervon.
Die Fläche vor der Toranlage des Recyclinghofes auf der Fl.Nr. xxx ist weiterhin Privatfläche der Stadtwerke Aschaffenburg.

.Beschluss:

I.
Mit Wirkung vom 21.12.2020 werden gemäß Artikel 6 des Bay. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) folgende Flächen im Stadtgebiet von Aschaffenburg zu Ortsstraßen (Artikel 46 Nr.2 BayStrWG) gewidmet:

Wendelbergstraße (Verlängerung) (Anlage 1)
Teilfläche aus Fl.-Nr. 4873 (Gemarkung Aschaffenburg)
Anfang: bisheriger Endpunkt auf Höhe Sportheim TVA
Ende: auf Höhe südöstlicher Eckpunkt der Fl.-Nr. 4855
Länge: 280 m

Bayreuther Straße (Verlängerung) (Anlage 1)
Teilfläche aus Fl.-Nr. 5360/31 (Gemarkung Aschaffenburg)
Anfang: bisheriger Endpunkt Einmündung Bamberger Straße
Endpunkt: Grenze zu Fl.-Nr. 5360
Länge: 85 m

Fürther Straße (Verlängerung) (Anlage 1)
Fl.-Nr. 5360/35, Teilfläche aus Fl.-Nr. 5434/2 (jeweils Gemarkung Aschaffenburg)
Anfang: bisheriger Endpunkt östliche Grenze der Fl.-Nr. 5360/30
Ende: Grenze zu Fl.-Nr. 5434 bzw. 5434/1
Länge: 250 m

Ahornweg
Fl.-Nr. 450/61 (Gemarkung Leider) (Anlage 1)
Anfang: Höhe südlicher Eckpunkt Fl.-Nr. 455/1
Ende: Grenze zu Fl.-Nr. 500/1
Länge: 335 m

Großostheimer Straße (Zufahrt zum Privatparkplatz der Fa. Joyson) mit Bushaltestelle
(gegenüber der Dr.-Hans-Meinhardt-Allee) (Anlage 1)
Teilfläche aus Fl.-Nr. 2999 (Gemarkung Leider)
Anfang: Großostheimer Straße
Ende: Ausbauende
Länge: 55 m

Friedenstraße (Verlängerung) (Anlage 1)
Teilfläche aus Fl.-Nr. 4800/110 (Gemarkung Obernau)
Anfang: bisheriger Endpunkt (Höhe östlicher Eckpunkt Fl.-Nr. 5213)
Ende: Grenze zu Fl.-Nr. 9922/1
Länge: 90 m

II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung -  jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
Wenig klimarelevant
Teilweise klimarelevant
Sehr klimarelevant
[ X ]   keine weiteren Angaben erforderlich
[…..]   kurze Erläuterung in den Begründungen
[…..]  ausführlicher Erläuterung
in den Begründungen
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
 (Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.02.2021 08:50 Uhr