Härtefallfonds für Coronageschädigte


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Feriensenates (der Wahlzeit 2014-2020), 20.04.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Feriensenat 1. Sitzung des Feriensenates (der Wahlzeit 2014-2020) 20.04.2020 ö Beschließend 13FS/1/13/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Es ist allgemein bekannt, dass durch die Vielzahl von Betriebsschließungen oder den Wegfall von Veranstaltungen viele Betriebe und Einzelpersonen in finanzielle Nöte geraten sind und noch geraten.

Zur Abmilderung dieser Folgen werden zurzeit auf Bundes- und Landesebene Förderpakete geschnürt, die zudem einer permanenten Anpassung an die laufenden Erkenntnisse aus den Förderverfahren unterliegen.

So hat der Freistaat Bayern „Richtlinien für die Unterstützung der von der Corona-Virus-Pandemie (SARS-CoV-2) geschädigten Unternehmen und Angehörigen Freier Berufe („Soforthilfe Corona“) - Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie vom 26. März 2020, Az. 52-3560/33/1 – erlassen. Hier werden zwischen 5.000 € und 50.000 € als Soforthilfe bezahlt. Daneben gibt es die „Richtlinien für die die Gewährung von Überbrückungshilfen des Bundes für die von der Corona-Virus-Pandemie (SARS-CoV-2) geschädigten Unternehmen und Soloselbstständigen („Corona-Soforthilfen insbesondere für kleine Unternehmen und Soloselbständige“) - Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie vom 3. April 2020, Az. PGS-3560/2/1 – die Zahlungen zwischen 9.000 € und 15.000 € als Soforthilfe vorsehen. Darüber hinaus gibt es Darlehens- und Bürgschaftsprogramme, Grundsicherung für Kleinunternehmer, Kurzarbeitergeld und die Stundung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen (https://www.stmwi.bayern.de/coronavirus ).

Weitere Maßnahmen seitens des Freistaates Bayern sind angekündigt. In der Regierungserklärung vom 19.3.2020 hat der Bay. Ministerpräsident angekündigt, dass mit weiteren unbürokratische Soforthilfen für Betriebe, die teilweise Übernahme von fälligen Mietzahlungen und Darlehenszahlungen von Unternehmen, wenn sie auch in der Krise ihre Mitarbeiter im Betrieb behalten, zu rechnen sei.

Auch die Stadt Aschaffenburg gewährt zurzeit unbürokratisch Stundungen im Hinblick auf eigene Forderungen, um den Unternehmen und Einzelpersonen ausreichend Liquidität zu lassen, um die Krise zu meistern. Ggf. wird im Laufe des Jahres auch über einen ganz oder teilweisen Erlass der Forderungen zu entscheiden sein.

Trotz all dieser Maßnahmen kann es sein, dass besondere Härtefälle im Stadtgebiet auftreten, die durch staatliche Fördermaßnahmen nicht, noch nicht oder nicht rechtzeitig abgefedert werden können. Für diese Fälle, deren Inhalt aufgrund der dynamischen Situation zurzeit nicht beschrieben werden kann, bitte die Verwaltung um die Bereitstellung eines Härtefallfonds, aus dem heraus Notfälle abgemildert werden können.

.Beschluss:

I.

1.        Zur Bewältigung von anderweitig nicht abgedeckten finanziellen Härtefällen, die aus den Auswirkungen der Coronakrise resultieren, stellt der Stadtrat außerplanmäßig 100.000 € zur Verfügung. Die Mittel werden durch Rücklagenentnahme bereitgestellt.

2.        Die Mittel sind in der Regel als zinslose rückzahlbare Finanzhilfe zu gewähren. Zur Rückzahlung kann eine Frist bis zum 31.12.2020 gewährt werden. Die Mittel werden ohne Sicherheitsleistung gewährt. Über einen Verzicht auf eine Rückzahlung wird vom Stadtrat bis zum Ende des Jahres anhand noch festzulegender Kriterien entschieden.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:        ja [ x  ]        nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:
Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt        ja [   ]        nein [x  ]
Es entstehen Folgekosten        ja [ x ]        nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten        einmalig
[  ]        wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.08.2020 10:45 Uhr