Baumpflanzungen und Baumfällungen 2020/2021
Daten angezeigt aus Sitzung: 9. Sitzung des Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenates, 12.11.2020
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | SP-Nr. |
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Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat | 9. Sitzung des Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenates | 12.11.2020 | ö | Beschließend | 1 | UKVS/9/1/20 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht sind alle Bäume, je nach Vitalität, ein bis zwei Mal im Jahr auf ihre Stand- und Bruchsicherheit zu prüfen.
Bei älteren kranken Bäumen werden, wenn erforderlich, spezielle Untersuchungen mit einem Bohrwiderstandsmessgerät (Resistographen) bzw. einer statisch integrierten Messung (Zugversuch) durchgeführt.
Je nach Ergebnis des Gutachtens werden erforderliche Maßnahmen wie Rückschnitt oder Fällung durchgeführt.
.Beschluss:
in den Begründungen
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0