Umbau Fußgängerüberweg Blütenstraße - Bau- und Finanzierungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates, 03.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Haupt- und Finanzsenat 7. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates 03.05.2021 ö Beschließend 1HFS/7/4/21

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1. Sachverhalt
Der Planungs- und Verkehrssenat hat in seiner Sitzung am 11.11.2020 dem Umbau des Fußgängerüberweges (FGÜ) Nr. 401 Blütenstraße (Kreuzung Vogelsbergstraße) zugestimmt.

2. Projektbeschreibung
Der FGÜ in der Blütenstraße im Stadtteil Schweinheim liegt an der Kreuzung zur Vogelsbergstraße. Die Blütenstraße beginnt und endet an der Spessartstraße und führt Richtung Schweinheim Zentrum in die Seebornstraße. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 30 km/h (Zone). Die Blütenstraße wird in Höhe des FGÜ von der Buslinie 10 befahren.
Die Fahrbahn der Blütenstraße hat an der Stelle des FGÜ eine Breite von 7,55 m. Laut den Richtlinien der R-FGÜ 2001 „sollte die für den Kraftverkehr-Längsverkehr effektiv nutzbare Breite auf höchstens 6,50 m beschränkt werden“. Für eine Mittelinsel reicht der vorhandene Platz nicht aus, zumal eine Mittelinsel den Schleppkurven der ab- und einbiegenden Fahrzeugen entgegensteht.
Die Umplanung sieht daher vor, die effektiv nutzbare Fahrbahnbreite durch seitliche Einbauten zu verringern. Dazu eignen sich die wie schon in der Steubenstraße verwendeten sog. „Verkehrswächter“ mit 1,00 m Breite. Diese werden vor der Rinne montiert, so dass das Oberflächenwasser weiterhin auf direktem Weg in der Entwässerungsrinne gesammelt werden kann.
Die Fußgängerquerung wird als geteilte Querung ausgebaut, d. h. eine Nullabsenkung für Rollstuhlfahrer, Rollatoren und Kinderwägen und ein 6 cm hohes Tastbord für Blinde und Sehbehinderte mit Blindenstock. Dazu kommen die nach der DIN 32984 vorgegebenen taktilen Elemente, wie Noppenplatten zum Auffinden des Übergangs und Rippenplatten als Richtungsfeld am Tastbord bzw. Sperrfeld vor der Nullabsenkung.
Die Beleuchtung wird beidseits des FGÜ durch spezielle, über dem FGÜ hängende Peitschenmasten verbessert, so dass die dort querenden Fußgänger deutlicher sichtbar und der FGÜ dadurch sicherer werden. Vergleichbare Leuchten wurden schon in anderen FGÜ verwendet (z.B. Schulzentrum, Ruhlandstraße, Lange Straße, Spessartstraße, Platanenallee).
Für den Radverkehr sind keine separaten baulichen Fahrradanlagen erforderlich. Der Linienbusverkehr kann wie bisher den Übergang passieren.
Da die AVG in diesem Bereich ihr Leitungsnetz ertüchtigen möchte, werden vorsorglich Leerrohre mitverlegt.

3. Kosten
Die berechneten Kosten im Rahmen der Entwurfsplanung betragen:

FGÜ
Baukosten
Beleuchtung
Baunebenkosten
Gesamt
Nr. 401 Blütenstraße
63.850 €
14.000 €
1.800 €
79.650 €


Die Kosten (brutto) sind nach derzeitigem Preis - und Verfahrensstand ermittelt. Diese Kosten sind gemäß Index - und Marktpreisveränderungen fortzuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass die tatsächlichen Kosten von der Kostenberechnung abweichen können.

Im Vergleich Kostenschätzung/ Kostenberechnung:

BHS
Kostenschätzung
Kostenberechnung
Baukosten
52.000 €
63.850 €
Beleuchtung
10.000 €
14.000 €
Baunebenkosten
1.800 €
1.800 €
Gesamt
63.800 €
79.650 €

Im Vergleich zur Kostenschätzung ergaben sich durch die weiter ausgearbeitete Planung, aber auch durch angepasste Marktpreise Erhöhungen in den Baukosten. Zudem haben sich die Kosten der Beleuchtung durch die Wahl auf FGÜ-spez. Peitschenleuchten aufgrund von technischen Zwangspunkten erhöht.

4. Finanzierung
Für das Projekt „Umbau FGÜ 2021“ sind im Haushalt 2021 auf der Haushaltsstelle 1.6350.9500 insgesamt 150.000 Euro vorgesehen. Davon werden auch die beiden FGÜ (anteilig Umbau und Neubau) im Projekt „Schweinheimer Höhe“ mit 65.000 € finanziert. Die Mittel sind ausreichend bemessen.

5. Weiteres Vorgehen
Eine Vergabe der Bauleistungen ist im 2./ 3. Quartal des Jahres 2021 geplant. Die Bauausführung schließt sich an.

.Beschluss:

I.
1. Der Stadtrat stimmt dem Umbau des Fußgängerüberweges Nr. 401, Blütenstraße (Kreuzung
Vogelsbergstraße) mit Gesamtkosten von 79.650 € brutto zu.

2. Die Verwaltung wird beauftragt die Maßnahme im Jahr 2021 baulich umzusetzen.

II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung -  jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
Wenig klimarelevant
Teilweise klimarelevant
Sehr klimarelevant
[ X ]   keine weiteren Angaben erforderlich
[…..]   kurze Erläuterung in den Begründungen
[…..]  ausführlicher Erläuterung
in den Begründungen
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
 (Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ X ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ X ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ X ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.06.2021 09:38 Uhr