Höhe der Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Wahlhelfer bei der Bundestagswahl 2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 01.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 3. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 01.03.2021 ö Beschließend 3PL/3/3/21

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1. Für die bei der Wahl ehrenamtlich Tätigen kann die Stadtverwaltung gem. § 10 Abs.2 BWO eine angemessene Entschädigung (sog. Erfrischungsgeld) vorsehen. Es ist nicht erforderlich, dass die Festsetzung durch Satzung erfolgt. Die Entscheidung, ob und in welcher Höhe eine Entschädigung gewährt wird, stellt gem. der neuen Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration vom 7. Mai 2019, Az. B1-1367-3-14, zumindest bei Kommunalwahlen, keine laufende Angelegenheit der Gemeinde mehr dar. Zuständig ist nunmehr der Stadtrat oder ein entsprechender Ausschuss.

Über die tatsächliche Höhe des Erfrischungsgeldes gibt es bei der Bundestagswahl keine gesetzliche Vorgabe. Bei der Bundestags- und Europawahl ist gem.  § 10 Abs. 2 BWO das Erfrischungsgeld für Wahlvorsteher auf mindestens 35 €, für alle übrigen Mitglieder des Wahlvorstandes auf mindestens 25 € festgelegt. Bei der Bundestagswahl 2017 und bei der Europawahl 2019 wurde von der Stadt Aschaffenburg für alle Wahlhelfer ein einheitliches Erfrischungsgeld in Höhe von 35 € bewilligt. Bei der Stadtratswahl 2020 hatte die Stadt Aschaffenburg das Erfrischungsgeld kurzfristig auf 50 € je Wahlhelfer erhöht, da es Pandemiebedingt nicht die sonst übliche Bewirtung im Rathaus für die Wahlhelfer gab. Auch bei dieser Wahl wird die Bewirtung im Rathaus entfallen müssen, da es sich abzeichnet, dass auch im September die Pandemie noch nicht überwunden sein wird.  

2. Die Kosten für die Aufwandspauschale werden sich voraussichtlich auf 23.040 € für die Bundestagswahl 2021 belaufen.
(72 Wahllokale  x  8 Wahlhelfer  x 40 €  = 23.040 €)
Die Rückerstattung durch den Bund für das Erfrischungsgeld wird voraussichtlich 15.840 € betragen.

Das Wahlamt plant für die Bundestagswahl mit 72 Wahllokalen. Davon 36 Urnenstimmbezirke und 36 Briefwahlstimmbezirke. Die Briefwahlstimmbezirke werden dadurch gegenüber der letzten Bundestagswahl 2017 von zehn auf 36 erhöht. Die Urnenwahlbezirke entsprechend vermindert. Es fallen jedoch keine Liegenschaften für Wahllokale weg. Jedoch wird es innerhalb der jeweiligen Schulen weniger Urnenwahllokale geben. Das Wahlamt rechnet mit einem sehr viel höheren Briefwahlaufkommen als bei der letzten Bundestagswahl. Bereits bei den vergangenen Wahlen war von Jahr zu Jahr eine sehr große Steigerung von Briefwählern festzustellen. Die rein briefliche Abstimmung zur Stichwahl des Oberbürgermeisters war nochmals zusätzliche Werbung für die Briefwahl. Da schon jetzt absehbar ist, dass auch im Spätsommer noch Hygiene und Abstands-regelungen beachtet werden müssen, wird dies bei vielen Wählerinnen und Wählern ein zusätzlicher Anreiz zu sein, Briefwahl zu beantragen und die Urnenwahllokale zu meiden. Das Wahlamt sieht sich mit dieser Stimmbezirksverteilung gerüstet, um die Wahl organisatorisch gut durchführen zu können und auch bei einer extrem hohen Briefwahlbeteiligung am Wahlabend eine zeitlich angemessene Auszählung der Wählerstimmen zu gewährleisten.

.Beschluss:

I. Für die Bundestagswahl am 26.09.2021 wird eine Aufwandsentschädigung (sog. Erfrischungsgeld) in Höhe von 40 € für die ehrenamtlichen Wahlhelfer festgesetzt.

II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung -  jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
Wenig klimarelevant
Teilweise klimarelevant
Sehr klimarelevant
[…X..]   keine weiteren Angaben erforderlich
[…..]   kurze Erläuterung in den Begründungen
[…..]  ausführlicher Erläuterung
in den Begründungen
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
 (Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ X  ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ X  ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [ X  ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 40, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.04.2021 11:23 Uhr