Umstufungen von klassifizierten Straßen im Stadtgebiet - Bericht der Verwaltung - Anträge von Herrn Stadtrat Johannes Büttner (KI) vom 26.05.2014 und 10.06.2016 wegen "Verlegung der B 26 auf den Südring" und Stellungnahme der Verwaltung vom 31.05.2019 - Antrag von Herrn Stadtrat Stefan Wagener (Bündnis 90/Die Grünen) vom 09.06.2016 wegen "Durchgangsverkehr vermeiden! B26 raus aus der Innenstadt!" und Stellungnahme der Verwaltung vom 25.05.2019


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 02.02.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 2. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 02.02.2021 ö Beschließend 2PVS/2/2/21

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

  1. Rechtliche Grundlagen
Die rechtlichen Grundlagen für die Einteilung der Straßen sowie die Widmung und Umstufung sind im Bundesfernstraßengesetz (FStrG) für die Bundesfernstraßen und im Bayerischen Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) für die restlichen Straßen geregelt.

Gemäß §1 FStrG sind Bundesstraßen des Fernverkehrs „öffentliche Straßen, die ein zusammenhängendes Verkehrsnetz bilden und einem weiträumigen Verkehr dienen oder zu dienen bestimmt sind. In der geschlossenen Ortslage (§ 5 Abs. 4) gehören zum zusammenhängenden Verkehrsnetz die zur Aufnahme des weiträumigen Verkehrs notwendigen Straßen.“

Gemäß Art. 3 BayStrWG werden die weiteren „Straßen nach ihrer Verkehrsbedeutung in folgende Klassen eingeteilt:
1. Staatsstraßen;
das sind Straßen, die innerhalb des Staatsgebiets zusammen mit den Bundesfernstraßen ein Verkehrsnetz bilden und dem Durchgangsverkehr zu dienen bestimmt sind.

2.Kreisstraßen;
das sind Straßen, die dem überörtlichen Verkehr innerhalb eines Landkreises, dem Verkehr zwischen benachbarten Landkreisen und kreisfreien Gemeinden oder dem erforderlichen Anschluß von Gemeinden an das überörtliche Verkehrsnetz dienen oder zu dienen bestimmt sind; sie sollen mindestens an einem Ende an eine Bundesfernstraße, Staatsstraße oder andere Kreisstraße anschließen.

3. Gemeindeverbindungsstraßen, Ortsstraßen (Gemeindestraßen nach Art. 46).

4. Öffentliche Feld- und Waldwege, beschränkt-öffentliche Wege, Eigentümerwege (sonstige öffentliche Straßen nach Art. 53).“

Über die Bundes-, Staats- und Kreisstraßen werden Straßenverzeichnisse bei der obersten Straßenbaubehörde im Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr geführt. Die Zuständigkeit für die Widmung und Umstufung dieser klassifizierten Straßen liegt ebenfalls bei der Obersten Straßenbaubehörde.


  1. Bestehendes Netz klassifizierter Straßen
Im Stadtgebiet Aschaffenburg verlaufen folgende klassifizierte Straßen:

Bundesstraße B8
Hanauer Straße von Kleinostheim kommend bis Ebertbrücke/Schillerstraße

Bundesstraße B26
Darmstädter Straße von Babenhausen kommend – Ebertbrücke – Hanauer Straße – Weißenburger-/Friedrichstraße – Goldbacher Straße – Schönbornstraße - Goldbach

Staatsstraße St 2309
Dyroffstraße von Johannesberg kommend – Schillerstraße – Burchardstraße – Müllerstraße -Luitpoldstraße – Wermbachstraße – Schweinheimer Straße – Pestalozzistraße – Südbahnhofstraße – Obernauer Straße – Sulzbach

Staatsstraße St 2312
Platanenallee am Kreisel Citygalerie beginnend – Hofgartenstraße – Würzburger Straße – Haibach

Staatsstraße St 3115
Großostheimer Straße von Großostheim kommend – Westring bis Darmstädter Straße
Kreisstraße Abs11
Kreisel Touristenheim – Am Königsgraben – Aschaffenburger Straße – Dörrmorsbacher Straße – Dörrmorsbach

Kreisstraße Abs 16
Obernburger Straße

Kreisstraße Abs 22
Lindenallee beginnend am KVP Platanenallee/Hofgartenstraße – Ludwigsalle – Bismarckallee – Schmerlenbacher Straße – Schmerlenbach

Kreisstraße Abs 30
Weisbergstraße – Soden

Die Straßenbaulast liegt für die Bundesstraßen bei der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Staatliche Bauamt Aschaffenburg (StBA). Bei den Staatsstraßen liegt die Straßenbaulast für die Abschnitte auf der freien Strecke beim Freistaat Bayern, ebenfalls vertreten durch das StBA. Die Straßenbaulast für die Staatsstraßenabschnitte innerhalb der straßenrechtlichen Ortsdurchfahrtsgrenze (OD) liegt bei der Stadt Aschaffenburg, ebenso die Straßenbaulast für die Kreisstraßen.


  1. Anlass der Umstufungen
Mit der Fertigstellung der Ringstraße im Juli 2017 wurde die Grundlage geschaffen, das bestehende Straßennetz neu zu bewerten und hinsichtlich der Verkehrsbedeutung an die tatsächlichen Verhältnisse anzupassen.

Der überörtliche Verkehr, der mit den Bundes-, Staats- und Kreisstraßen abgedeckt wird, läuft nunmehr radial auf die Ringstraße zu und wird über die Ringstraße wieder in die verschiedenen Richtungen verteilt, was den Zielsetzungen des Verkehrsentwicklungsplans (VEP) entspricht. Ein Durchfahren des Zentrums ist für den überörtlichen Verkehr nicht mehr sinnvoll und notwendig. Lediglich der Quell- und Zielverkehr muss noch die Ringstraße in Richtung Zentrum queren. Somit entsprechen die noch durch das Zentrum verlaufenden klassifizierten Straßen nicht den tatsächlichen Verkehrsverhältnissen und müssen entsprechend angepasst werden. Mit der Umstufung schafft die Stadt die Handlungsmöglichkeiten, die Verkehrsräume stadtverträglich umzubauen.


  1. Künftiges klassifiziertes Straßennetz
Von den notwendigen Umstufungen sind die B26, die St 2309, die St 2312 und die Abs 22 betroffen:

Die B26 soll künftig vom neuen Kreisverkehrsplatz in der Hanauer Straße über den Nordring, Auhofstraße, Stengerstraße und Schönbornstraße geführt werden.

Die St 2309 soll künftig über die Schillerstraße weiter bis zur Ebertbrücke geführt werden. Ab der Darmstädter Straße führt sie dann weiter über die Adenauerbrücke zur Obernauer Straße.

Die St 2312 soll künftig an der Obernauer Straße beginnen und auf dem Südring bis zur Würzburger Straße führen.

Die Ringstraße zwischen Würzburger Straße und Stengerstraße soll ebenfalls zur Staatsstraße werden, die Bezeichnung wäre neu zu schaffen.

Die Abs 22 soll künftig an der Ringstraße (Ludwigsallee) beginnen.


  1. Klimarelevanz
Das Projekt ist nicht direkt klimarelevant. Jedoch wird durch die Maßnahme die Voraussetzung geschaffen, im Stadtzentrum Verkehrsbeschränkungen und weitere Maßnahmen zu ergreifen, wodurch sich klimarelevante Auswirkungen ergeben könnten.


  1. Weiteres Vorgehen
Da es sich beim Bau der Ringstraße um eine Zuwendungsmaßnahme handelt, kann eine Umstufung erst nach Ablauf der Rechnungsprüfungsfrist für den Verwendungsnachweis (VN)  erfolgen. Für die Bahnparallele und den Ringschluss-Ost ist das Förderverfahren noch nicht abgeschlossen und der VN noch nicht vorgelegt. Beim Ringschluss-Ost sind noch Ausgleichsmaßnahmen (in 2021 vorgesehen) durchzuführen und bei der Bahnparallele bestehen noch Abrechnungsdifferenzen zwischen der Stadt und dem Auftragnehmer. Die Vorlage der letzten VN für die verbleibenden Maßnahmen ist seitens des Tiefbauamtes für 2021/2022 vorgesehen. Mit der Rechnungsprüfungsfrist von 3 Jahren wäre dann die Umsetzung des Umstufungskonzepts frühestens in 2024/2025 möglich. Dieser Zeitraum soll dafür genutzt werden, die Planungen für die Ortsdurchfahrt voranzutreiben.

Da von den vorgenannten Fristen im Wesentlichen nur die B26 betroffen ist, wird vorgeschlagen, die Umstufungen in zwei Schritten durchzuführen, um bereits kurzfristig im Stadtzentrum Maßnahmen gemäß dem neuen Verkehrsentwicklungsplan durch den Wegfall der Staatsstraßen im Stadtzentrum durchführen zu können. Hier ist insbesondere die Umweltstraße Luitpoldstraße (z.Zt. St 2309) betroffen.

Im ersten Schritt soll die Umstufung der Staatsstraßen St 2309 und St 2312 sowie der Kreisstraße Abs 22 bereits in 2021 gemäß dem Zielkonzept erfolgen.
Sobald dann die Voraussetzungen für die restlichen Abschnitte gegeben sind, soll im zweiten Schritt die B26 umgestuft und die Ringstraße zwischen Würzburger Straße und Stengerstraße aufgestuft werden.

Mit Schreiben vom 23.12.2020 wurde die Regierung von Unterfranken über das Konzept und die Umstufungsabsichten informiert, um das weitere Vorgehen mit dem für die Umstufungen zuständigen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr abzustimmen.



Anlage: Umstufungskonzept

.Beschluss:

I.
1. Der Planungs- und Verkehrssenat nimmt den Bericht der Verwaltung über die geplanten Umstufungen von Bundes-, Staats- und Kreisstraßen im Stadtgebiet zustimmend zur Kenntnis.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Schritte für die Umstufungen nach dem vorgelegten Konzept in die Wege zu leiten.

II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung -  jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
Wenig klimarelevant
Teilweise klimarelevant
Sehr klimarelevant
[…..]   keine weiteren Angaben erforderlich
[X]   kurze Erläuterung in den Begründungen
[…..]  ausführlicher Erläuterung
in den Begründungen
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
 (Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.03.2021 19:14 Uhr