- Antrag
Mit Schreiben vom 10.6.2021 – eingegangen bei der Stadt am 10.6.2021 – haben die Stadträte Zahn (KI), Blatt (UBV) und Schmitt (ÖDP) beantragt, eine Resolution gegen die Abschiebung von Kriegsflüchtlingen mit folgendem Inhalt zu fassen:
„Der Stadtrat missbilligt Abschiebungen von in Aschaffenburg gut integrierten Kriegsflüchtlingen nach Afghanistan. Im Juli 2017 hat sich bereits eine breite Mehrheit des Aschaffenburger Stadtrates gegen Abschiebungen von Asylsuchenden nach Afghanistan ausgesprochen (SPD, Grüne, UBV, ÖDP und FDP).
Der Stadtrat fordert den bayerischen Innenminister und den Bundesinnenminister auf, diese Abschiebungen sofort zu stoppen.“
Aus der Formulierung „Eilantrag“ ist zu schließen, dass eine Beschlussfassung in der Sitzung des Plenums vom 14.6.2021 gewünscht war. Nachdem die Fristen zur Beantragung einer Änderung der Tagesordnung abgelaufen waren, wurde ein Dringlichkeitsantrag gestellt. Zur Begründung wurde angegeben, dass bei kurzfristig anstehenden weiteren Abschiebungen potentiell eine Gefahr für Leib und Leben der abgeschobenen besteht. Diese Begründung hätte nicht ausgereicht, um eine besondere Dringlichkeit zu begründen. Eine Resolution hat keine unmittelbare Auswirkung auf Abschiebungen. Zudem ist nicht bekannt, ob überhaupt in nächster Zeit Abschiebungen von Afghanistanflüchtlingen aus Aschaffenburg stattfinden. Letztendlich konnte die Frage in der Stadtratssitzung vom 14.6.2021 aus Zeitgründen nicht mehr behandelt werden.
- Rechtslage
Wie die Antragsteller zutreffen ausführen, war die Frage der Abschiebung von Flüchtlingen nach Afghanistan bereits 2017 Gegenstand einer Beschlussfassung. Damals wurde unter anderem beantragt:
„Der Aschaffenburger Stadtrat spricht sich gegen Abschiebungen nach Afghanistan aus.“
Im Zuge der Begründung zur Sitzungsvorlage zu Top der Plenumssitzung vom wurde ausführlich zu der Frage Stellung genommen, warum eine Beschlussfassung zu Abschiebungsfragen nicht in die Befassungskompetenz des Stadtrates gehört. Hierauf wird Bezug genommen.
Die Regierung von Unterfranken hat mit Schreiben vom 8.9.2017 – Az. 12-1416-2-20-6 – ausdrücklich die Rechtsauffassung der Verwaltung unter Bezugnahme auf eine Stellungnahme des Innenministeriums bestätigt.
Eine förmliche Beschlussfassung des Stadtrates scheidet damit aus. Gerne ist die Verwaltung aber bereit, eine ihr zugeleitete Liste der Resolution mit den Unterschriften der unterstützenden Stadträte an den Bundes- und Landesinnenminister zu übermitteln.