Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH; 1. Beschluss über das Bestehen der persönlichen Beteiligung 2. Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2020
Daten angezeigt aus Sitzung: 11. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 30.07.2021
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | SP-Nr. |
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Stadtrat (Plenum) | 11. Sitzung des Stadtrates (Plenum) | 30.07.2021 | ö | Beschließend | 8 | PL/11/8/21 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
- Nach Art. 49 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) kann ein Mitglied an der Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen, wenn der Beschluss ihm selbst, seinem Ehegatten, seinem Lebenspartner, einem Verwandten oder Verschwägerten bis zum dritten Grad oder einer von ihm kraft Gesetzes oder Vollmacht vertretenen natürlichen oder juristischen Person einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann.
Im vorliegenden Fall sind
- die Mitglieder des fakultativen Aufsichtsrates der Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH, die zugleich Stadtratsmitglieder sind,
und - die stellvertretenden Mitglieder des Aufsichtsrates, die zugleich Stadtratsmitglieder sind und die im Geschäftsjahr 2020 aktiv an Sitzungen teilgenommen haben,
persönlich beteiligt.
Es handelt sich dabei um folgende Stadtratsmitglieder:
1
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Autz Wolfgang
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2
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Dr. Blatt Lothar
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3
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Büttner Johannes
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4
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Elsässer Werner
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5
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Euler Jessica
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6
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Gans Brigitte
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7
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Gerlach Thomas
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8
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Giegerich Thomas
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9
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Grimm Jochen
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10
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Dr. Henke Erich
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11
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Herzing Jürgen
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12
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Herzog Klaus
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13
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Dr. Holzheu Nicole
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14
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Kapperer Leonie
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15
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Keller Falko
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16
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Klein Karsten
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17
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Klein Thomas
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18
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Kunkel Rainer
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19
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Leiderer Eric
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20
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Lenz-Böhlau Anne
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21
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Mütze Thomas
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22
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Otter Gerald
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23
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Pranghofer-Weide Esther
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24
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Stegmann Karl-Heinz
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25
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Taudte Josef
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26
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Wagener Stefan
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27
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Wüst Tobias
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Nach Art. 49 Abs. 3 GO entscheidet der Stadtrat formal ohne Mitwirkung der persönlich Beteiligten über das Vorliegen der Voraussetzungen des Art. 49 Abs. 1 GO.
- Der Beschlussvorschlag enthält die Empfehlung zur Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder gemäß § 7 Abs. 1 b) in Verbindung mit § 46 Nr. 1 GmbHG. Es wird um antragsgemäße Beschlussfassung zur Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder gebeten.
.Beschluss:
Aufgrund der fehlenden Beschlussfähigkeit kann eine Beschlussfassung zur Ermächtigung des Gesellschaftervertreters zur Entlastung der Aufsichtsräte der Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH für das Geschäftsjahr 2020 in der Gesellschafterversammlung nicht erfolgen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
Datenstand vom 05.10.2021 08:48 Uhr