Änderung der Satzung des Jugendparlaments;
- Antrag von Herrn Stadtrat Karsten Klein (FDP) vom 15.07.2021
- Antrag der GRÜNEN-Stadtratsfraktion vom 19.07.2021
Daten angezeigt aus Sitzung:
16. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 22.11.2021
Beratungsreihenfolge
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
In der Stadt Aschaffenburg wurde in der Zeit vom 21.06.2021 bis zum 09.07.2021 das Jugendparlament neu gewählt.
Erkenntnisse und Erfahrungen aus der nun beendeten Amtszeit des 1. Aschaffenburger Jugendparlaments machen eine Abänderung der Satzung für das Jugendparlament der Stadt Aschaffenburg vom 17.04.2018 geändert durch Satzung vom 11.12.2020 nötig.
Die Verwaltung hat aufgrund der Anträge der FDP Stadtratsfraktion vom 15.07.2021 und der Grünen Stadtratsfraktion vom 19.07.2021 den ursprünglich mit der Beschlussvorlage für das Plenum vom 19.07.2021 vorgelegten Vorschlag abgeändert und schlägt nun die im Beschlussvorschlag und in der Synopse (Anlage 2) dargestellten Änderungen vor.
- Für § 12 Abs. 1 schlägt die Verwaltung eine Erhöhung der Anzahl der Stellvertreter von 10 auf 19 vor. Hierdurch wird die Möglichkeit der Beteiligung auch für nicht gewählte Jugendliche erhöht. Die Motivation sich einzubringen und gegebenenfalls ein weiteres Mal zu kandidieren steigt damit.
Darüber hinaus liegt den Überlegungen zu der Anpassung der Vorschrift ein pädagogischer Aspekt zugrunde: In diesem Jahr haben sich insgesamt 33 Jugendliche zur Wahl gestellt. Bei der Benennung von 10 Nachrückern, gingen vier Jugendliche leer aus, was nach diesseitiger Auffassung zu einer Demotivation führen kann, sich zukünftig zu engagieren.
Je mehr Nachrücker*innen desto höher ist die Anzahl der Teilnehmenden an Sitzungen und Arbeitsgruppen des Jugendparlaments. Das wirkt sich positiv auf die Qualität der Arbeit des Jugendparlaments aus, da mehr Meinungen von Aschaffenburger Jugendlichen einfließen und berücksichtigt werden (vgl. § 2 Abs. 1: „Das Jugendparlament ist eine gewählte Interessenvertretung der Aschaffenburger Jugendlichen und stellt sich zur Aufgabe, dass im Aschaffenburger Stadtrat und in der Stadtverwaltung die Meinung der Aschaffenburger Jugend berücksichtigt wird“).
- Im Plenum vom 19.07.2021 wurde die paritätische Besetzung des Jugendparlaments bereits beschlossen. Hierfür war ist notwendig, den Vorstand um eine Person von 5 auf 6 Personen zu vergrößern.
- Für § 15 Abs. 1 S. 2 wird eine Abänderung analog § 23 Abs. 4 GeschO vorgeschlagen.
4. Die Erfahrungen der vergangenen Amtszeit des 1. Jugendparlaments haben gezeigt, dass es bei durchschnittlich 11 Sitzungen im Jahr unrealistisch ist, dass ein Mitglied an allen Sitzungen teilnehmen kann, dem stehen häufig bereits schulische oder dringende persönliche Belange entgegen. § 17 Abs. 3 kann daher ersatzlos wegfallen.
.Beschluss:
I. Der Stadtrat erlässt aufgrund von Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern folgende Satzung zur Änderung der Satzung des Jugendparlaments:
§ 1
§ 12 Abs. 1 wird wie folgt neu gefasst:
„Bis zu 19 Bewerber*innen, die nach den ersten 19 Bewerber*innen die nächst höheren Stimmen erhalten, werden Nachrücker*innen. Die Nachrücker*innen werden zu allen Sitzungen und Arbeitstreffen eingeladen und sollen eng mit dem Jugendparlament zusammenarbeiten.“
§ 13 Abs. 3 wird wie folgt neu gefasst:
„Das Jugendparlament wählt in der konstituierenden Sitzung in geheimer Wahl aus seiner Mitte den Vorstand. Dieser besteht aus zwei Personen für den Vorsitz (eine davon als Stellvertretung), eine Person für die Schriftführung, eine für Öffentlichkeitsarbeit, eine für die Finanzen und eine als weitere*n Beisitzende*n. Bei der letztgenannten Person legt das Jugendparlament fest, welchen Aufgabenschwerpunkt diese übernimmt. Der Vorstand wird paritätisch besetzt. Die Posten der beiden Vorsitzenden werden ebenfalls paritätisch besetzt.“
§ 15 Abs. 1 Satz 2 wird wie folgt neu gefasst:
Dieser/ Diese legt die Beschlüsse innerhalb von 6 Wochen dem Stadtrat vor.
§ 17 Absatz 3 erhält folgende Fassung:
„(3) Am Ende ihrer Amtszeit erhalten alle Mitglieder des Jugendparlaments eine Urkunde für ihr Engagement.“
§ 2
Diese Satzung tritt einen Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
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wenig klimarelevant
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teilweise klimarelevant
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sehr klimarelevant
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[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
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[ ] kurze Erläuterung in den Begründungen
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[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
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Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
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nein [ x ]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 40, Dagegen: 0
Datenstand vom 14.02.2022 19:11 Uhr