Neugestaltung der Dalbergstraße


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 20.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 7. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 20.07.2021 ö Beschließend 1PVS/7/1/21

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1.Anlass
Aufgrund der Bauarbeiten zur Fernwärmeerschließung der Oberstadt wurde die Oberfläche der Dalbergstraße im Jahr 2016 provisorisch hergestellt. Die Verwaltung wurde damals vom Stadtrat beauftragt, unter Beteiligung der Anwohner und Gewerbetreibenden zu klären, wie die Oberfläche des Straßenkörpers und seines Seitenraums neugestaltet und wie die Verkehrsführung erfolgen soll. Hierzu wurden verschiedene Planungsvarianten entwickelt und in einem Bürgerworkshop diskutiert.
Wegen der Rathaussanierung und der damit verbundenen Fahrbahneinengung musste das Projekt zwischenzeitlich pausieren. Als Straßensanierungsprojekt in der Altstadt wurde die Pfaffengasse vorgezogen.
Da die Fahrbahneinengung am Rathaus nun aufgehoben ist, soll auch die Neugestaltung der Dalbergstraße wieder in Angriff genommen werden. Daher stellt die Verwaltung dem Stadtrat die Planungsvarianten nochmals zusammenfassend vor, um das weitere Vorgehen beschließen zu lassen.
 
2. Planungsvarianten
Im Jahr 2016 wurde das Planungsbüro Neu aus Darmstadt beauftragt, Konzeptstudien und erste Entwurfsskizzen zur Gestaltung der Dalbergstraße zu entwerfen. Acht verschiedene Planungsvarianten mit den Verkehrsführungen Einbahnstraße, Zweirichtungsverkehr im verkehrsberuhigten Ausbau bzw. als Tempo 30 Straße wurden entwickelt. Die Varianten wurden daraufhin mit den Anwohnern der Oberstadt im Rahmen eines Workshops am 23.Juni 2016 diskutiert. Die Ergebnisse des Bürgerworkshops wurden dem Planungs- und Verkehrssenat am 04.04.2017 zur Kenntnis gegeben.

Der Stadtrat beauftragte die Verwaltung vier der acht Varianten weiter zu vertiefen und auf deren Realisierbarkeit zu prüfen.
Diese vier Varianten waren:
- Einbahnstraße - Tempo 30 (A1)
- Einbahnstraße – verkehrsberuhigt mit Platzflächen (B2)
- Zweirichtungsverkehr, verkehrsberuhigt, Trennung/Durchfahrtsverbot am Theaterplatz (C1)
- und die zum Zeitpunkt der Sitzung aktuelle Verkehrsführung (2017) – entspricht der heutigen: Einbahnstraße vom Main bis Tiefgarage, Zweirichtungsverkehr von Wermbachstraße bis Tiefgarage.

Die darauffolgenden, vertiefenden Planungen dieser vier Varianten zeigten die Problematik “Andienung des Theaters” auf, welches häufig mit LKW-Sattelzügen beliefert wird. Die Sattelzüge können nicht über die Pfaffengasse Richtung Wermbachstraße abfahren, was bei einer Einbahnstraßenführung jedoch erforderlich wird. Während der letzten Jahre wurden die LKWs daher als provisorische Notlösung von der Polizei begleitet entgegen der Einbahnstraße Richtung Main geführt.
Um diese Problematik in den Griff zu bekommen, wurden verschiedene Lösungen untersucht. Zum einen wurden die Vertiefungsvarianten als unechte Einbahnstraßen entwickelt (Einfahrtverbot ab Theaterplatz Richtung Main mit Ausnahme Theater-LKW), was jedoch nicht dem politischen Willen sowie den Interessen der Bürger entsprach. Zum anderen wurden unterschiedliche Fahrrouten heraus aus der Altstadt getestet (z.B. über die Schloßgasse. Hier kam es aber aufgrund der Bewohnerparkplätze und Außengastronomie immer wieder zu Konflikten). Ein Fahrversuch im Jahr 2019 hatte letztendlich den erwünschten Erfolg, sodass die Theater-LKWs nun über den Theaterplatz in Richtung Wermbachstraße abfahren können. Somit kann die echte Einbahnstraße STVO-konform umgesetzt werden.
Dieses Ergebnis des Fahrversuchs wurde am 07.05.2019 im PVS vorgestellt und beschlossen.
Weiter haben die tiefergehenden Untersuchungen gezeigt, dass Variante C1 mit der Trennung/Durchfahrtverbot am Theaterplatz mit sehr hohen Umbauaufwand und Eingriff in den bestehenden Theaterplatz verbunden ist, da sowohl vom Main kommend als auch von der Wermbachstraße kommend Wendemöglichkeiten geschaffen werden müssten. Die heute schon hohe Aufenthaltsqualität am Theaterplatz würde zu Gunsten großer Verkehrsanlagen enorm beeinträchtigt.
Die heute bestehende Verkehrsführung mit Zweirichtungsverkehr aus der/in die Wermbachstraße stellt zwar eine bessere Erschließung des Theaterparkhauses dar, ermöglicht aber keinen Spielraum, die wichtige und stark frequentierte Fuß- und Radverbindung zwischen Ober- und Unterstadt aufzuwerten und attraktiver zu gestalten.
Die vier zu vertiefenden Planungsvarianten sind der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. 


3. Planungsprämissen
Die Konzeptstudien und tiefergehenden Voruntersuchungen zu den vier genannten Planungsvarianten, die in Abstimmung mit den zuständigen Ämtern sowie der Polizei vorgenommen wurden, haben einige Randbedingungen für die endgültige Neugestaltung aufgezeigt:

3.1 Einbahnstraße   
       Die Dalbergstraße soll auf gesamter Strecke von der Suicardusstraße bis zur Wermbachstraße als echte Einbahnstraße ausgeführt werden. Der Zweirichtungsverkehr im Bereich zwischen Stiftsplatz und Wermbachstraße, wie er derzeit eingerichtet ist, soll zugunsten der Fußgänger, Radfahrer und attraktiven Stadtgestaltung auch wieder als Einbahnstraße ausgeführt werden. Dies hat zur Folge, dass die Theatertiefgarage wie vor der Kanalsanierung wieder nur noch vom Main kommend angefahren werden kann. Dies hat vor der Baumaßnahme auch funktioniert. Der sich für manche Autofahrer ergebende Umweg ist im Verhältnis zum Mehrwert für das dort vorhandene Fußgängeraufkommen vertretbar. Die Einbahnstraße ermöglicht einen breiteren Gehweg sowie rechtskonforme Radwegeverbindungen auch in die Miteinanderzone. Dadurch wird die wichtige Fuß- und Radwegebeziehung von der „Unterstadt“ mit ihrem Geschäftsbereich in die Oberstadt gestärkt und bedeutende Aufenthaltsräume der Innenstadt (Herstallstraße und Theaterplatz) miteinander verbunden.

3.2 Theater-LKW
       Der Theater-LKW fährt über den Theaterplatz Richtung Wermbachstraße ab. Die Zufahrt findet nach wie vor von der Mainseite kommend über die Pfaffengasse statt. 

3.3 Zweispuriger Ausbau von der Suicardusstraße bis Schloßgasse
       Um die Anbindung der Oberstadt auch zu bestimmten Anlässen zu gewährleisten, die Teilsperrungen der Innenstadt zur Folge haben (Hypolauf, Faschingsumzug, Stadtfest…), muss die Abfahrt zu diesen Zeiten für den KFZ-Verkehr Richtung Main weiterhin möglich sein und gewährleistet werden können. Dies erfordert einen zweispurigen Ausbau. Im Falle einer Straßensperrung der Wermbachstraße/Landingstraße kann die Einbahnstraßenregelung dann temporär aufgehoben werden. Daher kann die Fahrbahn trotz regulärer Einbahnstraße nicht auf eine Fahrspur reduziert werden.

3.4 Tempo 30 statt verkehrsberuhigter Bereich 
       Bei einem verkehrsberuhigten Bereich ist die Straße so auszubauen, dass der Fußgänger- und Fahrbereich zu einer Fläche (ohne Bordsteine) wird. Fußgänger, Radfahrer aber auch der motorisierte Verkehr können sich über die gesamte Straßenbreite bewegen. 
       Aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens in der Dalbergstraße lehnt die Polizei einen verkehrsberuhigten Ausbau aus Sicherheitsgründen für den Fußgänger ab.
Zudem ist im verkehrsberuhigten Bereich laut Straßenverkehrsbehörde keine optimale Parksituation möglich, weil nach STVO im verkehrsberuhigten Bereich zum Be- und Entladen überall gehalten werden darf. Dies würde wieder zu chaotischen Parkverhältnissen in der Oberstadt führen. Derzeit wurde als erste Testphase für die weitere Umgestaltung eine Halteverbotszone ausgewiesen und wechselseitiges Parken an bestimmten Stellen ermöglicht. Diese Parkraumgestaltung hat sich im Test bewährt und kann für die weitere Planung übernommen werden.
Im Rahmen der Vorentwurfsplanung kann nochmals geprüft werden, ob eine weitere Geschwindigkeitsreduktion von T30 auf T20 im Rahmen eines verkehrsberuhigten Geschäftsbereichs angeordnet werden kann. Dies würde nichts am Ausbauzustand oder Parkierungskonzept ändern (Trennung Fahrbahn und Gehweg bleibt bestehen) einzig die Geschwindigkeit könnte nochmals reduziert werden.
Hierzu sind die zuständigen Stellen, wie die Polizei, nochmals zu hören.

3.5 Marstallplatz

Die Durchfahrt Schloßgasse auf Höhe Marstall/Schlossplatz soll wieder, wie vor der
Kanalsanierung, geschlossen werden.
Aus dem Bürgerworkshop von 2016 wurden folgende Punkte von Anliegern der Oberstadt als besonders wichtig erachtet:

-     die Herausnahme des Durchgangsverkehrs
-     die Verbesserung der Aufenthaltsqualität für Anlieger und Besucher der Oberstadt sowie Aufweitungen der Seitenräume als Aufenthaltsflächen z.B. für die Gastronomie
-     eine „altstadtgerechte“ Gestaltung des Straßenraums mit Präferenz eines Asphaltbelages für die eigentliche Fahrbahn
-     geringe Fahrgeschwindigkeiten des Kfz-Verkehrs
-     ein Parkierungskonzept, dass den Belangen der Bewohner und der Gewerbetreibenden gerecht wird und konsequent zu überwachen ist
-     keine Verdrängung oder Verlagerung von Verkehr in die Schlossgasse und Stiftsgasse
-     die Einbeziehung des Abschnitts zwischen Pfaffengasse und Wermbachstraße in den Ausbau sowie
-     die gestalterische und funktionale Anpassung des bestehenden verkehrsberuhigten Bereichs zwischen Rathaus und Stiftsplatz zur Gewährleistung niedriger Fahrgeschwindigkeit (Schrittfahren)
 
Mit den obengenannten Planungsprämissen können den Belangen der Bewohnerinnen und Bewohnern der Oberstadt Rechnung getragen werden. 

4. Verlagerung des Bürgerservicebüros
Mit dem Beschluss zum Masterplan der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH zu den Flächen Werkstraße 2 am 16.09.2019 hat der Stadtrat einer Verlagerung des Bürgerservicebüros in ein Dienstleistungszentrum Stadtwerke mit Bürgerservicebüro und Stadtbau auf der Fläche des ehemaligen Verwaltungsgebäudes der AVG zugestimmt.
Es ist zu erwarten, dass ein Hauptanteil des Kundenverkehrs zum Rathaus mit diesem neuen Standort des Bürgerservicebüros aus der Dalbergstraße herausgenommen wird. Auch diese Maßnahme trägt zur Verkehrsreduzierung in der Dalbergstraße bei.

5. weiteres Vorgehen
Unter den bestehenden Planungsvarianten trägt Variante A1 als echte Einbahnstraße den meisten Belangen und Planungsprämissen Rechnung. Daher empfiehlt die Verwaltung Variante A1 – echte Einbahnstraße mit Trennung von Fahrbahn und Gehsteig und Tempo 30 umzusetzen. Tempo 20 – verkehrsberuhigter Geschäftsbereich soll im nächsten Planungsschritt nochmals rechtlich geprüft werden.
Als nächster Schritt soll die Vorentwurfs- und Entwurfsplanung beauftragt werden.
Die Vorentwurfsplanung wird den Bürgerinnen und Bürgern der Oberstadt vorgestellt werden.
Das Bauvorhaben soll in zwei Bauabschnitten realisiert werden. 
1 BA: Suicardusstraße – Schloßgasse
2. BA: Pfaffengasse – Wermbachstraße

Die Baumaßnahme muss ähnlich der Kanalsanierung in Komplettsperrung erfolgen. Die Dauer der Sanierung wird jedoch kürzer ausfallen als während der Kanalsanierung, weil es sich nur um die Erneuerung des kompletten Oberbaus handelt. Derzeit ist die Straße als Provisorium ausgebaut. Allerdings werden auch die Bordsteine und Gehwege erneuert und angepasst.
Aufgrund der Bauabschnitte ist die Zu- und Abfahrt in die Altstadt während der Baustelle weiterhin zu jeder Zeit gewährleistet.
Die Baumaßnahme soll zum Großteil in der Theater-Spielpause realisiert werden, um den Theaterspielbetrieb möglichst wenig zu beeinträchtigen. 
Für die Neugestaltung der Dalbergstraße werden Städtebauförderungsgelder beantragt. 

.Beschluss:

1. Der Bericht über den bisherigen Planungsprozess zur Neugestaltung der Dalbergstraße wird zur Kenntnis genommen.

2. Der Planungsprämisse einer Einbahnstraße von Suicardusstraße bis Wermbachstraße wird zugestimmt.

3. Die Verwaltung prüft erneut die Zweckmäßigkeit der Optionen „Tempo 30“, „verkehrsberuhigter Bereich“ und „verkehrsberuhigter Geschäftsbereich“ und legt die Ergebnisse dem PVS vor. Gleichzeitig werden zur besseren Veranschaulichung 3D-Modelle erstellt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 1

Datenstand vom 09.03.2022 19:19 Uhr