Kostenlose ÖPNV-Nutzung an Samstagen


Daten angezeigt aus Sitzung:  11. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 07.12.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 11. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 07.12.2021 ö Beschließend 4PVS/11/4/21

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Zum 01.12.2018 wurde an Samstagen die kostenlose Nutzung des ÖPNV innerhalb der Stadtgrenzen Aschaffenburgs eingeführt. Diese Regelung beinhaltet in den Tarifzonen 9111-9116 die Nutzung aller Verkehrsangebote der Verkehrsgemeinschaft am Bayerischen Untermain (VAB GmbH) und somit den Stadt- und Regionalbusverkehr sowie den Schienenverkehr auf der Relation Aschaffenburg/Hauptbahnhof – Obernau.

Der Einnahmeausfall der Verkehrsunternehmen der VAB aus den Tarifzonen 9111-9116 (Stadt/Stadtteile Aschaffenburg) wird über den städtischen Haushalt ausgeglichen. Das Angebot des kostenlosen ÖPNV wurde zunächst für die Zeitdauer von 2 Jahren befristet.

Zum Ende des Testzeitraums erfolgte ein Bericht über den Testzeitraum. Von den Stadtwerken wurde vorgeschlagen, die Kostenfreiheit an Samstagen aufzuheben und in ein 1-€-Ticket zu überführen. Diese Regelung sollte auch auf Sonn- und Feiertage übertragen werden. Der Vorschlag wurde kontrovers diskutiert. Daher ergingen im Stadtrat am 23.11.2020 davon abweichend folgende Beschlüsse:

  1. Der Bericht der Stadtwerke zur kostenlosen Nutzung des ÖPNV an Samstagen wird zur Kenntnis genommen.

  1. Die Stadtwerke werden beauftragt, die kostenlose Nutzung des ÖPNV an Samstagen zunächst für einen weiteren Testzeitraum von einem Jahr, bis zum 31.12.21, weiter zu führen sowie unter Vorbehalt der rechtzeitigen Zustimmung aller Beteiligten (VAB) ein Tagesticket Tarifzone 11 zum Preis von 1 Euro für alle Sonn- und Feiertage anzubieten.

  1. Die Stadtwerke werden beauftragt gemeinsam mit dem Einzelhandel ein Konzept zu prüfen, ob eine Erstattung von 1,- € Tickets an Samstagen, abhängig von Einkaufsmindestumsatz, für die Zeit nach dem 31.12.21 möglich ist.

  1. Das Angebot wird, unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Zustimmung aller Beteiligten (VAB) frühestens ab dem 01. Januar 2021 eingeführt. Ein Zwischenbericht über die Nutzerfrequenz und die Erfolgsaussicht eines Konzeptes mit dem Einzelhandel erfolgt spätestens nach einem Jahr.

Für das Jahr 2021 bestand gemäß den Beschlüssen an Samstagen weiterhin ein kostenloses ÖPNV-Angebot im Stadtgebiet. Für Sonn- und Feiertage wurde das 1-€-Ticket eingeführt, was auch erfolgreich angenommen wurde. Eine genauere Analyse ist nicht möglich, da die ÖPNV-Nachfrage auch im Jahr 2021 noch deutlich unter der Nachfrage aus dem Jahr 2019 liegt.

Aufgrund der anhaltenden Pandemie war sowohl auf Seite des Einzelhandels als auch auf Seite der Stadtwerke keine geeignete Datengrundlage vorhanden, um eine neue Erstattungsvereinbarung zu schaffen. Die Gespräche hierüber sollen im Laufe des Jahres 2022 aufgenommen werden.

Es wird empfohlen, die für das laufende Jahr geltende Regelung für den innerstädtischen ÖPNV an Samstagen, Sonn- und Feiertagen um ein weiteres Jahr zu verlängern und zum Ende des Jahres 2022 eine ggf. neue Regelung zu treffen. Dabei muss neben dem rein tariflichen Angebot und Nutzen die Praktikabilität berücksichtigt werden: 1-€-Ticketverkäufe beim Busfahrer führen an einem Samstag dazu, dass die Fahrpläne nicht mehr eingehalten werden können. Das zeigte sich bereits bei der kostenlosen Ausgabe von Fahrscheinen. Eine verstärkte Entwicklung hin zu digitalen Fahrscheinen muss in die zukünftigen Überlegungen einfließen.

.Beschluss:

I. 
Der Testzeitraum der kostenlosen Nutzung des ÖPNV an Samstagen sowie das Angebot des 1-€-Ticket an Sonn- und Feiertagen wird um ein weiteres Jahr bis zum 31.12.2022 verlängert.


II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)


III. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [  ]
Es entstehen Folgekosten
ja [  ]
nein [ x ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[  ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 1

Datenstand vom 04.05.2022 11:04 Uhr