Begründung:
I.
Mit Bauantrag, eingegangen bei der Stadt Aschaffenburg am 20.05.2021 beantragte xxx den Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 10 Wohneinheiten und Tiefgarage auf dem Baugrundstück, Fl.-Nr. xxx, Gem. Leider, Giebfriedweg xxx in 63741 Aschaffenburg.
Auf dem 1.351 m² großen Grundstück Fl.-Nr. xxx, Gem. Leider befindet sich derzeit ein altes Werkstatt- und Lagergebäude, welches im Zuge der Neubebauung abgerissen wird.
Der Neubau weist einen Grundriss von ca. 13,2 m x 33,0 m auf und besteht aus einem Untergeschoss, zwei oberirdischen Geschossen sowie einem Dachgeschoss mit geneigtem Dach (DN 35°).
Im Untergeschoss wird eine Tiefgarage mit 11 PKW-Stellplätzen, davon 1 barrierefreier Stellplatz und 11 Fahrradabstellplätzen errichtet. Weiter sind im Untergeschoss Kellerabteile für die 10 Wohneinheiten des Neubaus geplant.
Im Erdgeschoss und im Obergeschoss sind je 4 Wohnungen mit Wohnflächen zwischen 69 und 97 m², und im Dachgeschoss 2 Wohnungen mit Wohnflächen zwischen 97 und 99 m², somit insgesamt 10 Wohnungen mit einer Gesamtwohnfläche von 837 m² geplant.
Die nicht überbauten Grundstücksflächen werden begrünt und mit Büschen und Bäumen bepflanzt.
Der erforderliche Kinderspielplatz mit einer Größe von 60 m² wird auf der Rückseite des Grundstückes nachgewiesen.
II.
Das Baugrundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans 13/07 für das Gebiet zwischen Seidelstraße, Ringstraße, Hafenbahngelände, Kirchstraße, Leiderer Stadtweg und Kapellenstraße. Der Bebauungsplan enthält für das Bauvorhaben folgende Festsetzungen:
Baugebiet: MI - Mischgebiet
überbaubare Grundstücksfläche: 0,4
Geschossfläche: 0,8
Zahl der Vollgeschosse: II+ SD 30-35°
Bauweise: offene Bauweise
Das geplante Vorhaben hält die Festsetzungen des Bebauungsplans ein.
Art der baulichen Nutzung
Die geplante Wohnnutzung ist im Mischgebiet allgemein zulässig.
Maß der baulichen Nutzung
Das Bauvorhaben erreicht eine GRZ von 0,315 (zulässig 0,4) und eine GFZ von 0,797 (zulässig 0,8). Die geplante Bebauung des Grundstückes mit II Vollgeschossen, zuzüglich eines Dachgeschosses hält auch die Festsetzung des Bebauungsplans hinsichtlich der Geschossigkeit und damit insgesamt die Festsetzungen des Maßes der baulichen Nutzung ein.
Pkw-Stellplätze / Fahrradabstellplätze
Gemäß der städtischen Garagen-, Stellplatz- und Abstellplatzsatzung ist für Wohnungen mit Wohnflächen bis 100 m² je 1 PKW-Stellplatz erforderlich. Für die 10 Wohnungen, alle unter 100 m² ergeben sich hiernach 10 nachzuweisende PKW-Stellplätze. Alle 10 Stellplätze werden in der Tiefgarage nachgewiesen.
Je 50 m² Wohnfläche ist ein Fahrradabstellplatz vorzusehen. Die 10 Wohnungen verfügen über eine Gesamtwohnfläche von 837 m². Hieraus ergibt sich ein Bedarf von 17 Fahrradstellplätzen. Es werden 11 Stellplätze in der Tiefgarage und 10 Fahrradabstellplätze im Erdgeschossbereich nachgewiesen. Von den 10 Fahrradabstellplätzen werden 4 überdacht, umschlossen und absperrbar hergestellt.
Abstandsflächen
Die bauordnungsrechtlichen Abstandsflächen des geplanten Gebäudes werden zu allen Grundstücksgrenzen eingehalten.
Gestalterische Vorgaben und Begrünung
Die nicht überbauten Grundstücksflächen sind, gem. Freiflächenplan zu begrünen, gärtnerisch zu gestalten zu unterhalten und pflegen. Reine Kies- oder Schotterflächen sind nicht zulässig. Zur Sicherung der Verpflichtung ist eine Sicherheitsleistung in Höhe von xxx € zu hinterlegen.
Kinderspielplatz
Es ist ein Kinderspielplatz mit Sandspielfläche und Spielgeräten mit einer Größe von mindestens 60 m² zu errichten. Dieser ist im nordöstlichen Grundstücksbereich nachgewiesen. Zur Sicherung der Herstellung des Kinderspielplatzes ist eine Sicherheitsleistung i.H.v. xxx € zu hinterlegen.
Dem Umwelt-, Klima und Verwaltungssenat wird die Zustimmung zur Erteilung der beantragten Baugenehmigung vorgeschlagen.