Die Mittelanforderung für das Rechnungsjahr 2022 wurde der Stadtkämmerei vorgelegt und ausführlich besprochen. Die Aufstellung über die veranschlagten Haushaltsansätze wurde
den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses zur Einsichtnahme zugeleitet.
In den vorliegenden Voranschlag sind nur die Haushaltsmittel und deren Ansätze enthalten,
welche vom Jugendamt bewirtschaftet werden und für die entsprechenden Unterlagen, Zuschuss-
anträge etc. bis Ende September 2021 vorlagen.
Weiterhin enthalten sind zusätzliche Mittel für dezentrale Jugendarbeit sowie für das Projekt „Bolzplatzliga“, das in der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses vorgestellt werden wird.
Personalausgaben und Ausgaben für andere Sachkosten wie Mieten, Versicherungen, Telefon,
Heizung und Reinigung sowie Baumaßnahmen und dergleichen sind nicht enthalten.
Deutliche Kostensteigerungen zeigen sich insbesondere im Bereich der Hilfen zur Erziehung. Bei den ambulanten Hilfen werden sich insbesondere die Ausgaben für Erziehungsbeistandschaften von voraussichtlich 1,5 Mio. € im Jahr 2021 auf 2,00 Mio. € im Jahr 2022 erhöhen. Des Weiteren ist mit einem Anstieg der Kosten für Heimerziehungsmaßnahmen von voraussichtlich 4,00 Mio € auf 6,00 Mio. € zu rechnen. Hintergrund sind hier neben gestiegenen Fallzahlen insbesondere höhere Tagessätze der Einrichtungen und anspruchsvollere Bedarfe der Kinder und Jugendlichen.
Im Bereich der Förderung von Kindertagesstätten (# 4641.7008), setzt sich der Trend der Vorjahre fort. Die Kostensteigerungen werden sich voraussichtlich von 20,6 Mio. € im Jahr 2021 auf dann rund 21,00 Mio. im Jahr 2022 summieren. Ursachen sind im Platzausbau (zusätzliche Angebote) sowie in der alljährlichen Steigerung des sog. Basiswerts zu sehen.
Analog werden allerdings auch die entsprechenden Zuschüsse (Betriebskostenförderung nach dem BayKiBiG) von 11,9 Mio. € im Jahr 2021 auf rund 12,4 Mio. € im Jahr 2020 steigen. Die Aussage über die tatsächliche Kostenentwicklung bei der Förderung der Kindertagesstätten ist allerdings noch mit Unsicherheiten verbunden, da sie den Ausbau zusätzlicher Kita-Angebote nur bedingt berücksichtigen kann. Diese sind dann gegebenenfalls im Nachtragshaushalt 2022 abzubilden.
Der vorliegende Entwurf enthält für das Jahr 2022 Hochrechnungen, die sich aus den Vorjahreswerten einschließlich des Nachtragshaushalts ergeben. Soweit sich Änderungen ergeben, sind diese im Entwurf durch Streichungen und Ergänzungen hervorgehoben.
Es ist davon auszugehen, dass sich bis zur Verabschiedung des Haushalts noch Änderungen ergeben. Auch diese werden dem Jugendhilfeausschuss vorgelegt werden.