Feststellung der Bedarfsnotwendigkeit von Kitaplätzen nach Art. 7 Abs. 2 Bayerisches Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG)
Daten angezeigt aus Sitzung: 1. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 17.01.2022
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | SP-Nr. |
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Stadtrat (Plenum) | 1. Sitzung des Stadtrates (Plenum) | 17.01.2022 | ö | Beschließend | 2 | PL/1/2/22 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die Betreuungsquote für Kinder unter drei Jahren (Krippenplätze) im Stadtteil Damm deckt nicht die Nachfrage. Die Krippenplätze in der Kita Ottostraße, die 2023 fertig gestellt wird, eingerechnet wird lediglich eine Krippenquote von 52 Prozent erreicht werden.
Im Stadtteil sollen weitere Krippenprojekte umgesetzt werden, für die die Feststellung der Bedarfsnotwendigkeit erforderlich ist.
.Beschluss:
I. Die Stadt Aschaffenburg erkennt 24 Krippenplätze im Stadtteil Damm als bedarfsnotwendig im Sinne des Art. 7 Abs. 2 Bayerisches Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) an.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
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wenig klimarelevant
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teilweise klimarelevant
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sehr klimarelevant
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[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
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[ ] kurze Erläuterung in den Begründungen
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[ ] ausführliche Erläuterung
in den Begründungen |
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ x ]
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nein [ ]
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Sofern Kosten entstehen:
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Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
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ja [ ]
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nein [ x ]
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Es entstehen Folgekosten
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ja [ x ]
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nein [ ]
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Häufigkeit der Folgekosten
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einmalig
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wiederkehrend
[ x ]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 37, Dagegen: 0
Datenstand vom 09.07.2024 12:12 Uhr