Verkehrsberuhigung Baugebiet Am Gäßpfad - Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 01.09.2021 - Antrag der KI vom 13.07.2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 01.02.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 2. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 01.02.2022 ö Beschließend 2PVS/2/2/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Das Neubaugebiet Am Gäßpfad wurde Anfang der 2010er Jahre fertiggestellt. In weiten Teilen ist das Neubaugebiet aufgesiedelt. Rund ein Drittel der Grundstücke sind noch unbebaut. 2021 haben die Erschließungsarbeiten für das benachbarte Neubaugebiet Rotäcker begonnen. Das Bauende ist für Mitte 2023 terminiert. Das Gebiet Rotäcker umfasst rund 110 Baugrundstücke, im Gäßpfad sind es 75 Baugrundstücke. Im Gebiet Rotäcker geht die Verwaltung von einer mehrjährigen Aufsiedlung aus.
Mit diesen neuen Siedlungsgebieten am Ortsrand ergibt sich für den Stadtteil Schweinheim ein zusätzliches Verkehrsaufkommen. Die Zu- und Abführung erfolgt aus Richtung Innenstadt kommend im Wesentlichen über die Ebersbacher, die Bischbergstraße und die Rotäcker Straße. Im Zuge der Planung der Neubaugebiete, insbesondere bei der Bauleitplanung, haben sich die verkehrlichen Aspekte auf die Ausgestaltung der Straßenräume konzentriert. Hierbei stand ein verkehrsberuhigter Ausbau aller Wohnstraßen mit reduziertem Straßenquerschnitt im Mittelpunkt. Damit verbunden war das Ziel eine Durchfahrung der Quartiere zu vermeiden. 
Aus Sicht der Verwaltung ist der verkehrsberuhigte Ausbau auch gut gelungen. Er geht weit über den üblichen Ausbaustandard im Stadtgebiet hinaus.

Aus der Bewohnerschaft im Neubaugebiet Am Gäßpfad wird dennoch Klage über eine angespannte Verkehrssituation geführt. Im Fokus steht zu schnelles Fahren, Schleichverkehre, unnötiger LKW-Verkehr, die Buslinienführung durch den verkehrsberuhigten Bereich sowie die Sorge um ein stark anwachsendes Verkehrsaufkommen durch das fertiggestellte Neubaugebiet Rotäcker. 

Seit geraumer Zeit steht die Verwaltung daher in Kontakt mit Anwohnern. 2019 wurde im Gäßpfad, nachgebessert. Hierbei wurden in den jeweiligen Einfahrtsbereichen Ruhstockweg. Stockbrunnenweg, Bischbergstraße bzw. Bischbergweg die Beschilderung (Zeichen 325) angepasst. Zusätzlich wurde erstmals in einem Wohngebiet in Aschaffenburg die Einfahrtssituation in die verkehrsberuhigten Straßen durch vier große Bodenpiktogramme auf der Fahrbahn unterstützt. Im Ruhstockweg wurden Baken zur Geschwindigkeitsdämpfung gestellt. Zur Unterstützung der Zonengeschwindigkeit 30 erfolgte in der Bischbergstraße eine Bodenmarkierung. Unterstützt wurden diese Maßnahmen mit einer regelmäßigen Erfassung der Fahrgeschwindigkeiten durch die Meßtafel Viasis. Diese werden auch in der Zukunft weiterhin zum Einsatz kommen. 

Aus der jüngsten Viasis-Messung vom 25.10.bis 26.11 2021 im Ruhstockweg ist festzustellen, dass 85 % der Fahrzeuge mit einer Geschwindigkeit von 19 km/h oder weniger unterwegs waren. Die Durchschnittgeschwindigkeit lag bei 14 km/h. Die Details der Profile werden in der PVS-Sitzung erläutert.

Keine Lösung konnte die Verwaltung bislang anbieten für den Bereich in der Vorfahrtsstraße Rotäckerstraße-Bischbergweg. Hier erfolgt nach den Beobachtungen der Bewohner ein zu schnelles Einfahren in den verkehrsberuhigten Bereich insbesondere von der Rotäckerstraße gerade aus in den Ruhstockweg. Die bauliche und verkehrsrechtliche Situation ist an sich eindeutig geregelt. 

Die Verwaltung schlägt daher vor den Kurvenbereich umzubauen. An der Geometrie selbst kann nichts verändert werden. Auf dieser Strecke findet Busverkehr statt. Insofern soll für eine optische Aufmerksamkeit gesorgt werden indem der Oberbau in der Kurve durch einen Farbasphalt ausgetauscht wird (Anlage 1). Die kostengünstigere Alternative wäre der Einbau von Schwellen oder sogenannten Kölner Teller direkt am Beginn des Ruhstockweges und der Bischbergstraße (Anlage 2). Mit solchen Einbauten ergeben sich allerdings neue Probleme (Lärmentwicklung, Akzeptanz etc.). Die Stadtverwaltung hat aber mit diesen Elementen keine guten Erfahrungen. Die Kosten für den Straßenumbau mit Farbasphalt werden auf 20.000,- Euro geschätzt. Die Verwaltung gibt bei einer solchen Maßnahme zu bedenken, dass sich bei den Verkehrsteilnehmern, die ja überwiegend ortskundig sind, schnell ein Gewöhnungseffekt einstellt und die Wirkung dieser optischen Maßnahme „verpufft“.

Im Bereich des Ruhstockweges haben sich die provisorisch aufgestellten Baken bewährt. Sie sollen nun ausgetauscht werden gegen bepflanzte Kübel.

Beschwerden liegen auch zur verbotswidrigen Nutzung des Bischbergweges durch den KFZ-Verkehr vor. Nach den Beobachtungen der Anlieger nehmen sie von Jahr zur Jahr zu. Es wird daher eine Abschrankung des Bischbergweges gefordert. Die Abschrankung von landwirtschaftlichen Wegen in der Feldflur ist unüblich, nur an wenigen Stellen gibt solche Schranken. Für die Landwirte sind Schranken ein Betriebshindernis. Mit mehreren Schweinheimer Landwirten ist im Rahmen eines Ortstermins am 19.01.22 erörtert worden ob im Bischbergweg eine solche Anlage errichtet werden kann. Die Beurteilung war eindeutig. Die Abschrankung des Bischbergweges wird als nicht erforderlich angesehen und stellt eine erhebliche Einschränkung dar. Aus Sicht der Landwirte, die in diesem Bereich mehrmals täglich unterwegs sind, werden nach deren Beobachtungen zufolge, auch keine Verkehrsprobleme gesehen, die es rechtfertigen würden diese Maßnahme umzusetzen. Der Aufwand für die Organisation einer Schranke mit der Erfassung der Berechtigten und der Ausgabe von Schlüsseln ist gerade in dem betreffenden Gebiet zwischen Bischberg und Erbig sehr hoch. Neben den Vollerwerbslandwirten hätten hier auch Nebenerwerbslandwirte und die zahlreichen Eigentümer von Streuobstgrundstücken Anspruch auf eine Zugangsberechtigung. Dies ist unabhängig von der Frage welche Art von Schranke zum Einsatz kommen würde (Schlüssel oder Transponder). Unter Abwägung der verschiedenen Gesichtspunkte empfiehlt die Verwaltung auf den Einsatz einer Schranke zu verzichten. 

Bei der Buslinienführung der Linie 10 durch das Baugebiet Am Gäßpfad sieht die Verwaltung in ihrer Funktion als Aufgabenträger keine alternative Route die einen solchen hohen Bedienungskomfort für die Bürgerinnen und Bürger gewährleistet. Die Führung ist im Nahverkehrsplan festgelegt. Durch die sehr engen Straßen und Kreuzungen mit starken Parkdruck insbesondere in der Stockbrunnenstraße ist eine Umfahrung des Baugebietes Gäßpfad nicht möglich. Die Fortführung des Linienweges über die Rotäcker Straße schafft kurze Wegeverbindungen in das Neubaugebiet Rotäcker. 

Unabhängig von notwendigen Einzelmaßnahmen im Baugebiet Am Gäßpfad ist es vor dem Hintergrund der Aufsiedlung des Neubaugebietes Rotäcker Straße sinnvoll das Siedlungsgefüge Schweinheim – räumlich betrachtet der Südwesten – einer verkehrsplanerischen Gesamtbetrachtung zu unterziehen. Das letzte ganzheitliche Konzept war die Einführung der flächenhaften Tempo 30 Zone den Anfang der 2000er Jahre. Hierbei muss es vor allem um eine Verkehrsmengenbetrachtung, die Verkehrslenkung, die Umsetzung von baulichen Verkehrsberuhigungsmaßnahmen, den ruhenden Verkehr und die Schulwegsicherheit gehen. 

.Beschluss:

I. 
  1. Der Bericht der Verwaltung zur Verkehrssituation im und rund um das Baugebiet Am Gäßpfad wird zur Kenntnis genommen.

  2. Der Planungs- und Verkehrssenat stimmt der Umsetzung folgender Sofortmaßnahmen zur Verkehrsberuhigung zu:

  • Austausch der Baken im Ruhstockweg mit Pflanzkübeln
  • Umgestaltung der abknickenden Vorfahrt Rotäckerstraße/Bischbergstraße im Bereich der einmündenden Straßen Ruhstockweg und Bischbergstraße

  1. Vor dem Hintergrund des in Bau befindlichen Neubaugebietes Rotäcker wird die Verwaltung beauftragt, in 2022 eine verkehrliche Gesamtbetrachtung der Siedlungsgebiete südwestlich der Ebersbacher Straße vorzunehmen. Das Gesamtkonzept ist mit den Bürgern zu erörtern.

II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)


III. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [  ]
nein [ x ]
Es entstehen Folgekosten
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung:
keine Beschlussfassung

Datenstand vom 19.05.2022 12:17 Uhr