Bericht über die Kooperationsvereinbarung zur Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen an den Berufsschulen in Aschaffenburg und zur Koordinierungsstelle - Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 12.02.2022


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Gemeinsame Sitzung des Bildungssenates und Jugendhilfeausschusses, 27.04.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Bildungssenat 1. Gemeinsame Sitzung des Bildungssenates und Jugendhilfeausschusses 27.04.2022 ö Beschließend 2BS/1/2/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Zahl der Ausbildungsabbrüche zeigt kein einheitliches Bild, sondern ist von Berufsschule zu Berufsschule unterschiedlich. Die Anzahl der durch die HWK und IHK gemeldeten Vertragsauflösungen bei Ausbildungsverträgen am Bayerischen Untermain lag insgesamt für das Jahr 2020 bei 797. Die Zahlen beziehen sich auf Betriebe in den drei Gebietskörperschaften am Bayerischen Untermain und deren gemeldete Ausbildungsverträge. Die betreffenden Auszubildenden besuchen zu einem nennenswerten Anteil die Berufsschulen in Aschaffenburg. Die Zahlen differenzieren nicht danach, ob ein Ausbildungsabbruch, eine Fortsetzung der Ausbildung in einem anderen Unternehmen oder andere Gründe vorliegen.

Um dieser Problematik entgegenzuwirken und zur Unterstützung einer Bildungsbiographie ohne Abbrüche wurde im Jahre 2012 im Rahmen des Projekts des Bildungsbüros Jugend stärken – Aktiv in der Region eine Kooperationsvereinbarung zur Umsetzung des Modelprogramms „Jugend stärken – Aktiv in der Region“ (Anlage 1) zwischen der Stadt Aschaffenburg, der Agentur für Arbeit, dem Job-Center und dem staatlichen Schulamt geschlossen. 
Die Kooperation stellte den Start der rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit dar, deren Ziel insbesondere die Schaffung der richtigen Voraussetzungen für die berufliche Integration von jungen Menschen war. 

Im Rahmen des seit dem 01.01.2015 laufenden Projekts des Bildungsbüros „JUSTIQ – Jugend Stärken im Quartier“ wurden 3 Projektstellen geschaffen: 
  • eine Vollzeitstelle Clearing an Berufsschulen
  • eine 80%-Teilzeit-Stelle zur Koordinierung des Projekts
  • konzeptionelle und finanzielle Veränderung der bereits seit 1999 bestehenden Jugendarbeitsberatung im Jukuz

Im Rahmen des Förderprojekts erfolgte unter anderem eine Evaluierung der projektiv geschaffenen Stellen. Dies führte zu einer Verstetigung der Jugendarbeitsberatung.
Darüber hinaus wurde sodann im Jahr 2016 zusätzlich eine weitere Kooperationsvereinbarung (Anlage 2) die Thematik Übergang Schule/Beruf betreffend geschlossen. 
Kooperationspartner der „Kooperationsvereinbarung zur Umsetzung des Projekts Beratungs- und Unterstützungsnetzwerk zur Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen an den staatlichen Berufsschulen Aschaffenburg“ sind die Stadt Aschaffenburg, die Agentur für Arbeit, IHK, HWK und die Berufsschulen. 

Innerhalb der zweiten Förderphase des Projekts JUSTIQ wurde die Kooperation zwischen den verschiedenen Rechtskreisen bei identischer Zielgruppe und identischem zentralen Handlungsfeld mit den Akteuren der Übergangsgestaltung intensiviert und die Beteiligten verständigten sich auf die Errichtung einer Jugendberufsagentur (vgl. weiterer TOP der gemeinsamen Sitzung des Bildungssenats/Jugendhilfeausschuss vom 27.04.2022) bis zum Projektende im Juni 2022. 
Zwischen den Beteiligten besteht Einigkeit, dass die Kooperationsvereinbarungen aus 2012 und 2016 in der Vereinbarung über die Errichtung einer Jugendberufsagentur aufgehen.

Die Evaluierung der weiteren beiden im Rahmen des Projekts geschaffenen Stellen wurde mit folgendem Ergebnis fortgesetzt: 

Mit der Errichtung einer Jugendberufsagentur werden neue Strukturen geschaffen, die besser auf die aktuellen Bedarfe der jungen Menschen abgestimmt sind. 

Bei einem Nebeneinander der Jugendberufsagentur und insbesondere des Clearings besteht die Gefahr von Doppelstrukturen, die zum Wohle der Jugendlichen vermieden werden sollen. Sinn des Zusammenwirkens ist insbesondere die Vereinfachung des komplexen Fördersystems für junge Menschen. 
Darüber hinaus hat sich im Rahmen der Evaluierung herausgestellt, dass statt des Clearings in vielen Fällen keine zeitnahe Weitervermittlung, sondern vielmehr eine Fallbearbeitung erfolgt ist, die jedoch nicht Aufgabe des Clearings ist. 
Es hat sich gezeigt, dass das notwendige Schnittstellenmanagement besser über die im Laufe des Projekts stark ausgebaute Jugendsozialarbeit an Schulen, die Jugendarbeitsberatung und in prekären Fällen über die sozialen Dienste des Jugendamts erfolgen sollte. Hier ist eine sinnvolle Vernetzung der zuständigen Stellen im Sinne eines ganzheitlichen Ansatzes gegeben. Darüber hinaus stellt die Verortung des Clearings bei der für die jeweilige Berufsschule zuständige JaS-Fachkraft auch einen niedrigschwelligeren Ansatz dar. Die jungen Menschen können sich an diejenige Kraft innerhalb der „eigenen“ Schule wenden, die sie beispielsweise durch gemeinsame Projekte, bereits erfolgte Gespräche o. ä. bereits kennen.
Aus Sicht der Verwaltung ist daher eine Verstetigung der Clearing-Stelle als solche nicht angezeigt. 
Auch die Notwendigkeit die Koordinierungsstelle selbst zu verstetigen, wird zum Abschluss des Förderprojekts nicht gesehen. So werden die Ziele des Förderprojekts Intensivierung der Zusammenarbeit und Errichtung einer Jugendberufsagentur zum Ende des Projekts erreicht werden. Den jeweiligen Mitarbeitern, die mit der Thematik Übergang Schule/Beruf befasst sind, stehen die jeweiligen Vorgesetzten als Ansprechpartner zur Verfügung. 
Die Förderung junger Menschen, die sozial benachteiligt oder individuell beeinträchtigt und bei ihrer beruflichen oder gesellschaftlichen Eingliederung in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, ist eine Kernaufgabe der Jugendsozialarbeit, § 13 SGB VIII. Das Thema Übergang Schule/ Beruf wird daher auch weiterhin durch die Jugendhilfe/Jugendamt mit Unterstützung des Bildungsbüros bearbeitet. 

.Beschluss:

I. Der Jugendhilfeausschuss/Bildungssenat nimmt den Bericht über die Kooperationsvereinbarung zur Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen an den Berufsschulen in Aschaffenburg und zur Koordinierungsstelle zur Kenntnis (Anlage 2)

II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[X]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [X]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.07.2022 15:48 Uhr