Corona-Pandemie; - Aufhebung der sog. "3-G-Regel" als Voraussetzung zur Sitzungsteilnahme


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 02.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 6. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 02.05.2022 ö Beschließend 8PL/6/8/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Aufgrund des Antrags der SPD-Stadtratsfraktion vom 21.11.2021 wurde mit Beschluss des Plenums vom 22.11.2021 (SPNr. PL/16/13/21) die Anwendung der sog. „3-G-Regel“ als Voraussetzung für eine Sitzungsteilnahme angeordnet.

Unter Berücksichtigung der allgemeinen Lageentwicklung der Corona-Pandemie und der Rücknahme von behördlich angeordneten Schutzmaßnahmen wird vorgeschlagen, den vorgenannten Beschluss außer Kraft zu setzen.

Rechtsgrundlage für die Anordnung der Pflicht zum Tragen einer medizinischen OP-Maske ist Art. 53 Abs. 1 Satz 1 GO, also das Recht der Sitzungsordnung. Mit dieser Regelung wird dem Anspruch der zur Teilnahme verpflichteten Stadtratsmitglieder auf den Schutz ihrer Gesundheit Rechnung getragen (siehe dazu das Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration vom 08.04.2022 unter https://www.stmi.bayern.de/assets/stmi/kub/ims_v._08.04.2022.pdf). 

.Beschluss:

Das Plenum beschließt mit Wirkung zum 03.05.2022:

1. Der Beschluss des Plenums vom 22.11.2021 (SPNr. PL/16/13/21) mit dem die Anwendung der sog. „3-G-Regel“ als Teilnahmevoraussetzung für die Stadtratsmitglieder festgesetzt worden ist, wird aufgehoben.

2. Im Sitzungsraum muss anstelle einer FFP2-Maske mindestens eine medizinische (OP-)Maske beim Zu- und Abgang vom Sitzplatz getragen werden. Am Sitzplatz kann die Maske abgenommen werden.

3. Der mündliche Bericht der Verwaltung über die aktuelle Lage der Corona-Pandemie wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 21.06.2022 09:04 Uhr