Im Plenum vom 10.11.2020 hat die Verwaltung die Strategie des Ausbaus der Kindertagesbetreuung auch außerhalb des klassischen Betreuungsangebots in Kita und Krippe vorgestellt. Der Stadtrat hat die Verwaltung beauftragt, die Vorhaben zu verfolgen und eine Entscheidung vor der konkreten Umsetzung herbeizuführen.
Seitens der Verwaltung wurde entsprechend ein Konzept zur Kinderbetreuung außerhalb der Öffnungszeiten klassischer Kindertageseinrichtungen analog zu dem bereits in der Stadt Würzburg bestehenden Programm „Flexi24“ entwickelt und dem Jugendhilfeausschuss am 07.07.2022 vorgestellt.
Die vorgeschlagene Betreuungsform soll eine passgenaue Betreuung vor Ort in den Familien im vertrauten Umfeld ermöglichen. Sie soll dazu dienen, die Betreuung für Kinder auch außerhalb der Regelöffnungszeiten von Kindertageseinrichtungen zu ermöglichen, soweit die Eltern dies aus nachgewiesen beruflichen Gründen benötigen.
I. Konzept
1. Zielgruppe
Als Zielgruppe für dieses Angebot gelten vorrangig Alleinerziehende, Eltern im Schichtdienst/Nachtdienst sowie Arbeitnehmer in Arbeitsfeldern, die frühe (6 Uhr) bzw. lange Dienstzeiten (20 Uhr) haben. Die ergänzende Betreuung wird während der Berufstätigkeit oder Ausbildung für Zeiten, die nicht durch die mit dem Kind zusammenlebenden Elternteile selbst abgedeckt werden können, gewährt.
Das Angebot richtet sich ausschließlich an Familien mit Kindern im Alter ab 0 bis 14 Jahren mit gewöhnlichem Aufenthalt in Aschaffenburg.
2. Durchführung des Angebotes
Familien, welche einen Bedarf an ergänzender Betreuung haben, können ihn schriftlich bei der Stadt Aschaffenburg anzeigen. Dieser Bedarf muss regelmäßig, jedoch mindestens alle 6 Monate, über Dienstpläne, Bestätigungen des Arbeitgebers o.ä. nachgewiesen werden.
Der Betreuungsumfang wird von der Stadt Aschaffenburg geprüft und per Bescheid zugestellt. Der Bedarf wird alle 6 Monate erneut überprüft.
Die Koordination, Vermittlung der Betreuung sowie die Organisation der Abwicklung wird von der Stadt Aschaffenburg, Jugendamt übernommen.
Vor den geplanten Betreuungen wird die Eingewöhnung bzw. Gewöhnung an die Betreuungspersonen durchgeführt. Somit können langfristige und gut fundierte Beziehungen aufgebaut werden.
Für die Benutzung des Betreuungsangebotes sind, je nach Einkommensverhältnissen, Gebühren zu entrichten.
3. Betreuungspersonen
Als Betreuungspersonen kommen volljährige Personen in Frage, die Kinder verstehen, Freude und Erfahrung im Umgang mit Kindern haben, Zeit für eine regelmäßige und kontinuierliche Betreuung haben und zu außergewöhnlichen Zeiten frühmorgens, abends und am Wochenende zur Verfügung stehen.
Die Vorrausetzungen um als Betreuungsperson im Rahmen von Flexi24 auf Honorarbasis tätig zu werden sind:
- Teilnahme an einer 3 teiligen Schulung
- Erste-Hilfe-Kurs am Kind
- Vorlage erweitertes Führungszeugnis
- Nachweis der gesundheitlichen Eignung
- Eignungsfeststellung durch das Jugendamt
Die Tätigkeit als Betreuungsperson findet im Rahmen eines Honorarvertrages mit der Stadt Aschaffenburg statt.
Die Stadt Aschaffenburg organisiert die Vermittlung der Betreuungspersonen und ist für die Beratung und Begleitung der Betreuungspersonen zuständig.
4. Betreuungszeiten
Die ergänzende Betreuung muss außerhalb der Öffnungszeiten von Kindertagespflege, Kindertageseinrichtungen und Hortangeboten von Grundschulen liegen.
Somit sind mögliche Betreuungszeiten:
- sehr früh, bevor die Regelbetreuung öffnet
- am späten Nachmittag oder abends nach der Regelbetreuung
- nachts
- an Feiertagen oder am Wochenende
Diese Betreuungsform stellt keine Konkurrenz zu den bestehenden Kitas dar, sondern versteht sich als ergänzendes Betreuungsangebot. Die Ferien und Schließzeiten sind nicht das ausdrückliche Ziele des Angebotes, aber auch nicht ausgeschlossen.
5. Akquise und Begleitung der Betreuungspersonen
Die Akquise und die Begleitung der Betreuungspersonen wird durch Mitarbeiter der Stadt Aschaffenburg übernommen. Dazu gehören:
- Anwerbung, Bewerbung, Auswahl und Kurs-Anmeldung
- Durchführung der 3-teiligen Schulung
- Betreuung und Begleitung der Betreuungspersonen durch das Jugendamt
6. Inhalte der Qualifizierungsschulung
Die 3-teilige Qualifizierungsschulung wird durch Mitarbeiter des Jugendamtes durchgeführt und beinhaltet alle Themenbereiche, die für eine Betreuung in einem fremden Haushalt notwendig sind.
Inhalte der Qualifizierungsschulung sind:
- Eingewöhnung
- Bindung
- Elterngespräche
- Nähe/Distanz
- Wie geht es mir in einem fremden Haushalt
- Rechtliche Grundlagen
- Aufsichtspflicht
- Abrechnung
- Sicherheit
- Das Modell Flexi24 an sich
- Was sind meine Aufgaben?
- Eigene Bedürfnisse
- Was ist mein eigenes Angebot
- Kinderschutz
Nach Teilnahme der Qualifizierungsschulung erhalten die Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung.
7. Abrechnung Honorarkräfte
Die Betreuungsperson (Honorarkraft) kann für die genehmigten und geleisteten Wochenstunden
Grundlage für die Abrechnung ist die genaue Stundenabrechnung.
8. Gebühren Eltern
Auf Grundlage des Bescheides zum Betreuungsumfang werden den Eltern über einen Bescheid die Gebühren zu den tatsächlich geleisteten Stunden der Honorarkraft erhoben.
Entscheidend für die Gebühren, die pro Betreuungsstunde erhoben werden, ist das Bruttoeinkommen des Vorjahres der Eltern.
9. Kosten
Die Verwaltung rechnet mit Kosten in Höhe von ca. 60.000,00 € p. a.
II. Satzung
Die Betreuung in Randzeiten über oben beschriebenes Konzept ist in einer städtischen Satzung zu regeln. Hierin müssen unter anderem Regelungen zu Zweck, Betreuungszeiten, Personal und Aufnahmevoraussetzungen enthalten sein.
Die Verwaltung schlägt die in der Anlage beigefügte Satzung vor.
Update vom 06.10.2022:
Die Regierung von Unterfranken hat inzwischen ihre Stellungnahme zu den Satzungen abgegeben. Die Satzungen in den Anlagen wurden entsprechend angepasst. Hierbei handelt es sich nicht um inhaltliche Änderungen.
Um die Veränderungen nachvollziehen zu können, hier die entsprechenden Auszüge aus der Mail der RUF:
1. Benutzungssatzung
- 1. Absatz: …., zuletzt geändert durch Art. 57a Abs. 2 des Gesetzes vom 22. Juli 2022 (GVBl. S. 347),….
- § 6 Abs. 4: …80805 München…
2. Gebührensatzung
- 1. Absatz: …KAG…zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Dezember 2021 (GVBl. S.638); GO…zuletzt geändert siehe oben; SGB VIII, zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Juni 2022 (BGBl. I S. 959)…
- § 4: Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Aschaffenburg
- § 5: die Überschrift für die „anfallende Gebühr pro?“ ist nicht vollständig lesbar
- § 6 Abs. 1: Amt für Kinder, Jugend und Familie
- vor Inkrafttreten fehlt „§“