Ottostraße: Neuordnung des Verkehrsraumes und Grundinstandsetzung Bericht der Verwaltung


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 05.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 10. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 05.10.2022 ö Beschließend 4PVS/10/4/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Am 22.11.2021 wurde im Plenum dem Bau-und Finanzierungsbeschluss für die Neuordnung der Ottostraße einstimmig zugestimmt. Die Verwaltung sollte daraufhin die nächsten Verfahrens-schritte zur baulichen Umsetzung der Maßnahme einleiten. 

Mit dem ersten Abschnitt von zwei Bauabschnitten sollte nach Fertigstellung des Rohbaus des neuen Kindergartens begonnen werden – vorgesehen war ein Start der Arbeiten im 2. Quartal 2022.

Die Rohbauarbeiten für den Kindergarten haben sich verzögert. Ein neuer Rahmenterminplan für den Bau des Kindergartens liegt derzeit noch nicht vor. 

Auf Grund der aktuellen Haushaltslage empfiehlt die Verwaltung, den Ausbau der Ottostraße nicht unmittelbar nach dem Bau des Kindergartens umzusetzen. Die Ottostraße ist aufgrund ihrer Substanz weiterhin in der Lage die Verkehrsbelastungen aufzunehmen. Der Straßenbelag entspricht dem üblichen altersbedingten Zustand und rechtfertigt alleine fachlich noch keine substanzielle Erneuerung des Straßenkörpers. 

Der Umbau des Straßenraums hatte aber auch zum Ziel, mit dem Einbau einer Fußgängerschutzanlage (FSA) eine sichere Querung über die Ottostraße zu ermöglichen. Die Verwaltung schlägt daher vor, nach dem Ausbau des Kindergartens eine provisorische, mobile FSA im Bereich des geplanten Übergangs aufzustellen. Diese Anlage kann für einen späteren Ausbau verwendet werden. Vorerst wird die Elektroverbindung der beiden Anlagenteile über eine Luftverkabelung geführt. Für den Anschluss ans Stromnetz muss lediglich der Gehweg auf der bebauten Seite für ein kleines Kopfloch geöffnet werden. Der Bereich auf der Kindergartenseite (Eingang Kindergarten und Zugang zu den Stellplätzen) wird durch Kunststoffelemente provisorisch gesichert. Ein Eingriff in den Bestand, der zu späteren Zeitpunkt wieder zurückgebaut werden müsste, kann so vermieden werden.

.Beschluss:

I. 
  1. Der Planungs- und Verkehrssenat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
  2. Der Umbau der Ottostraße im Bereich des Kindergartens wird zurückgestellt.
  3. Die Verwaltung wird aufgefordert, stattdessen eine provisorische Fußgängerschutzanlage
     zu errichten.
  1. Die Kosten für das Provisorium belaufen sich auf ca. 30.000 € brutto.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [  ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ x ]
nein [  ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 09.11.2022 10:04 Uhr