Zuschussgewährung an die ambulanten Pflegedienste und für die Hospizarbeit


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates, 16.01.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Haupt- und Finanzsenat 1. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates 16.01.2023 ö Beschließend 1HFS/1/5/23

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Auf Anregung der Herren Stadträte Dr. Henke und Mütze anlässlich der Beschlussfassung im vergangenen Jahr am 22.11.2021 im Haupt- und Finanzsenat wird im Folgenden die Entwicklung der freiwilligen Zuschussgewährung der ambulanten Pflegedienste sowie der Hospizarbeit wie folgt dargelegt:


1.Historie:

Ausgangspunkt für diese freiwillige Leistung ist ein Beschluss des Sozialhilfeausschusses in der Sitzung vom 04.03.1998. (Auszug Niederschrift anbei).

Neben der Förderung der Hospizarbeit sollten auch Sozialstationen einen freiwilligen Zuschuss erhalten für
die von den Sozialstationen erbrachten Tätigkeiten, die außerhalb der Leistungen der Krankenkasse nach dem SGB V und der Pflegekassen nach dem SGB XI  erbracht und nicht abgegolten werden“, 
um so das Engagement der Sozialstationen außerhalb des Leistungskataloges der Kranken- und Pflegekassen zu würdigen und auch finanziell zu unterstützen.

Die Intention war, dass die Betreuung und Pflege von Aschaffenburger Bürgern sich menschlicher gestaltet, weil durch den Zuschuss auch Leistungen abgedeckt werden, die nicht durch die Krankenkasse und Pflegekasse vergütet werden.

Für die Zuwendung des freiwilligen Zuschusses zu der Hospizarbeit war Voraussetzung, dass eine Förderung im „Bayerischen Netzwerk Pflege“ durch das Bayer.Landesamt für Versorgung und Familienförderung erfolgte.
 
Im Jahre 2005 wurde dieser Beschluss in der Sitzung vom 05.12.2005 modifiziert.
(Beschlussvorlage anbei).
Anlass war, dass zum 01.01.2005 die Förderung der Hospizarbeit in den Förderrichtlinien „Bayrisches Netzwerk Pflege“ ersatzlos gestrichen worden war.
Aufgrund des Ursprungsbeschlusses aus 1998 hätte dies zur Folge gehabt, dass die Hospizarbeit nicht mehr zuschussberechtigt gewesen wäre.

Der Stadt Aschaffenburg war es jedoch schon von je her ein Anliegen auch die Hospizarbeit zu fördern und zu würdigen. Aus diesem Grunde wurde in diesem Beschluss festgelegt, dass die bisherige Förderung beibehalten wird und nunmehr an die Zuwendung der  „Bayrischen Stiftung Hospiz“ gekoppelt wurde, wobei ein Höchstbetrag in Höhe von 3.500,00 Euro festgelegt wurde.

Aufgrund von Anträgen der Stadträte Johannes Büttner und Dr. Lothar Blatt wurde im Jahre 2012 in der Sitzung vom 18.06.2012 (Auszug Niederschrift anbei) der Empfängerkreis dieser freiwilligen Leistung schließlich auf alle ambulante Pflegedienste erweitert, die ihren Geschäftssitz in Aschaffenburg haben und bereit waren, unbürokratisch pflegebedürftigen Menschen, außerhalb des gesetzlichen Leistungskataloges, zu helfen. 

Dieser Beschluss wurde im Jahre 2018 in der Sitzung vom 11.06.2018 nochmal im Hinblick auf die Förderung der Hospizarbeit modifiziert. Hierbei wurde die Höhe der freiwilligen Leistung an die Höhe der Landesförderung für Projektzuschüsse gekoppelt. (Beschlussvorlage anbei).


2. aktuelles Leistungssystem SGB V und SGB XI
 
Die sogenannte Behandlungs- und häusliche Krankenpflege wird über das SGB V abgewickelt, die häusliche Pflege über die Pflegekasse gemäß SGB XI.
Die ambulanten Pflegedienste erhalten durch die Kranken-/Pflegekassen einen festgesetzten Pauschalbetrag.
Dauert die Pflege zeitlich länger, als der Leistungskatalog das vorsieht, so wird der zusätzliche Zeitaufwand nicht vergütet.
Die Pauschalen für die ambulanten Pflegedienste wurden zuletzt zum 01.04.2022 erhöht.
Insoweit sind die Tarifneuregelung zur Vergütung der Pflegekräfte, die zum 01.09.2022 in Kraft getreten ist, sowie die steigenden Energiepreise nicht berücksichtigt.


Die Hospizdienste werden seit 2002 durch die gesetzlichen Krankenkassen gefördert. 95% der Kosten werden durch die Krankenkassen übernommen.
Die Bayerische Stiftung Hospiz fördert die Grundausbildung von Sterbebegleiter und gibt Zuschüsse für Öffentlichkeitsarbeit und Ausbildungen.


3. Verteilungsmaßstab der Haushaltsmittel

Die Verteilung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel werden seitdem jährlich in einer Sitzung des Haupt-und Finanzsenates am Jahresende beschlossen.

Hierbei werden zunächst die Zuschüsse für die ehrenamtliche Hospizarbeit der Hospizgruppe Aschaffenburg und der Malteser in Abzug gebracht.
Die Höhe der Zuschüsse orientiert sich dabei an der Zuwendung der Bayrischen Stiftung Hospiz für die ehrenamtliche Hospizarbeit.
Ausweislich des Beschlusses vom 11.06.2018 werden 50% der Landesförderung als zusätzliche freiwillige Leistung durch die Stadt Aschaffenburg für die Hospizarbeit geleistet, gedeckelt auf einen Betrag in Höhe von 3.500,00 Euro.
Der dann noch zur Verfügung stehende Betrag wird an die ambulanten Pflegedienste ausgeschüttet und richtet sich nach der Anzahl der Vollzeitkräfte, die für Pflegeleistungen in Aschaffenburg von dem jeweiligen Pflegedienst eingesetzt werden.
Die Hospizgruppe Aschaffenburg hat für das Jahr 2022 von der Bayerischen Stiftung Hospiz Fördermittel in Höhe von 15.016,50 Euro erhalten, die Malteser 4.221,27 Euro.
50% hiervon, gedeckelt auf 3.500 Euro ergeben die im Beschlussvorschlag aufgeführten Beträge.
Der Rest verteilt sich dann auf die ambulanten Pflegedienste entsprechend der Anzahl der Pflegekräfte.

.Beschluss:

I. Die Verteilung der Haushaltsmittel im Rahmen der freiwilligen Zuschussgewährung für das Jahr 2022 wird wie folgt beschlossen:

Sozialstation
Vollzeitpflegekräfte
Zuschuss in €
Alten- und Krankenpflege zu Hause I. Otto
6,14
3.927,24 € 
Arbeiter-Samariter-Bund
5,32
3.402,76 € 
Aschaffenburger Pflegedienst A. Kurz
2,34
1.496,70 € 
BRK Sozialstation
6,62
4.234,26 € 
Caritas Sozialstation
27,87
17.826,10 € 
Betreuungsdienste Christ
10,87
6.952,63 € 
DWU Sozialstation
10,24
6.549,67 € 
Hospizgruppe Aschaffenburg

3.500,00 €
Malteser Hilfsdienst

2.110,64 €
Summe
69,4
50.000,00 €

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant 
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [  ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ x ]
nein [  ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.03.2023 10:09 Uhr