Städtebauförderung; Sanierungsprogramm „Sozialer Zusammenhalt" - Bahnhofsquartier, Oberstadt/Mainufer, Ortskern Damm Fortschreibung des Städtebauförderungsprogramms der Stadt Aschaffenburg für das Jahr 2023 und die Fortschreibungsjahre 2024 - 2026 Fortschreibung


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 16.01.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 1. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 16.01.2023 ö Beschließend 15PL/1/15/23

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Sanierungsgebiete „Nördliche Innenstadt / Bahnhofsquartier“ (SG 9 Innenstadt), „Oberstadt / Mainufer“ (SG 8 Innenstadt) und „Ortskern Damm“ sind in das Bund-Länder- Städtebauförderungsprogramm „Sozialer Zusammenhalt“ (früher „Soziale Stadt“) aufgenommen. Der Regierung von Unterfranken ist jährlich eine Bedarfsmitteilung vorzulegen, aus der sich die im nächsten Haushaltsjahr sowie die in den 3 Folgejahren vorgesehen Maßnahmen ergeben und der die voraussichtlichen Kosten zu entnehmen sind. Für die drei o. g. Bereich ist ein einheitlicher Antrag vorzulegen.

Dieser wurde vom Stadtrat in der Sitzung am 10.10.2022 bereits beschlossen.

Seit dieser Beschlussfassung haben sich aber bezüglich der Finanzierung des Projektes „Neugestaltung des Schlossufers“ Änderungen ergeben. In Abstimmung mit der Regierung von Unterfranken wird ein weiterer Teilabschnitt aus dem Programmgebiet „Nationale Projekte des Städtebaus“ herausgenommen und dem Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Sozialer Zusammenhalt“ zugeordnet. Es handelt sich um den südlichen Bereich der Suicardusstraße mit Parkplätzen und er östlich anschließenden Fläche um den Oberen Hofweg.

Diese Änderungen bedingen eine Fortschreibung des bereits beschlossenen Sanierungsfortschreibungsprogramms für die Jahre 2023 bis 2026. Die Neufassung liegt in der Anlage bei. Die Änderungen beziehen sich ausschließlich auf die Maßnahme „Neugestaltung des Schlossufers“ im förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet Abschnitt 8 („Oberstadt / Mainufer“). Alle anderen Maßnahmen sind gegenüber der Beschlussfassung vom Oktober 2022 unverändert.

Im Zuge der Neugestaltung des Schlossufers werden folgende Teilbereiche im Rahmen des Programms „Sozialer Zusammenhalt“ gefördert:

-        Mauersanierung Stützmauern Suicardusstraße Süd
       Durchführung 2024 - 2025
       Antragstellung 2023
       Gesamtkosten 2,534 Mio €

-        Neugestaltung Suicardusstraße Süd
Durchführung 2025 - 2026
Antragstellung 2024
Gesamtkosten 1,267 Mio €

-        Spiel- und Freizeitflächen Suicardusstraße
(Sandsteinverkleidung Regenüberlaufbecken, Bastion, Spielplatz, Stützmauersanierung zur Suicardusstraße)
Durchführung 2025 - 2026
Antragstellung 2025
Gesamtkosten 2,970 Mio €

-        Freiflächen Süd
Durchführung 2026 -2029
       Antragstellung 2025 - 2027
Gesamtkosten 4,824 Mio €

Die Gesamtsumme beläuft sich auf 11,595 Mio € brutto incl. Baunebenkosten. Die Maßnahmen werden dem Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Sozialer Zusammenhalt“ zugeordnet, so dass von einem Fördersatz von 60 % (auf Basis der zuwendungsfähigen Kosten) ausgegangen werden kann. Somit verbleibt ein Eigenanteil der Stadt in Höhe von 4,638 Mio. €, der Zuschuss beläuft sich auf 6,957 €.

Für den Bereich „Spiel- und Freizeitflächen Suicardusstraße“ wurde bereits vor Baubeginn des Regenüberlaufbeckens im Dezember 2018 ein Förderantrag eingereicht. Seitens der Regierung wurde eine Zustimmung zum Vorzeitigen Maßnahmenbeginn erteilt. Durch die Verzögerungen beim Bau des Regenüberlaufbeckens kann derzeit aber eine Neugestaltung dessen Umfeldes nicht in Angriff genommen werden. Mit der Regierung von Unterfranken wurde daher vereinbart, den Förderantrag rechtzeitig vor Baubeginn neu einzureichen.

Anzumerken ist, dass das Programmjahr der Mittelanmeldung und das Haushaltsjahr, in welchem die Maßnahme realisiert und finanziert wird, differieren können. Der Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahme bei der Regierung eingereicht werden. Wird z. B. eine Maßnahme zu Beginn des Jahres 2024 durchgeführt (Haushaltsjahr 2024), ist es u. U. erforderlich, die Förderzusage im Vorjahr einzuholen (Programmjahr 2023).

Direkte Kosten sind mit dieser Beschlussfassung nicht verbunden. Diese entstehen erst mit Einreichung des jeweiligen konkreten Förderantrags und Beginn der bewilligten Maßnahme.

.Beschluss:

I. Die fortgeschriebene Bedarfsmitteilung zum Städtebauförderungsprogramm „Sozialer Zusammenhalt“ (früher „Soziale Stadt“) - Bahnhofsquartier, Oberstadt/Mainufer, Ortskern Damm - für das Jahr 2023 sowie für die Fortschreibungsjahre 2024 - 2026 wird vom Stadtrat zur Kenntnis genommen. Der Stadtrat stimmt der Durchführung der einzelnen Sanierungsmaßnahmen und deren Finanzierung zu (Anlage 7).

Die fortgeschriebene Haushalts- und Finanzplanung nach diesem Programm geht davon aus, dass der Stadt Aschaffenburg für alle Sanierungsmaßnahmen im Finanzplanungszeitraum Städtebauförderungsmittel in Höhe von 60 % der jeweils förderfähigen Gesamtkosten gewährt werden.

Die Verwaltung wird ermächtigt und beauftragt,
  1. der Bewilligungsbehörde die Förderanträge zu den einzelnen im Jahresprogramm aufgeführten Sanierungsmaßnahmen zur Entscheidung vorzulegen,
  2. im Entwurf für den Haushalt 2023 die entsprechenden finanziellen Mittel in Einnahmen und Ausgaben vorzutragen und
  3. die Finanzierung für die Jahre 2024 - 2026 nach den Werten im Jahresantrag 2023 fortzuschreiben.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]
Es fallen keine direkten Kosten an. Diese entstehen erst bei Realisierung der einzelnen Maßnahmen, für welche zuvor aber Förderanträge bei der Regierung von Unterfranken einzureichen sind.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 22.03.2023 09:50 Uhr