Höhe der Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Wahlhelfer bei der Landtags- und Bezirkswahl am 08.10.2023


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 08.05.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 5. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 08.05.2023 ö Beschließend 8PL/5/8/23

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

  1. Für die bei der Wahl ehrenamtlich Tätigen kann die Stadtverwaltung gem. § 9 Abs. 2 der LWO eine angemessene Entschädigung (sog. Erfrischungsgeld) vorsehen. Es ist nicht erforderlich, dass die Festsetzung durch Satzung erfolgt. Die Entscheidung, ob und in welcher Höhe eine Entschädigung gewährt wird, stellt gem. der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren, für Sport und Integration vom 07.05.2019, Az. B1-1367-3-14, zumindest bei Kommunalwahlen, keine laufende Angelegenheit der Gemeinde mehr dar. Zuständig ist nunmehr der Stadtrat oder ein entsprechender Ausschuss.

    Über die tatsächliche Höhe des Erfrischungsgeldes gibt es bei der Landtags- und Bezirkswahl keine gesetzliche Vorgabe. Bei der Bundestagswahl ist. gem. § 10 Abs. 2 BWO das Erfrischungsgeld für Wahlvorsteher auf mindestens 35 €, für alle übrigen Mitglieder des Wahlvorstandes auf mindestens 25 € festgelegt. In der für die Landtagswahl einschlägigen LWO werden keine derartigen Mindestbeträge genannt. Bei der Landtags- und Bezirkswahl 2018 wurde von der Stadt Aschaffenburg für alle Wahlhelfer ein einheitliches Erfrischungsgeld von 45 € bewilligt. Bei der Stadtratswahl 2020 hatte die Stadt Aschaffenburg das Erfrischungsgeld kurzfristig auf 50 € je Wahlhelfer erhöht, da es pandemiebedingt nicht die sonst übliche Bewirtung im Rathaus gab. Auch bei dieser Wahl wird die Bewirtung im Rathaus nur sehr eingeschränkt erfolgen können.

  2. Die Kosten für die Aufwandspauschale werden sich voraussichtlich auf 39.600 € belaufen.
    72 Wahllokale x 4 Wahlhelfer x 75 € = 21.600 € (Wahlvorsteher und Schriftführer)
    72 Wahllokale x 5 Wahlhelfer x 50 € = 18.000 € (Beisitzer)
    Gesamtsumme: 39.600 €

    Das Erfrischungsgeld ist bei Landtags- und Bezirkswahlen ist immer höher als bei der Bundestagswahl festzulegen, da zwei Wahlen auszuzählen sind. Insbesondere die Auszählung der Zweitstimmen ist beim bayerischen Wahlsystem weitaus aufwendiger und zeitintensiver als bei der Bundestagswahl. Die ehrenamtlichen Wahlhelfer werden dadurch zeitlich höher beansprucht. In der Vergangenheit scheuten sich immer mehr Wahlhelfer verantwortungsvollere Tätigkeiten wie Wahlvorsteher, oder Schriftführer zu übernehmen. Deshalb sollte die Bereitschaft dafür auch höher honoriert werden.

  1. Das Wahlamt plant für die Landtags- und Bezirkswahl mit 72 Wahllokalen. Davon 36 Urnenstimmbezirke und 36 Briefwahlstimmbezirke. Die Briefwahlstimmbezirke werden dadurch gegenüber der letzten Landtagswahl 2018 deutlich von 12 auf 36 erhöht. Diese Erhöhung ist zwingend erforderlich, da der Anteil von Briefwählern zuletzt auf über 50 Prozent angestiegen war. Auch wenn die Hygiene- und Abstandsregelungen bei der kommenden Wahl nicht mehr so streng erwartet werden, geht das Wahlamt nicht von keiner Trendwende zu wieder deutlich geringerer Briefwahl aus. Viele Wahlberechtigte haben sich durch die vergangenen Wahlen an die Briefwahl gewöhnt und werden diese Art zu wählen auch weiterhin nutzen. Es handelt sich bei der vorgesehenen Stimmbezirks-verteilung um die Gleiche die sich bei der Bundestagswahl 2021 bewährt hatte. Die Briefwahlbezirke werden erstmalig alle zusammen in den Gebäuden der Berufsschulen 1 und 2 untergebracht. Auf die bisherige Aufteilung auf drei Standorte im Stadtgebiet kann dann verzichtet werden. 
    Das Wahlamt sieht sich mit dieser Stimmbezirksverteilung gerüstet, um die Wahl organisatorisch gut durchführen zu können. Auch bei extrem hoher Briefwahlbeteiligung ist dadurch eine zeitlich angemessene Auszählung der Wählerstimmen am Wahlabend gewährleistet.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

.Beschluss:

I. Für die Landtags- und Bezirkswahl am 08.10.2023 wird eine Aufwandsentschädigung (sog. Erfrischungsgeld) in Höhe von 75 € für Wahlvorsteher und deren Stellvertreter und für Schriftführer und deren Stellvertreter festgesetzt. Für alle übrigen ehrenamtlichen Wahlhelfer (Beisitzer) wird die Aufwandsentschädigung auf 50 € festgelegt.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [  ]
Es entstehen Folgekosten
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 18.07.2023 09:08 Uhr