Höhe der Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Wahlhelfer bei der Landtags- und Bezirkswahl am 08.10.2023
Daten angezeigt aus Sitzung: 5. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 08.05.2023
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | SP-Nr. |
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Stadtrat (Plenum) | 5. Sitzung des Stadtrates (Plenum) | 08.05.2023 | ö | Beschließend | 8 | PL/5/8/23 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Über die tatsächliche Höhe des Erfrischungsgeldes gibt es bei der Landtags- und Bezirkswahl keine gesetzliche Vorgabe. Bei der Bundestagswahl ist. gem. § 10 Abs. 2 BWO das Erfrischungsgeld für Wahlvorsteher auf mindestens 35 €, für alle übrigen Mitglieder des Wahlvorstandes auf mindestens 25 € festgelegt. In der für die Landtagswahl einschlägigen LWO werden keine derartigen Mindestbeträge genannt. Bei der Landtags- und Bezirkswahl 2018 wurde von der Stadt Aschaffenburg für alle Wahlhelfer ein einheitliches Erfrischungsgeld von 45 € bewilligt. Bei der Stadtratswahl 2020 hatte die Stadt Aschaffenburg das Erfrischungsgeld kurzfristig auf 50 € je Wahlhelfer erhöht, da es pandemiebedingt nicht die sonst übliche Bewirtung im Rathaus gab. Auch bei dieser Wahl wird die Bewirtung im Rathaus nur sehr eingeschränkt erfolgen können.
72 Wahllokale x 4 Wahlhelfer x 75 € = 21.600 € (Wahlvorsteher und Schriftführer)
72 Wahllokale x 5 Wahlhelfer x 50 € = 18.000 € (Beisitzer)
Gesamtsumme: 39.600 €
Das Erfrischungsgeld ist bei Landtags- und Bezirkswahlen ist immer höher als bei der Bundestagswahl festzulegen, da zwei Wahlen auszuzählen sind. Insbesondere die Auszählung der Zweitstimmen ist beim bayerischen Wahlsystem weitaus aufwendiger und zeitintensiver als bei der Bundestagswahl. Die ehrenamtlichen Wahlhelfer werden dadurch zeitlich höher beansprucht. In der Vergangenheit scheuten sich immer mehr Wahlhelfer verantwortungsvollere Tätigkeiten wie Wahlvorsteher, oder Schriftführer zu übernehmen. Deshalb sollte die Bereitschaft dafür auch höher honoriert werden.
Das Wahlamt sieht sich mit dieser Stimmbezirksverteilung gerüstet, um die Wahl organisatorisch gut durchführen zu können. Auch bei extrem hoher Briefwahlbeteiligung ist dadurch eine zeitlich angemessene Auszählung der Wählerstimmen am Wahlabend gewährleistet.
.Beschluss:
in den Begründungen
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen