Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan für das Gebiet „Südwestlich Obernburger Straße“ auf dem Flurstück 3021 (Nr. 09/07)


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 03.07.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 6. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 20.06.2023 ö Vorberatend 6PVS/6/6/23
Stadtrat (Plenum) 8. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 03.07.2023 ö Beschließend 2PL/8/2/23

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Aschaffenburger Versorgungs-GmbH (AVG) beabsichtigt die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage mit einer Mindestleistung von 700 kWp. Der Standort befindet sich auf dem Gelände des ehemaligen Gartenbaubetriebes „Raudsepp“ westlich der Obernburger Straße auf dem Flurstück Nr. 3021, Gemarkung Leider.

Der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg hat in der Sitzung am 23.11.2020 beschlossen, den Flächennutzungsplan zu ändern und im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB den vorhabenbezogenen Bebauungsplan (§ 12 BauGB) „Südwestlich Obernburger Straße“ für das Flurstück Nr. 3021, Gemarkung Leider aufzustellen, um die planungsrechtlichen Grundlagen für die Realisierung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage zu schaffen.

Ein vorhabenbezogener Bebauungsplan besteht regelmäßig gemäß § 12 BauGB aus drei Elementen:
  • dem eigentlichen vorhabenbezogenen Bebauungsplan
  • dem Vorhaben- und Erschließungsplan
  • und dem Durchführungsvertrag.

Auf die Ausarbeitung eines eigenen Vorhaben- und Erschließungsplanes konnte im vorliegenden Fall verzichtet werden, da der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans nicht gemäß § 12 Abs. 4 BauGB über den Bereich des Vorhaben- und Erschließungsplans hinausgreift, da sich beide auf das Flurstück Nr. 3021, Gemarkung Leider beschränken. Die Planurkunde des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Südwestlich Obernburger Straße (09/07)“ vom 05.06.2023 ist daher zugleich auch Vorhaben- und Erschließungsplan.

Gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB muss sich der Vorhabenträger zur Durchführung der Vorhaben- und Erschließungsmaßnahmen sowie zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten im Durchführungsvertrag verpflichten. Der Durchführungsvertrag ist ein städtebaulicher Vertrag i.S.d. § 11 BauGB.


Inhalt des Durchführungsvertrages

Der hier vorliegende Durchführungsvertrag umfasst im Wesentlichen folgende Punkte:
  • Durchführungsverpflichtung
  • Kostentragung
  • Anforderungen an das Vorhaben und Nutzungsbindungen
  • Rückbauverpflichtung
  • Naturschutzrechtliche Auflagen
  • Erschließungsanlagen
  • Haftungsfragen


Verfahrensverlauf

Der Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Südwestlich Obernburger Straße (09/07)“ zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Aschaffenburg ist bereits vom Vorhabenträger unterzeichnet und liegt als Anlage dieser Beschlussvorlage bei. Das förmliche Zustandekommen des Durchführungsvertrags hängt nur noch von der Zustimmungsentscheidung des Stadtrates ab, mit der der Oberbürgermeister zur schriftlichen Annahme des Angebots ermächtigt wird.

Verfahrensrechtlich ist der Beschluss über den Durchführungsvertrag vor dem Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan gemäß § 10 Abs. 1 BauGB zu fassen.


Hinweis zur Klimawirkung:

Photovoltaik-Strom als regenerative Energiequelle stellt einen wichtigen Pfeiler in der Energiewende dar. Die erneuerbaren Energien tragen zunehmend zur Stromversorgung in Deutschland bei und haben aktuell zudem eine hohe Bedeutung für die Versorgungssicherheit.
Durch Photovoltaikanlagen kann ein zentraler Beitrag zur Energiewende geleistet werden, um die Energieversorgung in Deutschland klimaverträglicher zu machen. Deshalb ist die geplante Freiflächenphotovoltaikanlage ein positiver Beitrag zum Klimaschutz und dieser Beschluss als teilweise klimarelevant zu bewerten.

.Beschluss:

I.
  1. Der Bericht der Verwaltung zum Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan für das Gebiet „Südwestlich Obernburger Straße“ auf dem Flurstück 3021 (Nr. 09/07) wird zur Kenntnis genommen.
  2. Dem Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Südwestlich Obernburger Straße (09/07)“ wird zugestimmt (Anlage 2).

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[  ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[ x ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 33, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.09.2023 15:47 Uhr