Erlass einer freiwilligen Selbstverpflichtung für Transparenz und Verhalten zur Vermeidung von Interessenskonflikten für Stadtratsmitglieder; - Antrag von KI, ÖDP und UBV vom 03.03.2023 - Antrag der KI vom 21.06.2023


Daten angezeigt aus Sitzung:  11. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 18.09.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 11. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 18.09.2023 ö Beschließend 7PL/11/7/23

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg befasste sich zuletzt in seiner Sitzung vom 21.09.2021 mit dem Erlass eines sog. „Verhaltenskodex für ehrenamtliche Stadtratsmitglieder“. Der Diskussion lag damals ein gemeinsamer Antrag von ÖDP, KI und UBV vom 25.03.2021 zu Grunde, wobei dem Antrag in der genannten Sitzung nicht zugestimmt wurde. Zusammengefasst stellte sich die Sach- und Rechtslage in 2021 so dar, dass sich der Stadtrat zwar einen Verhaltenskodex selbst auferlegen konnte, aber dass die Überwachung der Einhaltung des Verhaltenskodex keine Aufgabe der Verwaltung ist. Vielmehr ist es Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden zu beurteilen, ob im Einzelfall ein strafrechtliches Verhalten von kommunalen Mandatsträgern vorliegt. Im Umkehrschluss kann die Einhaltung von selbstgegebenen Verhaltensregeln, auch nicht zwangsläufig eine Strafbarkeit ausschließen. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die damalige ausführliche Beschlussvorlage unter https://ris.aschaffenburg.de/Agendaitem.mvc/Details/56063686/26536159 verwiesen. 

Mit Schreiben von KI, ÖDP und UBV vom 03.03.2023 wurde erneut der Erlass einer 
einer freiwilligen Selbstverpflichtung für „Transparenz und Verhalten zur Vermeidung von Interessenskonflikten“ durch die gewählten Stadtratsmitglieder beantragt. 

Im Rahmen der erneuten Prüfung des Antragsanliegens konnte die Verwaltung einen Beschluss des Stadtrates der Landeshauptstadt München vom 21.12.2022 in gleicher Angelegenheit recherchieren. Die Landeshauptstadt stellte unter Berücksichtigung der Stellungnahmen des Bayerischen Landesbeauftragten für Datenschutz vom 17.11.2021 sowie des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren, für Sport und Integration vom 22.04.2022 abschließend fest, dass es „in Bayern(!) aktuell weder die Einführung eigenständiger kommunaler und mandatsbezogener Transparenzregelungen noch die Etablierung zuwendungsbezogener Regelungen für ehrenamtliche Stadtratsmitglieder rechtssicher(!) möglich ist“ (siehe RatsInformationsSystem München - Sitzungsvorlagen - Sitzungsvorlage 20-26 / V 06915 (muenchen.de). Aufgrund dieser neuen Rechtslage hat sich der Münchner Stadtrat keine Transparenz- und Verhaltensregelungen selbst auferlegt.

Mit Schreiben vom 21.06.2023 forderte die KI die alsbaldige Ausarbeitung eines Verhaltens- und Ehrenkodex für die Mitglieder des Stadtrates.

Die Rechtsaufsichtsbehörde der Stadt Aschaffenburg bestätigte auf Nachfrage am 06.07.2023, dass die Stellungnahmen des Bayerischen Landesbeauftragten für Datenschutz vom 17.11.2021 und insbesondere die des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren, für Sport und Integration vom 22.04.2022 nach wie vor die geltende Rechtsauffassung dieser Angelegenheit beinhalten. Auf die ausführlichen juristischen Begründungen in den genannten Stellungnahmen wird zur Vermeidung von Wiederholungen hingewiesen (vgl. Anlage).

Zusammenfassend muss von der Forderung nach Einführung eigenständiger kommunaler und mandatsbezogener Transparenz- oder Verhaltensregelungen aktuell aus Rechtsgründen abgesehen werden.

.Beschluss:

I. Der Bericht der Verwaltung zur Notwendigkeit der Einführung einer gesetzlichen Grundlage für den rechtssicheren Erlass von Transparenzregelungen und Verhaltensregelungen kommunaler Mandatsträger*innen wird zur Kenntnis genommen (Anlage 3).

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.11.2023 14:03 Uhr