Hensbach/Gailbach: Gewässerentwicklungskonzept und Umsetzungskonzept nach der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) Beantragung von Fördergeldern und Vorbereiten des Vorhabens


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Sitzung des Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenates, 20.09.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat 8. Sitzung des Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenates 20.09.2023 ö Beschließend 2UKVS/8/2/23

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

  1. Sachstand und Anlass

Die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) sieht vor, dass alle Gewässer durch Gewässerentwicklungs-maßnahmen auf einen guten Zustand bzw. ein gutes Potenzial zu bringen sind. Hierdurch ist die Stadt Aschaffenburg verpflichtet für das „Monitoring Gewässer dritter Ordnung“ auf ihrem Stadtgebiet Schritte einzuleiten, um den guten Zustand bzw. das gute Potenzial zu erreichen. 
Ein notwendiger Planungsschritt hierfür ist die Erstellung eines Gewässerentwicklungskonzeptes sowie eines Umsetzungskonzeptes. Hierin wird festgehalten, welche Maßnahmen notwendig sind um das Gewässer auf ein gutes Potenzial zu bringen. Im Umsetzungskonzept werden dann bereits exakt verortete Maßnahmen geplant. 

Aktuell hat der Flusswasserkörper 2_F168, zu welchem der Hensbach gehört, nur ein mäßiges ökologisches Potenzial. Im Monitoringprogramm der Wasserwirtschaftsämter werden Hensbach, Sulzbach/Leidersbach und Neuer Graben zusammen als ein Flusswasserkörper 2_F168 betrachtet. In der Regel ist für einen Flusswasserkörper ein gemeinsames Umsetzungskonzept zu erstellen. Da der Hensbach allerdings komplett auf Aschaffenburger Grund fließt, hat das Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg (WWA AB) in Absprache mit dem Landesamt für Umwelt zugestimmt, dass hier ein von den anderen Gewässern losgelöstes Umsetzungskonzept erstellt werden darf. Somit entfallen zeitaufwändige Absprachen mit anderen Gemeinden. 

Für den Hensbach ist nur in einem Teilbereich ein Gewässerentwicklungskonzept vorhanden, das zudem veraltet ist. Aufgrund dessen soll für den Hensbach/ Gailbach ein Gewässerentwicklungskonzept und ein Umsetzungskonzept zusammen erstellt werden.


  1. Projektbeschreibung

Das Tiefbauamt leitet alle notwendigen Schritte ein, um die Fördergelder nach RzWas2021 für die Erstellung des Gewässerentwicklungs- und Umsetzungskonzepts genehmigt zu bekommen. 
Das Fachamt vergibt die Konzepterstellung an ein Fachbüro und koordiniert die Erstellung des Gewässerentwicklungs- und Umsetzungskonzeptes.


  1. Kosten

Die Kosten belaufen sich nach ersten Einschätzungen auf ca. 45.000 EUR brutto. 
Die Umsetzung der in dem Konzept geplanten Maßnahmen werden weitere Kosten verursachen.


  1. Finanzierung

Das Projekt ist im aktuellen Haushalt mit 30.000 € veranschlagt. Für das Haushaltsjahr 2024 werden weitere 15.000 € im Haushalt beantragt. 
Der Freistaat Bayern fördert Projekte im Bereich der Gewässerentwicklung aktuell mit 75%. Die Förderung erfolgt nach den Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas 2021). Das Projekt wurde noch im Jahr 2022 zur Aufnahme in das Förderprogramm von 2023 gemeldet. Allerdings kam das Vorhaben der Stadt Aschaffenburg zunächst aufgrund der Vielzahl der insgesamt gemeldeten Vorhaben nicht zum Zug. 
Nach Mitteilung des WWA AB zum Zuwendungskontingent können nach derzeitigem Stand weitere Vorhaben für das aktuelle Förderprogramm berücksichtigt werden. Um für das Vorhaben „Erstellung Gewässerentwicklungskonzept und Umsetzungskonzept für den Hensbach (Gailbach/Hensbach)“ noch in diesem Jahr in das Förderprogramm aufgenommen zu werden, ist zeitnah, spätestens Ende September 2023, der schriftliche Zuwendungsantrag zu stellen. 


  1. Weiteres Vorgehen:

Die Verwaltung empfiehlt dem Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat das Tiefbauamt zu ermächtigen, für die Maßnahme die Zuwendung zu beantragen, damit das Vorhaben (Erstellung Gewässerentwicklungskonzept und Umsetzungskonzept für Hensbach/Gailbach) noch in diesem Jahr in das Förderprogramm aufgenommen werden kann. 
Sobald die Stadt den Zuwendungsbescheid erhält, werden die Planungsleistungen vergeben. 
Die Konzepterstellung ist für 2024 vorgesehen (beginnend im Jahr 2023).

.Beschluss:

I. 
  1. Der Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Notwendigkeit des Gewässerentwicklungs- sowie des Umsetzungskonzeptes zustimmend zur Kenntnis.
  2. Die Verwaltung wird aufgefordert, für die Erstellung des Gewässerentwicklungs- und Umsetzungskonzeptes einen Zuwendungsantrag beim Freistaat Bayern zu stellen, um noch in diesem Jahr in das Förderprogramm aufgenommen zu werden. Die Verwaltung leitet alle erforderlichen Schritte zur Umsetzung der Konzepterstellung ein.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [  ]
Es entstehen Folgekosten
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 23.02.2024 11:56 Uhr