Sanierung Damm - Bericht über die Beteiligung der Öffentlichkeit und die Beteiligung der betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange zum Untersuchungsgebiet „Nördlich der Aschaff“ - Zustimmung zu den Vorbereitenden Untersuchungen (VU) mit Integriertem Handlungskonzept (IHK) für den Bereich „Nördlich der Aschaff“ - Erlass der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Nördlich der Aschaff“ - Aufhebung der Satzung über ein Besonderes Vorkaufsrecht für das Gebiet „Nördlich der Aschaff“


Daten angezeigt aus Sitzung:  12. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 09.10.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 8. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 19.09.2023 ö Vorberatend 6PVS/8/6/23
Stadtrat (Plenum) 12. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 09.10.2023 ö Beschließend 2PL/12/2/23

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Stadtrat hat - nach Aufgabe der Nutzung durch die Fa. Impress an der Dorfstraße - in der Sitzung des Plenums am 14.09.2020 die Einleitung Vorbereitender Untersuchungen (VU) gemäß § 141 BauGB für die bislang als Industriegebiet ausgewiesenen Grundstücke nördlich der Aschaff zwischen Dorfstraße, Dahlemstraße und Dyroffstraße und das unbebaute Mischgebietsgrundstück an der Dahlemstraße sowie die Erstellung eines Integriertes Handlungskonzept (IHK) mit städtebaulichem Masterplan für den gesamten Bereich zwischen Dorfstraße, Dahlemstraße, Dyroffstraße und Aschaff beschlossen. Zugleich wurde eine Satzung über ein Besonderes Vorkaufsrecht für das Gebiet der geplanten städtebaulichen Maßnahme „Nördlich der Aschaff“ zwischen Dorfstraße, Dahlemstraße, Dyroffstraße und Aschaff erlassen, das neben dem Anwesen der Fa. Impress auch nördlich hieran angrenzende Grundstücke (bis zur Dyroffstraße) umfasst.

Zudem wurde die Verwaltung beauftragt, Angebote von geeigneten Planungsbüros zur Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen und zur Aufstellung eines Integrierten Handlungskonzepts mit städtebaulichem Masterplan einzuholen. Nach Zustimmung der Regierung von Unterfranken wurde das Büro Holl Wieden Partnerschaft (HWP), Würzburg, mit der Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen und der Erstellung eines Integrierten Handlungskonzeptes (IHK) beauftragt. Es handelt sich um das Büro, das den Wettbewerb zur Gestaltung der „Neuen Mitte Damm“ (Platz vor Kirche St. Michael, Teilbereich der Schillerstraße) gewonnen hatte.

Am 17.05.2021 beschloss der Stadtrat, das Vorkaufsrecht an den Grundstücken der Fa. Impress (FlstNrn. 600/3 und 3603 der Gemarkung Damm) auf Grundlage der Vorkaufsrechtssatzung auszuüben. Diese Grundstücke befinden sich mittlerweile im Eigentum der Stadt.

In der Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates am 21.06.2022 wurde dem Stadtrat der Entwurf der Vorbereitenden Untersuchungen und des Integrierten Handlungskonzepts mit städtebaulichem Masterplan vom 25.04.2022 vorgestellt. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen und die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange an der Planung zu beteiligen. 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 01.08.2022 am Verfahren beteiligt, sie erhielten Gelegenheit zur Stellungnahme bis 24.09.2022. Das Ergebnis ist in der beiliegenden „Abwägungstabelle“ mit Stand vom 29.08.2023 dargestellt.

Die Öffentlichkeit wurde wie folgt beteiligt:

-        Am 20.10.2022 fand ab 18:30 Uhr im Pfarrsaal der Pfarrgemeinde St. Michael, Schulstr. 42, ein Bürgergespräch statt. Zuvor bestand ab 17:00 Uhr die Möglichkeit, das Betriebsgelände der Fa. Impress zu besichtigen. Es nahmen ca. 80 Personen an diesem Gespräch teil.

-        Die Planung lag in der Zeit vom 21.10.2022 bis 25.11.2022 im Rathaus der Stadt Aschaffenburg, Dalbergstraße 15, 6. Stock, im Flur öffentlich aus. Es bestand die Möglichkeit, die Planung mit einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter zu erörtern.

-        Im online-Beteiligungsportal der Stadt (https://www.aschaffenburg.de/Buerger-in-Aschaffenburg/Buergerbeteiligung/Bauleitverfahren-und-staedtebauliche-Planungen/DE_index_4905.html) war die Planung eingestellt. Es bestand die Möglichkeit, im Zeitraum vom 21.10.2022 bis 25.11.2022 über diese Seite Anregungen zur Planung zu geben. Es gingen 10 Stellungnahme ein.

-        Neu und eigens hierfür eingerichtet wurde das interaktive Portal www.buergerbeteiligung.de. Hier war es während des o. g. Zeitraums möglich, in einer Karte die Planung zu kommentieren und neue Ideen einzutragen. Diese wiederum konnten von anderen Personen kommentiert und mit „Finde ich auch“ oder „Finde ich nicht“ markiert werden. Es wurden insgesamt 63 Stellungnahmen abgegeben, 38 Kommentare zu den Stellungnahmen geschrieben, 484 „Gefällt mir“ und 95 „Gefällt mir nicht“ Wertungen verteilt.

Das Ergebnis ist im Bericht vom 24.03.2023 zusammengefasst.

Insgesamt lässt sich feststellen, dass in den beiden Beteiligungsschritten sowohl von den Behörden als auch den Bürgern und Bürgerinnen die Planung grundsätzlich begrüßt wurde. Die Hinweise beschränken sich meist auf Details der Planung, die erst in weiteren Planungsschritten berücksichtigt werden können und in ihrem Detailgrad nicht Gegenstand des IHK sind

Der Geltungsbereich des künftigen Sanierungsgebiets umfasst das Quartier nördlich der Aschaff bis zur Dahlemstraße zwischen der Bebauung westlich der Dorfstraße und der Dyroffstraße. 

Im Bereich um die Dorfstraße und entlang der Aschaff gibt es räumliche Überschneidungen mit der Satzung zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets „Ortskern Damm“. Hier gilt dann die neue Satzung für das Gebiet „Nördlich der Aschaff“, die bisherige Satzung für das „Sanierungsgebiet Ortskern Damm“ wird überlagert. Dies ist aber unproblematisch, da sich die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Durchführung der Sanierung (Vereinfachtes Verfahren, keine sanierungsrechtlichen Genehmigungspflichten) nicht unterscheiden.

Nach Zustimmung durch den Stadtrat kann die Sanierungssatzung in Kraft treten. Das Quartiersmanagement, das bereits für das Sanierungsgebiet „Ortskern Damm“ besteht, wird auch dieses Sanierungsgebiet betreuen. Die Zuständigkeit des bereits bestehenden Quartiersbeirats wird neben dem „Ortskern Damm“ auch dieses neue Sanierungsgebiet umfassen.

Die Sanierung wird im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Das ist möglich, da sanierungsbedingte Bodenwertsteigerungen nicht zu erwarten sind. Die Einführung besonderer sanierungsrechtlicher Genehmigungstatbestände (z. B. Genehmigungspflicht für Grundstückskaufverträge, Grundschuldbestellungen, Grundstücksteilungen) wird nicht für erforderlich erachtet, zumal die Stadt Aschaffenburg größter Grundstückseigentümer im Sanierungsgebiet ist. 

Es ist eine Verbesserung der klimatischen Situation zu erwarten. Aktuell ist die gesamte Fläche der früheren Fa. Impress versiegelt. Mit Durchführung der Sanierungsmaßnahme erfolgen Freilegungen mit Erweiterung des Aschaffgrünzuges und Grünbereichen im Inneren des Gebietes. Die Anordnung der neuen Gebäude kann so erfolgen, dass Frischluft- und Kaltluftströme nicht behindert werden.

Die Satzung über das Besondere Vorkaufsrecht ist in diesem Zusammenhang aufzuheben. Eine solche Vorschrift kann u. a. erlassen werden in Gebieten, in denen die Stadt städtebauliche Maßnahmen in Betracht zieht (§ 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB). Mit Inkrafttreten der Sanierungssatzung (und dem damit verbundenen Abschluss der Vorbereitenden Untersuchungen) sind diese Voraussetzungen aber nicht mehr gegeben. Vielmehr besteht auf Grundlage des § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BauGB ein Allgemeines Vorkaufsrecht für die Grundstücke im Sanierungsgebiet. 

.Beschluss:

I.
1.        Der Bericht über die Beteiligung der Öffentlichkeit zu den Vorbereitenden Untersuchungen (VU) mit Integriertem Handlungskonzept (IHK) für das Untersuchungsgebiet „Nördlich der Aschaff“ vom 24.03.2023 wird zur Kenntnis genommen (Anlage 2).
2.        Der Bericht über die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu den Vorbereitenden Untersuchungen (VU) mit Integriertem Handlungskonzept (IHK) für das Untersuchungsgebiet „Nördlich der Aschaff“ („Abwägungstabelle“ Stand: 29.08.2023) wird zur Kenntnis genommen (Anlage 3).
3.        Die Vorbereitenden Untersuchungen (VU) mit Integriertem Handlungskonzept (IHK) des Büros Holl Wieden Partnerschaft (HWP), Würzburg vom 31.08.2023 werden zur Kenntnis genommen. Den Ergebnissen und Zielsetzungen dieses Integrierten Handlungskonzepts wird zugestimmt. Der Stadtrat beschließt dieses Konzept als Grundlage für die weitere Entwicklung im Sanierungsgebiet „Nördlich der Aschaff“. Auf Grund der Ergebnisse dieser Vorbereitenden Untersuchungen (VU) mit Integriertem Handlungskonzept (IHK) sieht die Stadt Aschaffenburg die Voraussetzungen für eine Aufnahme in das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Sozialer Zusammenhalt“ als erfüllt an (Anlage 4). 
4.        Der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg erlässt auf Grund des § 142 Abs. 3 des Baugesetzbuches - BauGB - in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 221) geändert worden ist, und des Art. 23 der Gemeindeordnung - GO - in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), die zuletzt durch die §§ 2, 3 des Gesetzes vom 24. Juli 2023 (GVBl. S. 385) geändert worden ist, die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Nördlich der Aschaff“ einschließlich der Karte im Maßstab 1:1.000 vom 29.08.2023 (Anlage 5).
5.        Die Sanierung soll innerhalb eines Zeitraumes von 10 Jahren ab Rechtskraft der Satzung abgeschlossen werden.
6.        Der Bereich wird als Programmgebiet „Sozialer Zusammenhalt“ festgelegt. Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Regierung von Unterfranken die Aufnahme in das Bund-Länder-Programm „Sozialer Zusammenhalt“ zu beantragen.
7.        Der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg erlässt auf Grund § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches - BauGB - in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 221) geändert worden ist, und des Art. 23 der Gemeindeordnung - GO - in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), die zuletzt durch die §§ 2, 3 des Gesetzes vom 24. Juli 2023 (GVBl. S. 385) geändert worden ist, die Satzung zur Aufhebung der Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht für das Gebiet der geplanten städtebaulichen Maßnahme „Nördlich der Aschaff“ zwischen Dorfstraße, Dahlemstraße, Dyroffstraße und Aschaff (Anlage 6).

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[  ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[ x ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]
Kosten entstehen erst bei Umsetzung von Maßnahmen.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 06.12.2023 12:21 Uhr