I.
Mit dem Bauantrag, eingegangen bei der Stadt Aschaffenburg am 31.07.2023, beantragt die Klinikum Aschaffenburg-Alzenau GmbH den Neubau eines Herzkatheterlabors in Modulbauweise zwischen den Bettenhäusern B und C auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. xxx, Gem. Aschaffenburg, Am Hasenkopf xxx, 63739 Aschaffenburg.
Der zweigeschossige Neubau des Herzkatheterlabors mit einer Gesamthöhe von ca. 8,75 m ist als Anbau an das Bestandshaus mit einer Grundfläche von 470 m² geplant. Er hat eine Geschossfläche von ca. 803 m².
Die Grundstücksgröße liegt bei 110.399 m².
Der öffentliche Zugang erfolgt über die zentrale Erschließung des Haupthauses. Von dort kann der Patient über das Treppenhaus oder die zentralen Aufzüge in die Ebene 04 gelangen. In unmittelbarer Nähe befinden sich die Bestandsräume, welche als Patienten- bzw. Personalschleusen umgenutzt werden. Der reine Bereich auf der Neubauseite wird über einen zentralen Flur erschlossen, an welchem die Kernräume angeordnet sind.
In der Ebene 03 ist die Technikzentrale, in Ebene 04 sind die Räumlichkeiten des Herzkatheterlabors untergebracht. Die Ebene 04 des Neubaus wird mit der Ebene 04 des Haupthauses verbunden. Der Modulbau führt zu einer Erweiterung der Herzkatheter- Kapazitäten um zwei weitere Katheterplätze und damit zu einer Weiterentwicklung des medizinischen Leistungsangebotes des Klinikums.
Der Neubau ist als Funktionsbau vorgesehen und soll in Modulbauweise errichtet werden. Die einzelnen Raummodule werden als Stahlbaukonstruktion mit Leichtbauwänden im Werk vorgefertigt und anschließend vor Ort aufgestellt und montiert. Weitere Umbaumaßnahmen erfolgen angrenzend im Bestandsgebäude auf der Ebene 04.
Geplant ist eine vorgehängte Fassade mit großformatigen Aluminium- Fassadentafeln. Das helle leicht reflektierende Blech spiegelt die Farbe des Bestandsbaus wider und lässt den neuen Baukörper in den Hintergrund treten.
Die Höhe des Neubaus ist auf 2 Geschosse, bei einer Höhe von 8,75 m beschränkt und ermöglicht damit weiterhin eine ausreichende Belichtung der Bettenhäuser B und C. Allerdings ist durch die beschränkte Höhe und der sich hieraus ergebenden Beschattung des Neubaukörpers durch die Bestandsgebäude keine Errichtung einer Photovoltaikanlage möglich. Das Flachdach wird extensiv begrünt ausgeführt.
Auf dem Gelände des Klinikums werden – nach Abschluss der bisher genehmigten Vorhaben - insgesamt 1.550 PKW-Stellplätze und 144 Fahrradabstellplätze nachgewiesen.
II.
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. xxx für „den Neubau eines Klinikums am Hasenkopf im Gebiet zwischen Schmerlenbacher Straße, Röderbach, östlicher Waldweg, Haibacher Straße und der Straße am Krämersgrund“. Für diesen Bebauungsplan ist derzeit ein Änderungsverfahren eröffnet. Das Bauvorhaben wird nach dem aktuell geltenden Bebauungsplan beurteilt. Die geplante Bebauungsplanänderung führt im Baufeld zu keinen abweichenden Beurteilungsgrundlagen.
Das Bauvorhaben ist nach § 30 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 11 BauNVO 1977 zu beurteilen.
Der Bebauungsplan setzt für das vorliegende Baugrundstück u.a. Folgendes fest:
Sondergebiet Klinik
GFZ 2,2
geschlossene Bauweise
IV Vollgeschosse
Baugrenzen
Art der baulichen Nutzung
Die geplante Errichtung des geplanten Herzkatheterlabors fügt sich in das Sondergebiet Klinik ein.
Maß der baulichen Nutzung
Die Grundstücksgröße liegt bei 110.399 m². Die bisherige Geschossfläche des Klinikums von 133.190 m² erhöht sich durch das Neubauvorhaben um 803 m² auf insgesamt 133.993 m². Hierdurch wird eine GFZ von 1,21 erreicht und die zulässige GFZ von 2,2 nicht überschritten.
Das geplante, zweigeschossige Gebäude hält die Anzahl der zulässigen Vollgeschosse (IV) ein.
Bauweise
Eine Befreiung von der Abweichung der geschlossenen Bauweise kann aus planungsrechtlicher Sicht erteilt werden, da die geschlossene Bauweise bereits im Bestand nicht eingehalten ist. Die geplante Gebäudestellung ergibt sich aus der Bestandsbebauung und der funktionellen Anbindung an den bestehenden Klinikbetrieb.
Die Abweichung ist städtebaulich vertretbar und unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar.
Überbaubare Grundstücksflächen
Das Bauvorhaben liegt innerhalb der im aktuell gültigen Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen.
Stellplätze
Für den Neubau des Herzkatheterlabors werden keine zusätzlichen KFZ- Stellplätze benötigt. Die Anzahl der notwendigen KFZ-Stellplätze und Fahrradabstellplätze bestimmt sich nach der Bettenzahl. Diese wird durch das Bauvorhaben nicht verändert, da lediglich zwei weitere Katheterplätze, jedoch keine zusätzlichen Bettenkapazitäten geschaffen werden.
Im Übrigen stehen ca. 1.550 PKW-Stellplätze und 144 Fahrradabstellplätze auf dem Gelände zur Verfügung.
Erschließung
Die Erschließung des Baugrundstücks ist über die bisherige Zufahrt gesichert. Durch die geplante Baumaßnahme ergeben sich keine Änderungen.
Abstandsflächen
Von den Abstandsflächenvorschriften des Art. 6 BayBO ist eine Abweichung erforderlich, da die grundsätzlich einzuhaltenden Abstandsflächen zwischen Neubau auf der Nordwest- und Südwestseite nicht eingehalten werden. Die Abweichung ist vertretbar, da der brandschutzrechtlich erforderliche Mindestabstand von 5 m eingehalten wird und weder eine Beeinträchtigung der natürlichen Belüftung erfolgt, noch die Belichtung wesentlich beeinträchtigt wird. Im Bestandsgebäude sind in diesem Bereich nur untergeordnete Räume untergebracht und im Neubau sind Behandlungs- und Untersuchungsräume vorgesehen. Der Neubau verfügt zudem lediglich über 2 Geschosse und führt zu keiner wesentlichen Verschattung der Bettenhäuser B und C.
Eine Abweichung kann daher erteilt werden.
Begrünung
Das Flachdach ist extensiv zu begrünen. Zur Sicherung der Verpflichtung ist eine Sicherheitsleistung in Höhe von xxx € zu hinterlegen.
Der 300 m² große Teil des Innenhofs an der Ostseite des Neubaus, der erhalten bleibt, ist neu zu begrünen und mit Büschen und Gehölzen, gem. Freiflächenplan zu bepflanzen. Zur Sicherung der Verpflichtung ist eine Sicherheitsleistung in Höhe von xxx € zu hinterlegen.
Photovoltaikanlage
Eine Photovoltaikanlage ist, gemäß Art. 44a Abs. 2 BayBO nur auf hierfür geeigneten Dachflächen zu errichten und zu betreiben.
Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um ein zweigeschossiges Funktionsgebäude, das vollständig innerhalb des bestehenden Innenhofs liegt. Die Dachflächen dienen vorwiegend der Be- und Entlüftung des Gebäudes. Für eine Photovoltaikanlage bleibt hier kein Raum. Zudem sorgt der vierseitig umlaufende vier-, bis sechsgeschossige Innenhof für eine Verschattung, die einen ökologisch- und ökonomisch vertretbaren Betrieb einer Solaranlage nicht ermöglicht. Insofern sind keine geeigneten Dachflächen vorhanden.
Im Übrigen sind auf dem Hauptgebäude geeignete Teilflächen für eine Photovoltaikanlage vorgesehen. Bei dem zuletzt genehmigten Eltern-Kind-Zentrum ist eine großflächige Photovoltaikanlage geplant.
Dem Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat wird die Zustimmung zur Erteilung der beantragten Baugenehmigung vorgeschlagen.