Jugendsozialarbeit an Schulen Mitfinanzierung einer JaS-Stelle an der Dr.-Albert-Liebmann-Schule


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Jugendhilfeausschusses, 26.10.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Jugendhilfeausschuss 4. Sitzung des Jugendhilfeausschusses 26.10.2023 ö Beschließend 6JHA/4/6/23

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Schreiben vom 16.01.2023 (Anlage) hat die Dr. Albert-Liebmann-Schule gegenüber der Stadt und dem Landkreis Aschaffenburg die Einrichtung einer JaS-Stelle beantragt. 

Etwa 40 % der Schüler der Dr. Albert-Liebmann-Schule inklusive der Außenstellen werden von Schülern aus der Stadt Aschaffenburg besucht. Die übrigen Schüler sind in den beiden Landkreisen wohnhaft. 

Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Aschaffenburg hat in seiner letzten Sitzung die Einrichtung einer JaS-Stelle an der Dr. Albert-Liebmann-Schule mit einem Stellenanteil von 0,7 VZÄ beschlossen. Die Einrichtung steht unter dem Vorbehalt einer Förderung durch den Freistaat Bayern und einer Co-Finanzierung durch die Stadt Aschaffenburg in Höhe von derzeit 40 % der tatsächlich anfallenden Personalkosten. 

Aufgrund des im Antrag dargestellten steigenden Bedarfs und der an sich steigenden Bedarfe von Kindern und Jugendlichen auch im Bereich schulische Sozialarbeit (vgl. Bericht im JHA vom Oktober 2022) schlägt die Verwaltung eine Beteiligung der Stadt Aschaffenburg in Höhe von 40 % der Kosten vor. 

Dieses Vorgehen entspricht auch den bisherigen Absprachen zwischen dem Landkreis und der Stadt Aschaffenburg. Liegt die entsprechende Schule im Stadtgebiet, beteiligt sich der Landkreis kostenmäßig. 

Der Beschluss des Jugendhilfeausschusses des Landkreises lag bei Abfassung der Beschlussvorlage noch nicht vor und wird nachgerecht werden.

.Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt eine Mitfinanzierung in Höhe von 40 % der dem Landkreis Aschaffenburg tatsächlich entstehenden Personalkosten für eine JaS-Stelle an der Albert-Liebmann-Schule in Höhe von 0,7 VZÄ vorbehaltlich der Förderung der Stelle durch den Freistaat Bayern. 

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 02.02.2024 10:24 Uhr