1. Grundsätzlich dient das bayerische Recht zur Schülerbeförderung - das Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulwegs (SchKfrG) und die zugehörige Verordnung über die Schülerbeförderung (SchBefV) – dazu, die Beförderung der Schüler*innen von ihrem Wohnort zur Schule und zurück sicherzustellen und zu finanzieren. Der Anspruch auf Beförderung ist unter folgenden Voraussetzungen gegeben:
- Der/die Schüler*in besucht die 1. bis 10. Jahrgangsstufe.
- Es handelt sich um eine öffentliche oder staatlich Schule.
- Die einfache Wegstrecke (Fußweg) zwischen Wohnort und Schule beträgt in der 1. bis 4. Jahrgangsstufe mehr als zwei Kilometer, in der 5. bis 10. Jahrgangsstufe mehr als drei Kilometer. Ausnahmen bestehen bei besonders gefährlichen oder beschwerlichen Schulwegen oder bei nachgewiesener Behinderung des/der Schüler*in.
- Der /die Schüler*in besucht die nächstgelegene Schule der gewählten Schulart und Ausbildungsrichtung. Die nächstgelegene Schule im Sinne des Gesetzes ist dabei diejeniige, die mit dem finanziell geringsten Aufwand erreichbar ist. Ausnahmen hiervon gibt es, wenn eine Schule wegen ihrer pädagogischen oder weltanschaulichen Eigenheiten besucht wird (z. B. reine Mädchen- oder Knabenschule, Schule in Trägerschaft einer Religionsgemeinschaft).
Den Anspruch auf Beförderung erfüllt die Stadt Aschaffenburg in der Regel dadurch, dass sie Fahrkarten für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel zur Verfügung stellt. Bei Schüler*innen mit Behinderungen kommen Kleinbusse bzw. in Einzelfällen Taxen zum Einsatz.
Für Schüler*innen ab der 11. Jahrgangsstufe öffentlicher oder staatlich anerkannter Schulen, deren einfacher Schulweg zur nächstgelegenen Schule länger als 3 km ist, besteht kein Beförderungsanspruch mehr. Vielmehr haben sie einen Anspruch auf (nachträgliche) Kostenerstattung unter folgenden Voraussetzungen;
- Unterhaltsleistende beziehen Kindergeld für drei oder mehr Kinder
- Schüler*in bezieht Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwöflten Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)
- Schüler*in bezieht Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)
- Wenn keine der vorgenannten Voraussetzungen erfüllt sind, wird Kostenerstattung anteilig geleistet, wenn für die notwendigen Beförderungskosten im Sinne des Gesetzes in einer Familie die Belastungsgrenze von 490 Euro im Schuljahr überschritten wird.
Der Freistaat Bayern gewährt den Aufgabenträgern der Schülerbeförderung Erstattung ihrer Kosten für die notwendigen Beförderungen gem. Art. 4 SchKFrG i. V.m. der Durchführungsverordnung des Art. 10a des Finanzausgleichsgesetzes und Art. 4 des Gesetzes über die Kostenfreiheit des Schulweges (DVFAG/SchKFrG). Hieraus ergibt sich eine Erstattung von rund 60 Prozent der der Stadt entstehenden Kosten.
2. Seit September 2021 gibt es für Schüler*innen – im September 2022 erweitert auf Auszubildende, nicht aber Studenten - , die im Stadtgebiet wohnen und keinen Anspruch auf Leistungen im Rahmen der Schulwegkostenfreiheit haben, eine Monatskarte für das Stadtgebiet zum Preis von 12 Euro. Es bietet u.a. auch Grundschulkindern, die i. d . R. aufgrund des kurzen Schulweges keinen Anspruch auf Schülerbeförderung haben und die ein Deutschlandticket (s. Nr. 3) vermutlich kaum nutzen, eine kostengünstige Möglichkeit, im Stadtgebiet mobil zu sein. Dieses Ticket ist sehr beliebt, wie die untenstehende Grafik zeigt. Die Grafik legt auch die Vermutung nahe, dass es bei den Auszubildenden (nur diese haben die Auswahl zwischen dem 12-Euro-Ticket und dem ermäßigten Deutschlandticket für 29 Euro) keine nennenswerten Verschiebungen vom 12-Euro- zum ermäßigten Deutschlandticket gegeben hat. Bei den steigenden Tarifen für das reguläre Schüler-/Azubi-Ticket im Stadtgebiet ergab sich in den letzten beiden Jahren natürlich ein steigender Ausgleichsbedarf durch die Stadt Aschaffenburg an die Stadtwerke, da der Preis mit 12 Euro bislang konstant blieb. Es erscheint aus Sicht der Verwaltung gerechtfertigt, auch die Nutzer dieses vergünstigten Tickets in angemessener Weise an den gestiegenen Tarifen zu beteiligen. Daher wird vorgeschlagen, den Preis für das Ticket ab
dem 01.01.2024 auf 15 Euro zu erhöhen. Selbst unter Berücksichtigung der entsprechenden
Preiserhöhung ist immer noch von einem Ausgleichsbedarf für die Stadt in Höhe von 226.000 Euro
im Jahr 2024 auszugehen; ohne die Preiserhöhung wäre von einem Ausgleichsbedarf in Höhe von
252.000 Euro auszugehen.
3. Zum Mai 2023 wurde das Deutschlandticket in Form eines Abonnement-Tickets für 49 Euro monatlich eingeführt. Für Schüler*innen mit Wohnsitz in der Stadt Aschaffenburg, deren nächstgelegene Schule i. S. d. § 2 Abs. 1 Satz 1 Schülerbeförderungsverordnung (SchBefV) außerhalb des Stadtgebiets liegt, ist das Deutschland-Ticket das günstigste Ticket; sie erhalten es daher direkt über das Schulverwaltungsamt. Für Schüler*innen aus Aschaffenburg, deren nächstgelegene Schule in o.g. Sinne mindestens zwei bzw. drei Kilometer von ihrem Wohnort entfernt, jedoch innerhalb des Stadtgebietes liegt, ist eine Schüler-/Azubi-Monatskarte für das Stadtgebiet Aschaffenburg mit einem Preis von aktuell 42,10 Euro günstiger. Der Freistaat Bayern räumt den Aufgabenträgern die Möglichkeit ein, an berechtigte Schüler*innen statt einer Karte für den lokalen Nahverkehr ein Deutschlandticket auszugeben, bei dem die Schüler*innen bzw. deren Eltern den Differenzbetrag zwischen der lokalen Karte und dem Deutschlandticket übernehmen. Einige Aufgabenträger in Bayern machen von dieser Möglichkeit bereits Gebrauch; bei allen kaufen die Eltern zunächst das Deutschlandticket selbst und reichen zum Ende des Schuljahres einen Antrag mit entsprechenden Nachweisen ein. Die Stadt Aschaffenburg möchte, um die finanzielle Belastung der Familien zu reduzieren, die Einreichung von Erstattungsanträgen jeweils zum 28.02. und 31.08. eines Jahres ermöglichen.
Bei Schüler*innen ab der 11. Jahrgangsstufe, die Anspruch auf Kostenerstattung haben, werden –wie schon bisher- bei der Ermittlung der Höhe des Erstattungsanspruchs die Kosten für die Schüler-/Azubi-Monatskarte berücksichtigt. Hier können somit auch Deutschlandtickets eingereicht werden, die dann teilweise Berücksichtigung finden.
4. Der Freistaat Bayern bietet seit September 2023 Auszubildenden, Studierenden und Freiwilligendienstleistenden das Deutschlandticket zu einem ermäßigten Preis von 29 Euro an; den Differenzbetrag zum vollen Kaufpreis trägt der Freistaat. Die GRÜNEN-Stadtratsfraktion hat am 17.05.2023 beantragt, ein Deutschlandticket zum gleichen Preis auch Schüler*innen anzubieten; in diesem Fall müßte die Stadt Aschaffenburg für die Differenz von derzeit 20 Euro je Ticket aufkommen.
Im September 2023 wurden mit 937 Tickets (siehe Grafik unter Nr. II) soviele 12-Euro-Tickets wie nie zuvor verkauft, obwohl ab diesem Monat für Auszubildende auch das ermäßigte Deutschlandticket für 29 Euro angeboten wurde. Hieraus lässt sich ableiten, dass Auszubildende – nur diese haben die Auswahl zwischen beiden Ticketarten – kaum vom 12-Euro-Ticket zum ermäßigten Deutschlandticket gewechselt haben, sondern sich bedarfsgerecht weiterhin für das immer noch wesentlich günstigere Ticket entschieden haben. Ein ähnliches Verhalten ist auch bei den Schüler*innen bzw. deren Eltern zu erwarten, da die Mehrzahl der Fahrten in der Freizeit offenbar im Stadtgebiet anfallen und der Preisunterschied unter Annahme einer Erhöhung des Ticketpreises auf 15 Euro immer noch 14 Euro monatlich betragen würde.
Dieses Ticket müßte dann für alle Schüler*innen angeboten werden. Da dies dann das günstigste Ticket wäre, würde sich auch die Kostenerstattung durch den Freistaat Bayern reduzieren.