Solarförderprogramme der Stadt Aschaffenburg (PV-Förderprogramm und Solarthermieförderung)


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Sitzung des Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenates, 06.12.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat 10. Sitzung des Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenates 06.12.2023 ö Beschließend 2UKVS/10/2/23

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

I.
In der Sitzung vom 7.12.2022 hat der UKVS ein Förderprogramm für PV-Anlagen beschlossen. Dieses ist am 1.3.2023 für Mini-PV-Anlagen (150 bis 600 Wp) und PV-Anlagen der der Größe ab 1,5 kWp (Aufdachanlagen) gestartet. 

Das Förderprogramm und das damit verbundene Beratungsangebot fand ausgesprochen hohen Anklang. Die Nachfrage nach Förderanträgen in der Stadtverwaltung überstieg die ursprünglichen Prognosen um ein Vielfaches. Dies geht u.a. auch mit einer gesteigerten Kapazität von regionalen und überregionalen Solarteuren einher. Aufgrund dessen wurde am 19.6.2023 die Bereitstellung von weiteren finanziellen Mitteln durch den Stadtrat beschlossen. 
Nachdem die insgesamt bewilligten Mittel von 180.000€ sowie die vom Oberbürgermeister außerplanmäßig 25.000€ bewilligten Mittel ausgeschöpft waren, wurde ein Antragsstopp zum 14.8.2023 ausgerufen. 
In der Stadtratssitzung vom 18.9.2023 wurde über das Förderprogramm berichtet und die Weiterführung der Förderung für Mini-PV-Anlagen bis 31.12.2023 sowie die Bereitstellung von 50.000€ an Haushaltsmitteln beschlossen. 

a) Einstellung Programmteil PV-Anlagen der Größe über 1,5 [kWp]:
Das Förderprogramm wurde Ende 2022 beschlossen um den PV-Ausbau voranzutreiben und die Öffentlichkeitsarbeit und Beratung zu intensivieren. Dies ist gelungen (siehe Präsentation Stadtratssitzung 18.9.2023).
Seit 1.3.2023 wurden 159 Aufdachanlagen gefördert, die ab dem 1.1.2023 in Betrieb genommen wurden.
Es wurde dafür 182.000€ an Förderung ausgezahlt und eine solare Leistung von 
über 1,4 Megawatt-Peak in Aschaffenburg installiert.
Da durch den Wegfall der Mehrwertsteuer auch im Jahr 2024 sowie dem Eigenverbrauch des solarerzeugten Stroms und der Einspeisevergütung die Anlagen für den Bürger weiterhin wirtschaftlich sind, sollte die kommunale Förderung nicht weitergeführt werden.
Der Programmteil PV-Anlagen der Größe über 1,5 (kWp) (Aufdachanlagen) wird eingestellt, solche Anlagen sind somit nicht mehr förderfähig.

b) Förderprogramm Mini PV-Anlagen für das Jahr 2024: 
Die Förderung für Mini-PV Anlagen wurde am 18.9.2023 per Stadtratsbeschluss bis zum 31.12.2023 verlängert. Damit wurde den Bürgern noch Zeit gegeben von der Förderung zu profitieren. Auch für die Mini-PV-Anlagen entfällt im Jahr 2024 die Mehrwertsteuer. Das von der Bundesregierung angekündigte „Solarpaket“ im Rahmen der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) soll ab 2024 zudem Erleichterungen bei der Anmeldung und Installation von Mini-PV-Anlagen bringen. Zukünftig soll man die Mini-PV Anlagen nicht mehr beim Netzbetreiber anmelden müssen, außerdem soll die Registrierung im Marktstammdatenregister auf wenige, einfach einzugebende Daten beschränkt werden. Alte nicht digitale Stromzähler dürfen bis zum Tausch verwendet werden. Des Weiteren wird die sogenannte Bagatelle-Grenze von 600 W auf 800W angehoben, wodurch die Rentabilität der Mini PV-Anlage für die Privatpersonen erhöht wird.   
Zusätzlich gibt es günstige regionale Angebote, sodass der Bürger mit einer Mini-PV-Anlage weiterhin die Möglichkeit hat, einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
Bei der Förderung von Mini-PV-Anlagen mit Sozial-Bonus wurden die Bürger in 2023 kaum erreicht. Daher sollte ab dem 1.1.2024 die Förderung für Mini-PV-Anlagen nur mit dem Sozial-Bonus (Antragsberechtigt mit Wohnberechtigungsschein 1-3 oder mit Kulturpass/Grenzenlos-Pass) fortgeführt werden. 
Diese Bonus-Förderung war auch Wille des Stadtrates als Teil des Stadtratsbeschlusses zur im Juni 2023 gestarteten „Sozialen Energieberatung“. Erst im Rahmen dieses ökumenischen Projektes ist ein größerer Zugang zu den entsprechenden Bürgern zu erwarten. 

Hinweis zur Änderung der Förderrichtlinien:
Die Richtlinie für Mini-PV-Anlagen wird dahingegen angepasst, dass zukünftig eine Bewilligung vor Inbetriebnahme nach Vorlage der Anmeldung bei der AVG sowie eines gültigen PV-Anlagen-Angebotes erfolgen kann. Dadurch kann der Antragsstellende sicher sein, den Förderbetrag und zu erhalten. 
 
Zu a) und b) Personalkapazitäten:
Durch die Anpassung der Förderrichtlinien sowie die zusätzliche soziale Energieberatung, sind ausreichend Personalkapazitäten im SG 615 Klima und Nachhaltigkeit vorhanden, um das Förderprogramm abzuwickeln. 


II.
Solarthermie Förderprogramm:
Das 2018 gestartete Förderprogramm Solarthermie wird aufgrund der geringen Nachfrage mit sofortiger Wirkung eingestellt.
Es wurden seit 2018 insgesamt 24 Förderanträge bewilligt und Anlagen mit insgesamt knapp 192 m2 Kollektorfläche in Aschaffenburg realisiert. 

Erläuterungen zur Klimarelevanz-Einstufung: 
Die Einordnung kommunaler Ratsbeschlüsse in „Klimarelevanz-Kategorien“ gemäß den Empfehlungen von IFEU-Heidelberg / Klima-Bündnis ist nicht anzuwenden für private Investitionen, auch wenn diese kommunal gefördert werden. 
Der eigentlichen Ansatz gilt für direkte Kommunaler Investitionen / Handlungen.

.Beschluss:

I. 
  1. Das kommunale Förderprogramm für PV-Anlagen wird wie folgt angepasst:
    1. Die Förderung für größere Anlagen (Aufdachanlagen über 1,5 kWp) wird eingestellt.
    2. Im Jahr 2024 werden nur Mini-PV-Anlagen gefördert, wenn der Antragsstellende die Kriterien des sozialen Bonus erfüllt. Dafür stellt der Stadtrat 20.000 € für das Haushaltsjahr 2024 (Haushaltsstelle 1141.7170) zur Verfügung. Das PV-Förderprogramm endet damit zum 31.12.2024.
  1. Das 2018 gestartete Förderprogramm Solarthermie wird mit sofortiger Wirkung eingestellt.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[  ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[ x ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [  ]
nein [ x ]
Es entstehen Folgekosten
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 23.02.2024 11:18 Uhr